Unterbodenbeleuchtung - Erfahrungen/Realität - Seite 1

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  • | 13.05.2005 09:55

Hallo Forum.

In der Hoffnung, keine Diskussionen loszutreten, warum die UBB verboten ist, ob sie nicht vielleicht doch ein bißchen legal ist, wer doof ist, weil er sie nicht legal macht und wer doof, weil er sie drunter baut, würde mich mal interessieren, wie die Erfahrungen mit der Polizei und den Lampen in der Realität aussehen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann die Polizei den Wagen zum Gutachter schicken und wenn's hart auf hart kommt, gibt's dann einen A-Verstoß, also 50€, 3 Punkte und natürlich die Gutachterkosten.

Mir hat aber schon ein Bekannter aus Köln erzählt, bei denen wären's realistischer 35€ und'n Mängelbescheid.

Mir ist schon klar, daß es einen Unterschied gibt zwischen dem, was man erzählt und was das Gesetz verlangt. Aber trotzdem gibt es doch auch Unterschiede zwischen abgflexten Federn oder nicht eingetragenen Felgen und abgeschalteten Lampen unterm Auto.

Also bitte keine Diskussion über "find ich cool, find ich doof", erzählt einfach mal bitte eure Erfahrungen als UBB-Fahrer oder Polizist

:)

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  • | 13.05.2005 10:07

also da meine UBB eingetragen ist können die mir nicht viel.
wenn ich sie nicht beim fahren anmache sondern nur bei offener tür können sie sogar gar nichts tun ausser bisschen blöd gucken.
ansonsten beim fahren 25€ plus mägelkarte, welche aber hirnrissig ist da ich beim tüv dann nur zeigen muss dass die UBB nur bei offener tür angeht. weil angebaut darf sie ja sein bei mir :hut:
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  • | 13.05.2005 10:11

Bei meinem Golf habe ich auch eine UBB in blau drunter gehabt und habe diese
am Türkontakt schalter angeschlossen, also immer wenn die Tür aufgeht, dann geht auch automatisch die UBB an.
Tja das hat dann ein Polizist gesehen, ist zu mir hergegangen und hat mich gefragt ob das legal ist, ich habe ihm dann erklärt das er das eigentlich wissen müsste und das sie wohl legal sei wenn es am Türkontaktschalter angeschlossen sei.
Er sagte das er sich in der Tuningszene nicht recht auskennt, aber er findet das doch recht schön wie das leuchtet:D:D:D

Tja bei uns ist die Polizei recht enthaltsam, wie es jetzt ausschaut weis ich nicht, denn jetzt darf man die UBB ja nicht mehr mal anbauen:(


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  • | 13.05.2005 10:22

Da hat doch walpurgis letztens erst nen Thread drüber geschrieben wegen anbauen etc.
Und das sah für mich so aus als obs nichtmal mehr erlaubt ist sowas dranzubauen, da das Signalbild des Fahrzeugs dadurch geändert wird.
Und da ist es auch egal ob es über Türkontakt oder ähnliches geht.

Aber da ich keine drunter habe kann ich dir leider auch nix drüber sagen wie es so gehandhabt wird wenn die Rennleitung da was sagt.

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  • | 13.05.2005 10:26

@stefan323ti desshalb bin ich ja auch vor ner woche durchn tüv damit gekommen :D weils nicht erlaubt ist die drunterzuhaben :roll:
aber btt zum thema erlaubt/nicht erlaubt


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  • | 13.05.2005 10:28

Also ich habe auch eine drunter, die habe ich allerdings zum einhängen drangebaut. Wenn ich damit angehalten werde, bekomme ich nur 5 Euro Strafe und muss die sofort abnehmen.


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  • | 13.05.2005 10:32

Zitat:
Zitat von Mini-Car-PC
Bei meinem Golf habe ich auch eine UBB in blau drunter gehabt und habe diese
am Türkontakt schalter angeschlossen, also immer wenn die Tür aufgeht, dann geht auch automatisch die UBB an.
Tja das hat dann ein Polizist gesehen, ist zu mir hergegangen und hat mich gefragt ob das legal ist, ich habe ihm dann erklärt das er das eigentlich wissen müsste und das sie wohl legal sei wenn es am Türkontaktschalter angeschlossen sei.
Bei mir war das genauso :D. Habe auch die Unterbdenbeleuchtung auch 2 Mal unter meinem Auto gehabt (in blau), und immer das gleiche: "das ist nicht erlaubt..."
Das Problem jedoch war bei mir immer, das mir beide Male die Röhren abends "Kaputtgeschlagen" wurden :boese: Deshalb baue ich sie mir nicht mehr drunter, weil die nach 1 Monat eh wieder kaputt gemacht werden :(


