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Also bei 2 Fahrzeuglängen würde ich aber sagen, dass Fahrzeug 2 sich schon auf der Vorfahrtstraße befindet! |
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Fahrzeug 1 ist richtig! |
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Zitat: Vollkommen richtig. Die meine ich.Zitat von Mr. Menni Hey,kann sein das das die erste "kreuzung" ist wenn man von Iburg nach G-M-Hütte fährt? also wenn man den Berg hinab fährt, dann die erste! Da fahr ich fast jeden tag lang. Zitat: So einfach ist das nicht. Entweder passieren beide Vorgänge gleichzeitig oder sogar so, dass das Fahrzeug 2 sogar etwas früher losfährt.Zitat von Frank309 Fahrzeug 1 blinkt links, Fahrzeug 2 biegt erst auf die Vorfahrtstraße, wenn Fahrzeug 1 bereits im Abbiegevorgang ist. Bis Fahrzeug 2 an der Kreuzung ist, ist fahrzeug 1 bereits abgebogen.Haben wir denn hier keinen Fahrlehrer oder so? |
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Die Frage ist, ob es eine Kreuzung ist oder zwei Einmündungen sind?! Ist aus der Ferne schwer zu beurteilen. |
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Zitat: Eher unwahrscheinlich. Fahrzeug 2 darf erst fahren, wenn es sicher ist, dass Fahrzeug 1 abbiegt. Das kann es erst sein, wenn Fahrzeug 1 bereits abbiegt. Fahrzeug 2 müsste dann so schnell beschleunigen um Fahrzeug 1 reinzufahren, dass Fahrzeug 2 als Unfallverursacher gelten wird...Zitat von yahooooo Zitat: So einfach ist das nicht. Entweder passieren beide Vorgänge gleichzeitig oder sogar so, dass das Fahrzeug 2 sogar etwas früher losfährt.Zitat von Frank309 Fahrzeug 1 blinkt links, Fahrzeug 2 biegt erst auf die Vorfahrtstraße, wenn Fahrzeug 1 bereits im Abbiegevorgang ist. Bis Fahrzeug 2 an der Kreuzung ist, ist fahrzeug 1 bereits abgebogen.Haben wir denn hier keinen Fahrlehrer oder so? Deshalb kann Fahrzeug 2 auch nicht eher losfahren. Fährt Fahrzeug 1 nämlich trotz Blinker weiter und kracht in Fahrzeug 2, so hat Fahrzeug 2 dem Fahrzeug 1 die Vorfahrt genommen... |
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Also Vatern (fahrlehrer) meinte folgendes: |
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Ich würde dem Fahrzeug 1 die Vorfahrt geben. |
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Nummer 1 ! |
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Zitat: Ja.Aber kennt sich jeder mit dem recht aus? Also nochmal langsam: Wenn Fahrzeug 1 Abbiegen will, dann wird es Blinken und langsamer werden. In diesem Fall darf der Fahrer von Fahrzeug 2 beruhigt davon ausgehen, dass 1 tatsächlich abbiegt und darf seiterseits ebenfalls abbiegen. Das leitet sich aus dem Vertrauensgrundsatz des § 1 StVO her. Das Problem ist jetzt folgendes: Wenn Fahrzeug 2 seinen Abbiegevorgang bereits beendet hat, bevor Fahrzeug 1 faktisch abbiegt, dann fährt 2 bereits auf der Vorfahrtstraße. Dementsprechend muss 1 ihn vorlassen, weil der Gegenverkehr beim Abbiegen stets Vorrang hat - § 9 StVO. Allerdings hat 2 gesehen, dass 1 abbiegen will. Den Vorrang, den 2 dann hätte, dürfte er sich nicht erzwingen. An dieser Stelle kann man rechtstheoretisch vortrefflich zu streiten beginnen. Und zwar deshalb, weil die Frage bleibt, ob hier eine Kreuzung oder zwei Einündungen vorliegen und ob das von mir oben geschilderte in einer versetzten Kreuzung so zutreffen kann, oder eben nicht (bei zwei Einmündungen würde es das mit Sicherheit). Die StVO hat diesen Fall jedenfalls nicht eindeutig geregelt. Allerdings ist bei unklaren Verkehrslagen gegenseitige Rücksicht angesagt - DAS hat die StVO geregelt. IMHO würde es bei einem Unfall höchstwahrscheinlich wie das Hornberger Schießen ausgehen. Ganz schuldfrei dürfte keiner der Beteiligten dabei wegkommen. |
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Zitat: Lies dir das, was du von mir zitiert hast noch mal genau durch...Zitat von Nightwish Zitat: Ja.Aber kennt sich jeder mit dem recht aus? Allerdings ist bei unklaren Verkehrslagen gegenseitige Rücksicht angesagt - DAS hat die StVO geregelt. wirklich JEDER? es haben die meisten irgendwann mal in der fahrschuhle gehört, aber weiß es noch jeder?! wohl kaum. wäre mein paps kein fahrlehrer, würde ich bestimmt auch nicht mehr alles wissen. Und was die unklaren verkehrslagen angeht, hast du völlig recht. habe ich aber auch schon geschrieben. also, springt alle mal über euren schatten und verzichtet lieber auf euer recht, wenns kritisch wird. Also, allzeit gute fahrt |
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@Memphis |
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Zitat: In dem von Dir geschilderten Fall ist Nr. 1 vorfahrtberechtigt. Nr. 2 befindet sich auf der untergeordneten Strasse und ist in jedem Fall wartepflichtig! So lange, bis die Situation für ihn eindeutig ist und er gefahrlos einbiegen kann. Zitat von yahooooo Ein Fall: Mal angenommen, Fahrzeug 1 will links abbiegen von der Vorfahrtstraße runter. Und Fahrzeug 2 will ebenfalls links abbiegen auf die Vorfahrtstraße rauf. Folge: die beiden Autos treffen aufeinander. Wer hat dann Vorfahrt? Befindet sich Fahrzeug 2 bereits rechtlich gesehen auf der Vorfahrstraße? Oder biegt es noch darauf ein? Blinkt Nr. 1 und fährt trotzdem geradeaus weiter, ist Nr. 2 trotzdem Unfallverursacher, allerdings wird Nr.1 im Falle eines Crashs eine Mitschuld zu tragen haben. |
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@McClane |
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Das stimmt, das sehe ich auch so. Ich gehe davon aus, dass 1 im |
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