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Hi |
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Wenn du die Last zu sehr überschreitest, wirst du den Hänger stehen lassen oder etwas abladen müssen. |
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Mal ne Gegenfrage wieviel ist den bei Dir ein bisschen Also ich mein soweit ich das so weiß ist das bei mehr als 10% schon nicht mehr so auf easy durchgestanden. Ausserden wenn Du Führerscheintechnisch schon diesen EU |
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Ja, ich habe diese neue EU Führerschein scheiße, und auch einen Anhängerführerschein der Klasse BE, also darf ich bis zu 3,5 Tonnen ziehen (sofern das AUto das zulässt ). |
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jetzt möchte ich gerade mal ne zusatzfrage hierreinschmeissen: |
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Ich darf einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 3500 Kilo ziehen. |
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Also 400 - 500 Kg sind bei Dir ein bisschen Na ich hoffe mal es reisst dir nicht die AHK raus und dann hoff ich noch das ich nicht gerade hinter Dir bin Wenn es zu einem Unfall oder sogar Unglück kommt möchte ich erst recht nicht in deiner Haut stecken. Und das nur wegen kein Bock zum TÜV Und Du hast dIE FS-KLasse BE und hast dich dafür nie Interresiert Wie geht Dat denn |
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Nö, ich habe mich nie dafürinteressiert, um wieviel ich meine Anhängelast überziehe, denn sonst hätte ich nen schlechtes Gewissen.... |
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@ Zulassungsfuchs Zitat: Darf ich jetzt nen 700kg hänger der 2 tonnen zuladen darf mit einem fzg das 1200kg anhängelast hat leer ziehen oder nicht? das ich keine 2,7 tonnen damit rumkutschieren darf ist mir auch klar.
Zitat von Nightwish Wenn du die Last zu sehr überschreitest, wirst du den Hänger stehen lassen oder etwas abladen müssen. |
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1. Erstmal: Zitat: Ausschlaggebend ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Leer sollte das also kein Problem sein, solange die Stützlasten eingehalten werden.
bezieht sich die im Schein angegebene zulässige Anhängelast auf meine tatsächliche anhängelast oder auf das für den Anhänger zulässige Gesamtgewicht? Darf ich jetzt nen 700kg hänger der 2 tonnen zuladen darf mit einem fzg das 1200kg anhängelast hat leer ziehen oder nicht? |
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Gerade wenn es immer wieder, also alle 6 Monate vorkommt, dass du etwas ziehst solltest du doch zum TÜV laufen. Wenn danach etwas schief geht, ist es scheiße aber nicht so schlimm. Ohne gültuge Eintragung kannst du bei nem Unfall schnell ins Schlammassel geraten. (z.B. fährlässige Tötung §222 StGB) |
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naja dann werd ich jetzt einfach den golf vor den hänger spannen und meine pappkartons damit durch die gegend kutschieren. |
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Zitat: Ach... und wenn alles Eingetragen war, dann hat der Getötete einfach nur Pech gehabt, was Bobbycar postete: Ohne gültuge Eintragung kannst du bei nem Unfall schnell ins Schlammassel geraten. (z.B. fährlässige Tötung §222 StGB) Manchmal bin ich sprachlos.... |
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@nightwish |
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