Anhängelast überziehen - Seite 1

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  • | 20.09.2005 19:15

Hi

Mal eine allgemeine Frage:
Wenn ich mal wieder einen Anhänger ziehe, der ein bischen schwerer ist, als ich eigentlich darf, wird da nur ein Bußgeld verhängt, oder muß ich das Gespann dann aus den Verkehr ziehen???

Ich für mein Auto gibt´s zwar eine Anhängelasterhöhung, also die kann ich eintagen lassen, wenn ich will, aber ich habe keinen Bock erst zum Tüv hin zu rennen, und dann noch zum Straßenverkehrsamt,...

Außerdem kommt das sowiso mal alle 6 Monate vor, dass ich einen Anhänger ziehen muß, der ein bischen drüber ist...

Grüße
Kamui ;)


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  • | 20.09.2005 19:22

Wenn du die Last zu sehr überschreitest, wirst du den Hänger stehen lassen oder etwas abladen müssen.


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  • | 20.09.2005 19:58

Mal ne Gegenfrage wieviel ist den bei Dir ein bisschen:frage: Also ich mein soweit ich das so weiß ist das bei mehr als 10% schon nicht mehr so auf easy durchgestanden. Ausserden wenn Du Führerscheintechnisch schon diesen EU
Lppen hast ist das erstmal recht sch...

Also lieber mal kurz Bock auf TÜV ist oder sieht das jemand anders.


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  • | 20.09.2005 20:08

Ja, ich habe diese neue EU Führerschein scheiße, und auch einen Anhängerführerschein der Klasse BE, also darf ich bis zu 3,5 Tonnen ziehen (sofern das AUto das zulässt ;) ).

Hmmm
Wieviel ist ein bischen???

Also das Auto das ich abholen muß, das wiegt soviel wie ich ziehen darf, kommt also nurnoch das Gewicht des Anhängers dazu...

Also ca. 400-500 Kilo, oder was wiegt so ein Anhänger noch gleich (hat mich nie so wirklich interessiert...)

Grüße
Kamui ;)


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  • | 20.09.2005 20:13

jetzt möchte ich gerade mal ne zusatzfrage hierreinschmeissen:

bezieht sich die im Schein angegebene zulässige Anhängelast auf meine tatsächliche anhängelast oder auf das für den Anhänger zulässige Gesamtgewicht?

Sprich darf ich mit 'nem Golf der 1200kg anhängelast hat einen hänger ziehen der 2,7 t laden darf, tatsächlich aber nur 1000kg wiegt? (weil kaum beladen)


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  • | 20.09.2005 20:38

Ich darf einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 3500 Kilo ziehen.

Grüße
crashkid ;)


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  • | 20.09.2005 20:44

Also 400 - 500 Kg sind bei Dir ein bisschen:frage: Na ich hoffe mal es reisst dir nicht die AHK raus und dann hoff ich noch das ich nicht gerade hinter Dir bin:oah: Wenn es zu einem Unfall oder sogar Unglück kommt möchte ich erst recht nicht in deiner Haut stecken. Und das nur wegen kein Bock zum TÜV:frage: Und Du hast dIE FS-KLasse BE und hast dich dafür nie Interresiert Wie geht Dat denn:frage:



@BoMo Was glaubst Du was das Wort zulässige Gesamtmasse bedeutet:frage:


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  • | 20.09.2005 21:03

Nö, ich habe mich nie dafürinteressiert, um wieviel ich meine Anhängelast überziehe, denn sonst hätte ich nen schlechtes Gewissen....

Abreißen tut die AHK nicht, denn die hat ja schon die Verstärkungen, die nötig sind, um die Anhängelasterhöhung eintragen zu lassen....

