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Dieses Mal wird es am Carfreitag lange Gesichter bei der Polizei und bei den Sachverständigen geben (nachdem ihr berechtigen Einspruch erhoben habt). |
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hi, sei gegrüßt! alle achtung, das war ne gute und verständliche erklärung! |
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he das is echt gut gab sicher ne 1+ |
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Erstmal ein herzliches willkommen hier bei uns im Forum! |
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Hallo und herzlich Willkommen erstmal hier im Forum. |
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so was ist immer gut zu wissen |
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Zitat: Also ich bin kein Jurist aber trotzdem werd ich mich nicht auf das verlassen was du schreibst... Nichts gegen dich, aber ich habs zweimal mitgemacht, das reicht.
Zitat von meganarr Für Verkehrsunsicherheit möchte ich technische Mängel bei dieser Betrachtung außer Acht lassen, da die Autos die am Carfreitag erscheinen meist gut gepflegt und in einem technisch gutem Zustand sind. Oft wird Verkehrsunsicherheit auf Grund der Umbaumaßnahmen begründet. Und hier werden die meisten Fehlentscheidungen getroffen. Verkehrsunsicherheit auf Grund von nicht fachgerechten Umbau liegt nur in wenigen Fällen vor wie z. B-Reifen schleifen an scharfkantigen Teilen des Radhauses -Fahrzeug ist so tiefgelegt, das wichtige Teile durch Schleifen auf der Fahrbahn bereits vorgeschädigt sind Das sind meiner Meinung die einzigen zwei typischen Mängel durch unsachgemäßen Umbau, die es rechtfertigen gemäß der oben erläuterten Definition über die Mängeleinstufung, ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen. Fahrzeuge, die eine Bodenfreiheit von nur 5,5cm ausweisen ist dann nie und nimmer verkehrsunsicher. Hier kann lediglich die Mängeleinstufung erheblicher Mangel zutreffend sein. An Hand der obigen Definition kann sich zwar langfristig hieraus eine Verkehrsgefährdung ergeben, eine unmittelbare Gefahr besteht jedoch nicht. Wenn Sie mit solch einem Fahrzeug zum TÜV oder DEKRA fahren erhalten sie keine Eintragung und auch keine Plakette, niemand wird jedoch die Stempel entfernen. Inzwischen hat sich bei den TÜVs eine Mindestbodenfreiheit von 8cm für feste Teile und 7cm für nachgiebige Gummi- und Kunststoffteile als Richtwert etabliert (Quelle TÜV Süddeutschland). Eine gesetzlich verankerte Größe gibt es hier nicht. Sind eintragungspflichtige Änderungen in den Papieren nicht eingetragen liegt ebenfalls nie und nimmer Verkehrsunsicherheit vor. |
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sehr guter beitrag |
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Hey ! |
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naja nur ich denke man sollte erstmal ordentlich mit den Leuten in der Kontrolle reden. |
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Hallo, |
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Herzlich willkommen erstmal! Hast dir sehr viel Mühe gemacht, aber im allgemeinen Polizeirecht musst du nochmal nachlesen schätze ich. Zitat: Was genau ist dein „Ratschlag“? Ich finde keinen.meganarr postete: Dazu müsst ihr nur meine Ratschläge befolgen. Dafür lese ich: Zitat: Im ganzen Text finde ich nichts über Willkür oder schwerste Rechtsverletzungen. Der einzige Kritikpunkt, den ich überhaupt finden konnte, bezieht sich auf die Kostenrechnung für das Gutachten. Angenommen das wäre korrekt (was ich noch bezweifle - s.u.) und der Betrag würde geändert, so würde das jedoch rein gar nichts an der Bewertung des Fahrzeugs durch den Sachverständigen