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  • | 24.03.2005 08:00

Moinsen!

Ich bin gestern von der Rennleitung zum laufen verdonnert worden:

Auf dem Heimweg wurde ich mit meinem Golf 1 Cabrio angehalten und anschliessend mein Auto abgeschleppt...

Mängel angebich: Lenkrad passt nicht zur Bereifung (195/45/14 mit 32er Raid-Dino-Lenkrad und Servolenkung - alles Eingetragen)

Tieferlegung im Gefahrenbereich... Ist halt auch eingetragen ... KW-Gewinde-Fahrwerk

Hinten nicht komplett die Lauffläche abgedeckt. (Ist aber weitestgehend abgedeckt - zugegeben, nicht die komplette Lauffläche...)

Was würdet Ihr tun!? Ich hab gleich nen Anwalt für Verkehrsgeschichten angerufen, der will sich drum kümmern ausserdem ist mein Vater (auf den der Wagen angemeldet ist) Rechtschutzversichert...


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  • | 24.03.2005 08:18

Moin

Ich würd erst mal das Gutachten, dass die Grünen mit Sicherheit ersteller lassen werden, abwarten....dann ggf. ein Gegengutachten erstellen lassen. Nen fairen Tüv-Prüfer wüsste ich wohl.


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  • | 24.03.2005 08:39

Mein TÜV-Prüfer hat gesagt, das ein Gegengutachten nicht viel zieht...

Ich bin normalerweise beim TÜV Nord, bei Herrn XYZ.

Namen lassen wir hier weg!!


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  • | 24.03.2005 08:45

Also mit dem lenkrad da müsste in deinem Beiblatt stehen welche Größen du in Verbindung mit deinem Auto fahren darfst.
Bei deinem Gewindefahrwerk müsste in deinem KFZ Schein drinstehen wieviel Restgewinde (von unten gemessen bis zum Verstellteller) übrig bleiben muss um im erlaubten Bereich zu fahren.
Ja und Lauffläche weitestgehend abgedeckt ist halt nicht gleich richtig abgedeckt. Und das ist dann schon eine gefährdung, weil du deinem Hintermann was aufs Auto schleudern könntest. Also vielleicht übertrieben gleich sicherzustellen, aber ich denke im bereich des "erlaubten".

Aber beim Tüv Nord biste schon ganz gut aufgehoben!


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  • | 24.03.2005 08:49

Das weis ich jetzt natürlich nicht auswendig, hab das Gutachten ja im Auto...
Aber 195/45/14 mit Servo und nem 32er Raid-Dino klngt für mich nicht extrem, oder !?!

was ist denn in Sachen Abdeckung mit der 45° Regel!?

Hab mein Fahrwerk danach eingestellt und gezogen, so das in einem 45° Winkel über der Radnarbe alles abgedeckt ist...
Also, Restgewinde müsste ich noch jede Menge haben, so tief ist der auch nicht... denke ich zumindest, ich schau mir nachher mal das Gutachten von Steffan.de an...

So viel ich weiß muß ab dieser Saison die Felge (für Neueintragungen) mit abgedeckt sein!
Wenn du das Restgewinde nicht Eingetragen hast oder nachträglich verändert hast ist die BE erloschen und du hast ein Problem!
Der Herr XXXXX trägt zwar nahezu alles ein, aber wie man hier sieht schützt das einen nicht vor einer Sicherstellung!

Namen lassen wir hier weg!!


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  • | 24.03.2005 09:26

Oh, sorry!

Naja gut - die Felgen sind seit 2000 oderso eingetragen...

Nachträglich verändert habe ich da nix - das ist alles so eingetragen, wie es am Auto auch ist.. mal gut, das ich keine Gruppe-A Anlage habe...


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  • | 24.03.2005 10:31

ich kenne es bei felgen so das 1/3 der Lauffläche abgedeckt sein muß.
das bedeutet dann bei einer felge 90grad
wenn ich mich recht erinnere dann sind es sogar 90grad fünf zentimeter über dem felgenmittelpunkt gemessen....bin mir aber nicht ganz sicher


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  • | 24.03.2005 10:33

das würde sich dann damit erklähren, 45° pro Seite (nach vorne und hinten)... Das könnte problematisch werden ...


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    Benzinpreisignorierer


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  • | 24.03.2005 11:28

oh mann, das ist ja bitter. das 1 tag vor karfreitag :rolleyes:
wo ist das passiert? osnabrück?

kannst du mal eben kurz erklären, was 'felgenabdeckung' genau bedeutet? fällt mir grad nicht ein...

  • Catalunya
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  • | 24.03.2005 11:31

Bei neueren Autos darf weder der Reifen noch die Felge überstehen...ich weiss das aus eigenen Erfahrungen:rolleyes:
Wie das allerdings bei "alten" Autos ist, wenn die das jetzt abgenommen bekommen wollen, weiss ich nicht!


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  • | 24.03.2005 11:45

wie gesagt - die Abnahme für die Felgen /Reifen ist schon ewig her... 2000 oder 2001 oderso ...

Das ist gestern Abend auf der Atter Strasse Satdtauswärts passiert, kurz vor Büren (wo ich wohne).

An CarFreitag wäre ich eh nicht auf der Strasse gewesen ... Normalerweise auch nicht diese ganze Woche, aber gestern musste ich da lang... :(

  • Golf4Green
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  • | 24.03.2005 22:04

@catalunya
seit wann gibt es das gesetz denn ?? das ist mir echt neu, hab ich noch nie was von gehört :oah:

  • Catalunya
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  • | 24.03.2005 23:24

Zitat:
Zitat von Golf2Black
@catalunya
seit wann gibt es das gesetz denn ?? das ist mir echt neu, hab ich noch nie was von gehört :oah:
Das gilt auf jeden Fall für Fahrzeuge ab EZ 2003...deswegen wollte der Prüfer meine Spurplatten nicht eintragen, weil die Felgen etwas überstanden, der Reifen aber komplett abgedeckt war...

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  • | 25.03.2005 00:06

das ist ja krass....also wirds hier so wie in glaub in spanien oder so da ist es ja genau so......aber gut zu wissen, danke.

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