original-marken-schweller eintragungsfrei??


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  • | 18.03.2005 15:01

habe einen renault rapid, dafür gibts leider keine teile...also hab ich mich markenintern umgeschaut und als schweller welche vom r21 gefunden, als heckspoiler was vom r19
mir wurde gesagt, dass zumindestens die schweller kein problem seien und ich die nicht eintragen müsste...
stimmt das? oder wird die markenzugehörigkeit dann so behandelt als ob eine abe vorliegt?


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  • | 18.03.2005 15:46

hehe ich hab ein kadett gsi spoiler an mein vectra verbaut, ein jahr ging gut und dann musste ich für 3 mon führerschein abgeben:D

soweit ich weiss, wenn du z. B. einen stinknormalen kadett hast (kann nur beispiel mit opel geben), kannst du da die st0ßstangen und spoiler vom kadett gsi verbauen, auf kadett combo, da kann man vom gsi die front übernehmen ohne es einzutragen aber so ein misch masch geht nicht


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  • | 20.03.2005 15:55

dachte ich mir schon...aber wie sieht das mit eintragen aus? - wenns ein original renault teil ist, was ich unter meinen renault drunterhäng dollte eintragen doch kein problem sein, oder?


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  • | 20.03.2005 16:17

musst du auch eintragen lassen obwohl es ein Original Teil ist.
Beispiel:

Hatte mal nen Golf 2 da habe ich vom GT die BBs Felgen draufgeschraubt, bin damit nen Monat rumgefahren und dann wurde ich angehalten.
Da Fragt die rennleitung mich ob die Eingetragen sind , da sag ich nein ist ja nen Original Teil was es Serienmäßig auf nen Golf GT gibt.
Da sagt er zu mir, ich bin mir nicht sicher aber ich mache mich mal schlau was Fakt ist. Hatte dann ein Termin am nächsten Tag bei der Rennleitungszentrale.
Hatte mich selber auch beim TÜV schlau gemacht, und der sagte mir das ich das eintragen muss. Aber wäre kein Problem (ist ja ein Originalteil).


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  • | 20.03.2005 17:48

problem ist bei mir ja, dass es nicht das gleiche auto sondern eben nur die gleiche marke ist...

den andern fall hatte ich bei meinem lenkrad, da hab ich jetzt sonen wisch von renault, der mir bestätigt dass es unbedenklich ist (ist aus nem r5), und das lass ich dann eben demnächst mit eintragen...
aber r5 und rapid waren sich auch sehr ähnlich...

die plastikteile die ich hab sind schweller vom r21 und spoiler vom r19, also komplett andere modelle...

wie siehts denn da aus, was brauch ich um die eingetragen zu bekommen?


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  • | 23.03.2005 09:37

also, habe gestern mit einem gesprochen der schon ne menge erfahrungen mit tüv gesammelt hat und der meinte, schweller müßte ich nicht eintragen, das wär denen meistens völlig wurscht...nur heckspoiler, weil sich dadurch die autoabmessungen ändern....

Zitat:
hehe ich hab ein kadett gsi spoiler an mein vectra verbaut, ein jahr ging gut und dann musste ich für 3 mon führerschein abgeben
aber doch nicht wegen der schweller oder?


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  • | 31.03.2005 17:07

so, update...

habe jetzt die schweller (original renault 21) und den heckspoiler (leider nicht original renault, sondern von SK-tuning, gutachten würde ich nur für r19 bekommen...)

ist da eine eintragung ohne einzelabnahme möglich???

zum heckspoiler noch eine frage: der spoiler ist vorne 125 cm breit, läuft auf 130 cm aus...mein auto ist oben aber nur 128 cm breit...macht das was aus???


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  • | 02.04.2005 12:46

und hoch damit...oder soll ich lieber einen neuen thread aufmachen, damit das auch noch jemand beachtet :-)


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  • | 02.04.2005 12:50

Zitat:
ist da eine eintragung ohne einzelabnahme möglich???
Nein, wenn du mit "Eintragen" eine Änderungsabnahme meinst. Musste zum TÜV fahren und den Jungs zeigen, was sie davon halten und wie teuer das Ganze kommen wird.


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  • | 02.04.2005 17:26

ich meine damit eigentlich nur, dass ich im falle einer polizeikontrolle was in der hand habe, damit das auto nicht stillgelegt wird...
ich befürchte aber, dass das wohl dann eine änderungsabnahme ist...

wird das eine arg schwierige sache (ist ja im prinzip so, als ob ich universal-teile ohne fahrzwugbezogene abe verbauen würde)?

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