Grüße
Crashkid ;)


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  • | 20.09.2005 22:42

@ Zulassungsfuchs

zulässige gesamtmasse kenne ich nicht, aber zulässiges gesamtgewicht bedeutet ja wohl wieviel der hänger beladen maximal wiegen darf. jetzt darf ich mal nightwish zitieren:

Zitat:
Zitat von Nightwish
Wenn du die Last zu sehr überschreitest, wirst du den Hänger stehen lassen oder etwas abladen müssen.
Darf ich jetzt nen 700kg hänger der 2 tonnen zuladen darf mit einem fzg das 1200kg anhängelast hat leer ziehen oder nicht? das ich keine 2,7 tonnen damit rumkutschieren darf ist mir auch klar.


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  • | 21.09.2005 07:33

1. Erstmal:

Im Fahrerlaubnisrecht spielt die tatsächliche Masse keine Rolle. Führerscheinrechtlich hat eine Überladung also keinerlei Auswirkungen.

2. Dann:

Zulässige Gesamtmasse und zulässiges Gesamtgewicht meint denselben Wert. Die StVZO spricht von Gewicht, die FeV von Masse.

3. Und schließlich:

Zitat:
bezieht sich die im Schein angegebene zulässige Anhängelast auf meine tatsächliche anhängelast oder auf das für den Anhänger zulässige Gesamtgewicht?

Darf ich jetzt nen 700kg hänger der 2 tonnen zuladen darf mit einem fzg das 1200kg anhängelast hat leer ziehen oder nicht?
Ausschlaggebend ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Leer sollte das also kein Problem sein, solange die Stützlasten eingehalten werden.


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  • | 21.09.2005 08:49

Gerade wenn es immer wieder, also alle 6 Monate vorkommt, dass du etwas ziehst solltest du doch zum TÜV laufen. Wenn danach etwas schief geht, ist es scheiße aber nicht so schlimm. Ohne gültuge Eintragung kannst du bei nem Unfall schnell ins Schlammassel geraten. (z.B. fährlässige Tötung §222 StGB)

OK Extrembeispiel. Aber im Verkehr schnell möglich
Da lieber Vorsicht


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  • | 21.09.2005 10:19

naja dann werd ich jetzt einfach den golf vor den hänger spannen und meine pappkartons damit durch die gegend kutschieren.

Dann an dieser stelle schonmal thx für die antwort @nightwish


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  • | 21.09.2005 15:00

Zitat:
Bobbycar postete:
Ohne gültuge Eintragung kannst du bei nem Unfall schnell ins Schlammassel geraten. (z.B. fährlässige Tötung §222 StGB)
Ach... und wenn alles Eingetragen war, dann hat der Getötete einfach nur Pech gehabt, was :frage:

Manchmal bin ich sprachlos....


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  • | 21.09.2005 15:30

@nightwish
Zumindest hat man ne Absicherung was zulässig ist.
Und dieses Gewicht sollte er problemlos ziehen können.
Nun macht er es, weil er denkt er kann es.
Jedenfalls hört es sich so an.

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  • | 21.09.2005 15:39

kommt ja auch drauf an weilchen führerschein du hast. also mit B darfst du ein hänger ziehen ohne extra ein führerschein zumachen wenn. das zulässige gesammtgeschicht die leermaße von pkw nicht überschreitet und das ganze gespannt die zülassige gesammtmaße nicht überschreitet von 3,5 tonnen.
wenn du BE hast muß du eigentlich nur auf die stützlast achten da kannste quassi jeden hänger ziehen, und wenn du deinen hänger überlädst ersten ist es mal nicht gut das weiß jeden weil es nicht sicher ist weil bei so einem hänger der im jahr 3 mal benutzt wird und dann gleich volles rohr das können die alten sicher spröden reifen nicht gut haben, habe schon einige gesehen die damit auf dem arsch gefallen sind.
achja kommt drauf an welche polizei du erwischt aber grundsätzlich wenn du mehr als 200 kilo drauf hast mußt du umpaken du darfst nicht weiter fahren.teileweise sogar weniger.selbst schon gehabt

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