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  • | 13.05.2005 10:35

@Stormical:
Das ist natürlich ärgerlich, bei mir ist die vordere immer Kaputt gegangen, aber nur weil ich wieder irgendwo aufgegangen bin:D
Am schluß habe ich nur noch die äußeren dran gelassen;)


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  • | 13.05.2005 10:41

Ich denke, über Legalität und die Gültigkeit solcher Eintragungen brauchen wir nicht streiten.

Als Maßnahme kommt alles in Frage zwischen "Fahr weiter und bau sie morgen ab" und Erlöschen der BE und Sicherstellung alles möglich. Die einfache Mängelkarte kommt wohl am häufigsten vor.
Die Chance, mit UBB durch die HU zu kommen, halte ich für sehr gering.


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  • | 13.05.2005 10:43

@Stormical: Coole Aktion von der Polizei, wo is'n das passiert? Aber hattest Du die Lampen an? Ich mein, gibt zwar immer lustige Reaktionen beim rumfahren, aber ich beschränke mich dann doch lieber auf Parkplätze...aber lieber Röhre kaputt als Wagen weg...

@Kaufi: Ich bin mir sicher, es wird auch den einen oder anderen Prüfer geben, der 'ne Plakette für'nen Wagen mit Neons drunter rausrückt...ändert aber wirklich nichts an der Sache, daß Deine Eintragung sicher nicht korrekt ist (was Walpurgis bestimmt bestätigen wird, falls er sich tatsächlich die Mühe machen sollte, um bei *noch einem* UBB-Threat mitliest/schreibt...aber bist Du mit der Eintragung schon mal in'Ne Kontrolle gekommen?

@Mini-Car-PC: Tja, so ein bißchen hoffe ich auch auf solche Polizisten hier :)

Aber nichtsdestotrotz will ich so wenig Ärger wir möchlich haben, wenn mir bei einer Verkehrskontrolle (und sonst wird's wohl nicht passieren) unters Auto geguckt wird...


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  • | 13.05.2005 10:48

Es geht ja auch nicht gerade um die Sache wenn man aufgehalten wird.
Mein Gott dann hat man halt einen Punkt und muß ein bischen was zahlen.

Aber was ist wenn du einen Unfall hast oder ein Kind überfährst,
du wirst dein Leben nicht mehr glücklich und ist es das Wert?:frage:

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  • | 13.05.2005 11:33

schreib mir doch mal ne pm wer das eingetragen hat bitte


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  • | 13.05.2005 11:52

Völlig abhängig vom Einzelfall ist alles möglich von der mündlichen Verwarnung über ein Verwarngeld (Regelsatz liegt bei 20 €) bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis - ggf. inklusive Sicherstellung und Gutachten. Mängelkarte sehr wahrscheinlich. Hat jemand die UBB tatsächlich eingetragen wird gleich sichergestellt - und mit Sicherheit wieder ausgetragen.


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  • | 13.05.2005 11:57

Zitat:
Zitat von Nightwish
(...) Hat jemand die UBB tatsächlich eingetragen wird gleich sichergestellt - und mit Sicherheit wieder ausgetragen.
Was passiert dann eigentlich mit dem TÜV-Prüfer, der ihm das eingetragen hat? Das wird mit Sicherheit dann auch für den konsequenzen haben oder?


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  • | 13.05.2005 12:00

Also ich habe bei uns noch keine schlechten Erfahrungen damit gemacht, da bei uns die Polizei ziemlich locker ist.
als wir mal auf nem Parkplatz standen war der einzige Kommentar des Polizisten zu dem Kumpel:"Aber wenn du fährst machst du die wieder aus."

Letzte Woche hat mein Kumpel die Polizisten nachts aus ner Strasse rausgelassen, und wir haben uns gewundert, warum die so komisch guckn...
als wir an der Tanke waren wussten wir warum.
Er hatte vergessen die UBB auszuschalten...
Da hatte er nochmal Glück gehabt... :D

Es komtm aber warscheinlich auf die Beamten an.
Ich persönlich würde deswegen nicht ne Stillegung riskieren...

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