ändern; das Bußgeld würde nicht verhindert und die Punkte auch nicht. An einer Stillegung würde sich durch einen falschen Kostenbescheid ebenfalls nichts ändern. Aber wie gesagt, ich denke der Kostenbescheid ist schon so richtig.meganarr postete: schwerste Rechtsverletzung und Willkür seitens der Polizeibehörden und der Sachverständigen ..... ..... Hier geht die Willkür der beteiligten Personen schon los. Oft wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Vergessen hast du den Punkt des Erlöschens der Betriebserlaubnis. Das kommt im Text nicht vor. Aber darum geht es in ganz vielen Fällen. Ein technischer Mangel, durch den die BE des Fahrzeugs erlischt, ohne dass es gleich verkehrsunsicher - im Sinne einer „unmittelbaren Verkehrsgefährdung“ - ist. Straßenverkehrsbehörden könnten entscheiden, solche Fahrzeuge stillzulegen und sie wären im Recht. Eine BE ist Grundveraussetzung für die Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr. Zitat: Ich war zwar noch nie Carfreitag in OS, aber es würde mich wundern, wenn dort alle Fahrzeuge in einem technisch einwandfreien Zustand wären. Da hab ich schon die schlimmsten Dinge gesehen, bei optisch tollen und teuren Fahrzeugen. Zudem: wäre ein schleifender Reifen denn kein technischer Mangel, nur weil er durch „nicht fachgerechten Umbau“ entstanden ist?meganarr postete: Für Verkehrsunsicherheit möchte ich technische Mängel bei dieser Betrachtung außer Acht lassen, da die Autos die am Carfreitag erscheinen meist gut gepflegt und in einem technisch gutem Zustand sind. Zitat: Es mag keine Verkehrsunsicherheit sein, aber die BE wäre erloschen! Das kann zur Zwangsstillegung führen! meganarr postete: Fahrzeuge, die eine Bodenfreiheit von nur 5,5cm ausweisen ist dann nie und nimmer verkehrsunsicher. Hier kann lediglich die Mängeleinstufung erheblicher Mangel zutreffend sein. An Hand der obigen Definition kann sich zwar langfristig hieraus eine Verkehrsgefährdung ergeben, eine unmittelbare Gefahr besteht jedoch nicht. Wenn Sie mit solch einem Fahrzeug zum TÜV oder DEKRA fahren erhalten sie keine Eintragung und auch keine Plakette, niemand wird jedoch die Stempel entfernen. Zitat: Gleiches Spiel: BE erloschen. meganarr postete: Sind eintragungspflichtige Änderungen in den Papieren nicht eingetragen liegt ebenfalls nie und nimmer Verkehrsunsicherheit vor. Jetzt komme ich endlich zu den Kosten: Die Fahrzeuge werden von der Polizei in den häufigsten Fällen zur Beweissicherung im Owi-Verfahren sichergestellt. Die Beweissicherung erfolgt durch ein Gutachten. Alles streng nach dem OwiG. Zur späteren Zwangsstillegung wird sich das StVA zwar ebenfalls an diesem Gutachten orientieren – wo es nun schon mal da ist - , jedoch war das nicht Zweck des Gutachtens. Sinn und Zweck ist es, die Durchführung des Owi-Verfahrens sicherzustellen. Dementsprechend sind die Kosten sogenannte „notwendige Auslagen für Sachverständige und Gutachter“, die entsprechend dem OwiG vom Betroffenen zu zahlen sind (§ 109 OwiG). Dafür gilt dann nicht die hier von dir beworbene Gebührenordnung, sondern das „Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen“. Ansätze für einen Betrug mag ich zudem ebenso wenig erkennen, wie Hinweise für Willkür oder schwerste Rechtsverletzungen. |
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Die Bodenfreiheit haben wir ja schon oft Durchgenommen, |
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Es wäre wirklich sinnvoll, die Diskussion um die Bodenfreiheit hier rauszulassen. Threads dazu gibt´s zur Genüge. |
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Scheint ja hier eine rege Diskussion unter Fachleute zu werden |
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