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Mahlzeit, hätte da mal ne Frage und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich kann jetzt für ganz kleine Kohle an ne komplette Xenonanlage rankommen und will die in meinen Golf 2 einbauen ! So, bekomme ich das eingetragen ? |
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nein weil illegal |
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wenn du eine rallyfront samt waschanlage hast dann ja alles andere ist ohne TÜV.... |
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auch die ralley front mit xenon ist illegal! |
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Kommt drauf an, was "komplette Xenonanlage" bedeutet. |
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Zitat: ok dann mal so.... Zitat von Nightfire auch die ralley front mit xenon ist illegal! da die ja h4 hat. und es nie serie mit xenon gab! Wenn du als basis eine Rally-Front nimmst sammt Umbau der innereien und ner Waschanlage bekommst du das eingetragen, beim normalen TÜV... mfg |
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Inwiefern ist denn dafür eine Rallye-Front Voraussetzung ? Kann man die Reinigungsanlage nicht einfach nachrüsten ? Kenn das nur vom Golf-1, da braucht man doch nur eben die Stoßstange auswechseln gegen eine mit Reinigungdüsen, Schläuche dran und fertig... Geht das beim Zweier nicht so ? |
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Na, mit Ralley-Front hat das erstmal nix zu tun. |
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Zitat: nazcas postete ok dann mal so.... Wenn du als basis eine Rally-Front nimmst sammt Umbau der innereien und ner Waschanlage bekommst du das eingetragen, beim normalen TÜV... mfg Zitat: also ist die rallyfront tabu fürn umbau da sie nur für h4 leuchtmittel ne zulassung hat! hat nur weil sie DE linsen hat is das noch lange net legal!
walpurgis postete Voraussetzung ist, dass ein Xenon-Scheinwerfer mit dazugehörigem Leuchtmittel (keine Xenonbrenner in H4- oder H7-Scheinwerfer) verbaut wird. Reinigungsanlage und dyn. Leuchtweitenregulierung kommen dazu. |
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Hab da mal was rausgesucht ! Lief mal auf Kabel 1 wo die den Golf 2 aufgemotzt haben unter anderen mit Xenon ! |
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Vielen Dank, für die vielen Antworten. Aber, die Rally-Scheinwerfer sind doch keine H4, oder vertue ich mich da jetzt ? Also mit Tüv ist nichts zu machen ? |
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Zitat: Wenn der Tüv Prüfer dein bester freund ist...Zitat von Freak 19e Vielen Dank, für die vielen Antworten. Aber, die Rally-Scheinwerfer sind doch keine H4, oder vertue ich mich da jetzt ? Also mit Tüv ist nichts zu machen ?Aber wenn die Polizei dich anhält müssen sie das nicht aktzeptieren... |
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Zitat: Ich versteh jetzt zwar den Sinn dieser Aussage nicht, aber entscheidend ist, dass H4-, H7- oder sonstige Halogenscheinwerfer nicht mit Xenon-Leuchtmitteln bestückt werden dürfen.
...aber, die Rally-Scheinwerfer sind doch keine H4 |
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@walpurgis |
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Wichtig zur Beantwortung deiner Frage ist doch: |
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