Anhängelast überziehen - Seite 2

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  • | 21.09.2005 21:30

Da ich im Jahr villeicht 2-3 mal ein Auto ziehen muß mit nem Anhänger besitze ich keinen eigenen, sondern leihe mir immer einen.

Außerdem fahre ich hauptsächlich mit einem Pferdeanhänger, also auch sehr vorsichtig, denn wenn du einmal damit raßt, dann wirst du die ganze Zeit schwierigkeiten haben, das Pferd nachher wieder auf den Hänger zu bekommen...

Bei mir sind noch alle Pferde wieder meistens ohne groß zu mucken auf den Hänger gegangen.

Grüße
Crashkid ;)


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  • | 05.02.2006 20:14

:applaus: Hi!

Ich habe mal ne Frage. Ist schon länger her und die damaligen Freund sind auch keine mehr... Ich habe mal einen PASSAT VR6 abgeholt mit einem Mitschubishi Lancer Kombi. Soweit ich zwischenzeitlich weiss muss das abschleppende Fahrzeug schwerer sein, als die Last, des zu ziehendes Gespanns. Der Anhänger hatte so etwa 400 kg und der Passat knapp 1600 kg. Was hätte mir geblüht, wenn ich angehalten worden wäre ??


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  • | 05.02.2006 20:59

Die Frage lässt sich so nicht beantworten. Das ist abhängig von deiner Führerscheinklasse, den zulässigen Gesamtgewichten von Zugfahrzeug und Anhänger, der Leermasse des Zugfahrzeugs, dem tatsächlichen Gewicht des geladenen Mitsubishi, Aufliege- und Anhängelasten, etc.

Bei nur Klasse B dürftest im Bereich einer Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) gewesen sein. Dafür gibt es es keine festgelegten Strafsummen.


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    Pagen-Freak


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  • | 05.02.2006 21:16

Danke für die schnelle Info. Zum Glück hat alles geklappt. Ich habe Füherscheinklasse B aber gemacht habe ich Ihn 1993.

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