Offener Sportluftfilter eintragen - Seite 3

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  • McClane
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  • | 15.04.2005 20:42

Fahr doch mal da vor bei den "Bu****" und frag nach!


  • Nickpage von walpurgis anzeigen walpurgis






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  • | 15.04.2005 20:54

Zur Pflicht, die Änderungen, die in der Abnahmebestätigung stehen, in die Papiere eintragen zu lassen:

Alles, was Leistung, Lasten/Gewichte, die Fahrzeugart und Abgasverhalten beeinflusst, also Leistungssteigerung, Nachrüstkat, Auf- oder Ablastung ,andere Abgasverschlüsselung (der Luftfilter gehört nicht dazu) muss unverzüglich in den Papieren geändert werden.

Was eine der (anderen) Ziffern 1-32 im Fahrzeugschein betrifft (z.B. Reifengrößen) müssen eingetragen werden, aber bei "nächster Befassung". Das heißt, es reicht auf unbestimmte Zeit, die Abnahmebescheinigung mitzuführen.

Alles andere, was nur in Ziffer 33 steht, wie z.B. Spoiler müssen nicht übernommen werden.

Welcher Fall zutrifft, steht aber auch immer auf der Bescheinigung mit drauf.

  • McClane
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  • | 15.04.2005 20:58

Oh, ich stelle gerade fest, dass ich da was mißverstanden habe:
Wenn es um die Anbauabnahmebescheinigung geht, dann müssen die Änderungen, die ja da drauf stehen, nicht im Brief/Schein eingetragen werden, logo!
Ich bin davon ausgegangen, dass hier das TG oder sowas gemeint war!

Zitat:
Zitat von Pimp my Golf
...(nur noch 58mm bodenfreiheit), seitenschweller, endrohr und sportluftfilter abgenommen. jetzt können mir die Bu**** doch nix mehr oder? alles ist eingetragen und de TÜV hat´s gemacht.
Das meinst nicht nur du! Ist aber FALSCH!!!

Bei einer Tieferlegung musst du, meines Wissens, folgendes beachten:

1. Es muss mind. eine Bodenfreiheit von 7 cm unter festen Anbauteilen bestehen. Eine bewegl. Frontspoilerlippe die tiefer ist, dürfte nicht das Problem darstellen, da diese nachgibt. Ein Heckdiffusor könnte beim "Aufschlagen/Aufsetzen" in mehere Teile zerbrechen oder ähnliches.

2. Zwischen Unterkante Scheinwerfer und Boden dürfen nicht weniger als 50 cm vorliegen.

3. Zwischen Unterkante Kennzeichen und Boden müssen mind. 30 cm vorliegen.

4. Am Unterboden, speziell an festen Anbauteilen, dürfen keine "frischen" Beschädigungen, sprich Schleifspuren vorhanden sein (...sonst droht der Abschlepper...)


Sollte dein Sportauspuff im Zusammenhang mit deinem Sportluftfilter eine zu Hohe Lautstärke aufweisen, so könntest du ebenfalls mit einer Begutachtung dabei sein. Die Begutachtung wird, meines Wissens nach, von der DEKRA durchgeführt. Oder?

zu Pkt. 3: Kennzeichen ist ja kein Problem, kann man ja ohne weiteres umbauen.

Was haste denn für die eintragungen nun abdrücken müssen?

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  • | 15.04.2005 21:35

@Golf-4-powered:
Du meinst hinten, richtig!?
Generell gilt (§ 60 StVZO)
[...]
Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf
der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm,
der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm – bei
Kraftrollern nicht weniger als 200 mm – über der Fahrbahn liegen.[...]

richtig! stimmt!


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    Ameisenkiller


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  • | 15.04.2005 23:59

@ Golf-4-powered

damit hab ich den abstand zwischen diffusor und straße gemeint, der beträgt nur noch 58mm.


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  • | 16.04.2005 23:59

Zitat:
Zitat von Andi1
Bei einem offenen Sportluftfilter ist das immer erforderlich.
Du hat anscheinend noch nicht so viele Gutachten gesehen, was
:D??
so, ich hab mir jetz mal das schreiben von der dekra angeschaut. da steht wirklich eindeutig drauf, dass man den luftfilter trotzdem sofort eintragen lassen muss. weiß jemand wieviel die dafür wollen?

  • mk5jas
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  • | 17.04.2005 00:13

Bei mir waren es 14€ glaub ich, viel mehr jedenfalls nicht.

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  • | 17.04.2005 00:38

Zitat:
Zitat von carpi
Zitat:
Zitat von Andi1
Bei einem offenen Sportluftfilter ist das immer erforderlich.
Du hat anscheinend noch nicht so viele Gutachten gesehen, was
:D??
so, ich hab mir jetz mal das schreiben von der dekra angeschaut. da steht wirklich eindeutig drauf, dass man den luftfilter trotzdem sofort eintragen lassen muss. weiß jemand wieviel die dafür wollen?
:D Das hab ich gepostet, macht aber nix.
Klar ist das so, steht immer drauf. Habe noch kein TG gesehen, wo es anders war.


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  • | 21.04.2005 22:59

ich war jetz heute bei der zulassungsstelle und hab den filter eintragen lassen. konnte leider nicht früher weil die öffnungszeiten total gestört sind... (beamte...) bei mir hats nur 11 euro gekostet! dafür aber jede menge nerven *g*.
naja, ich danke euch allen vielmals wegen der hilfe :)
bis dann


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  • | 27.04.2005 01:55

Hier bei uns in Syke Kreis Diepholz(DH) mkostet das Eintragen in die Papiere 10,50€

Der TÜV hat hier für §19,3 Abnahmen einen Preis von 44€,das scheint mir recht teuer zu sein!!! :staunen:

Vor allem,hat der nette Prüfer (OHNE Ironie),gerade einmal 5 Minuten gebraucht,um meine Tieferlegungsfedern zu begutachten! Schneller Service!!!


Gruß

Daniel :cool:


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  • | 27.04.2005 08:33

Irgendwie gehen die Meinung heir stark auseinander.
50cm zum Scheinwerfer "sollten" es sein, muss aber nicht. Wurde mir gesagt.


Hab für meine Offene Luftfilter mit Materialgutachten (!) 35 euro gezahlt. Aber erst beim 2.Versuch. Der erste Prüfer meinte zu laut, da mit ESD und VSD Atrappe. Beim zweiten machte ich die haube auf (motor aus) und er sagte: "OK,trag ich dir ein, mach zu."

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  • | 27.04.2005 09:13

Zitat:
Zitat von Lantis323
Irgendwie gehen die Meinung heir stark auseinander.
50cm zum Scheinwerfer "sollten" es sein, muss aber nicht. Wurde mir gesagt.
das wurde doch schon oft diskutiert, oder?
Hier wurde doch festgestellt, und der meinung ist mein vater (TÜH/TÜV) auch, die 50cm müssen sein.....


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  • | 27.04.2005 09:19

Aber mal ne andere Frage... Wie genau nehmen die das mit dem Kennzeichen? Meins ist vorne nämlich nur 16cm vom Boden weg... Kann ich das nicht irgendwie eintragen lassen? Hab da kein Bock auf Stress..

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