Vorfahrtsfrage - Seite 2

Seiten: 3< 123>

  • Nickpage von campino89 anzeigen campino89



    Redaktionsleitung



    8651 Beiträge
    Kennzeichen: SU

  • Nickpage von campino89 anzeigen campino89



    Redaktionsleitung



    8651 Beiträge
    Kennzeichen: SU
  • | 05.10.2005 14:34

Also bei 2 Fahrzeuglängen würde ich aber sagen, dass Fahrzeug 2 sich schon auf der Vorfahrtstraße befindet!

  • Counterman
    Gast
  • Counterman
    Gast
  • | 05.10.2005 14:41

Fahrzeug 1 ist richtig!


  • Nickpage von yahooooo anzeigen yahooooo



    Fast+Furious Statist


    1342 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von yahooooo anzeigen yahooooo



    Fast+Furious Statist


    1342 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 05.10.2005 14:53

Zitat:
Zitat von Mr. Menni
Hey,
kann sein das das die erste "kreuzung" ist wenn man von Iburg nach G-M-Hütte fährt? also wenn man den Berg hinab fährt, dann die erste!
Da fahr ich fast jeden tag lang.
Vollkommen richtig. Die meine ich.

Zitat:
Zitat von Frank309
Fahrzeug 1 blinkt links, Fahrzeug 2 biegt erst auf die Vorfahrtstraße, wenn Fahrzeug 1 bereits im Abbiegevorgang ist. Bis Fahrzeug 2 an der Kreuzung ist, ist fahrzeug 1 bereits abgebogen.
So einfach ist das nicht. Entweder passieren beide Vorgänge gleichzeitig oder sogar so, dass das Fahrzeug 2 sogar etwas früher losfährt.

Haben wir denn hier keinen Fahrlehrer oder so?


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 05.10.2005 16:30

Die Frage ist, ob es eine Kreuzung ist oder zwei Einmündungen sind?! Ist aus der Ferne schwer zu beurteilen.

Wenn es sich um eine Kreuzung handelt, hat 1 immer Vorfahrt. Wenn es zwei selbständige Einmündung sind, so hängt alles weitere davon ab, ob 2 schon auf der Vorfahrtstraße ist oder noch nicht.

Im Zweifelsfall gilt immer der § 1 StVO - Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.


  • Nickpage von Frank309 anzeigen Frank309



    Abgasjunkie


    226 Beiträge
    Kennzeichen: DW

  • Nickpage von Frank309 anzeigen Frank309



    Abgasjunkie


    226 Beiträge
    Kennzeichen: DW
  • | 05.10.2005 16:42

Zitat:
Zitat von yahooooo

Zitat:
Zitat von Frank309
Fahrzeug 1 blinkt links, Fahrzeug 2 biegt erst auf die Vorfahrtstraße, wenn Fahrzeug 1 bereits im Abbiegevorgang ist. Bis Fahrzeug 2 an der Kreuzung ist, ist fahrzeug 1 bereits abgebogen.
So einfach ist das nicht. Entweder passieren beide Vorgänge gleichzeitig oder sogar so, dass das Fahrzeug 2 sogar etwas früher losfährt.

Haben wir denn hier keinen Fahrlehrer oder so?
Eher unwahrscheinlich. Fahrzeug 2 darf erst fahren, wenn es sicher ist, dass Fahrzeug 1 abbiegt. Das kann es erst sein, wenn Fahrzeug 1 bereits abbiegt. Fahrzeug 2 müsste dann so schnell beschleunigen um Fahrzeug 1 reinzufahren, dass Fahrzeug 2 als Unfallverursacher gelten wird...
Deshalb kann Fahrzeug 2 auch nicht eher losfahren. Fährt Fahrzeug 1 nämlich trotz Blinker weiter und kracht in Fahrzeug 2, so hat Fahrzeug 2 dem Fahrzeug 1 die Vorfahrt genommen...


  • Nickpage von Memphis7781 anzeigen Memphis7781



    Benzinpreisignorierer


    188 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von Memphis7781 anzeigen Memphis7781



    Benzinpreisignorierer


    188 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 05.10.2005 16:43

Also Vatern (fahrlehrer) meinte folgendes:
Da fahrzeug eins auf der vorfahrtsstraße ist und abbiegen will, macht es das auch. fahrzeug 2 hat zu warten, bis fahrzeug 1 den vorgang abgeschlossen hat, da Fahrz. 2 die Straße erst befahren will, was Fahrz. 1 schon macht.

Soviel zur rechtlichen grundlage. in der praxis ist es natürlich oft anders, was die meisten von euch wohl wissen. Wenn unschlüssige situationen auftauchen, dann verständigt euch mit handzeichen und verzichtet einfach gelegentlich mal auf euer recht. das macht vieles einfacher.
LG.

Frank:
was die vorfahrt von Fahrz. 1 angeht in den letzten sätzen deines posts hast du rechtlich gesehen recht.
Aber kennt sich jeder mit dem recht aus?


  • Nickpage von Bobbycar anzeigen Bobbycar



    Radkappenfetischist


    735 Beiträge
    Kennzeichen: STA

  • Nickpage von Bobbycar anzeigen Bobbycar



    Radkappenfetischist


    735 Beiträge
    Kennzeichen: STA
  • | 05.10.2005 16:47

Ich würde dem Fahrzeug 1 die Vorfahrt geben.
Wäre Fahrzeug 2 weiter und bereits komplett auf der Vorfahrt, sähe ich es anders. Somit kommt es drauf an, wie weit Fahrzeug 2 ist.
Wenn Fahrzeug 2 beim Abbiegen Fahrzeug 1 behindert und dadurch einen Unfall verursacht, ist dieses Schuld. Wenn der Abbiegevorgang lange vor der Abbiegung beendet wäre, die 1 nutzt, ist es anders.
So seh ich es


  • Nickpage von sf2405 anzeigen sf2405



    Schiermeier Camper


    594 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von sf2405 anzeigen sf2405



    Schiermeier Camper


    594 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 05.10.2005 17:06

Nummer 1 !
Ist doch auf der Vorfahrtsstraße ! Was den wenn 1 weiter gerade ausfährt??
Denkt mal nach


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 05.10.2005 17:27

Zitat:
Aber kennt sich jeder mit dem recht aus?
Ja.

Also nochmal langsam:

Wenn Fahrzeug 1 Abbiegen will, dann wird es Blinken und langsamer werden. In diesem Fall darf der Fahrer von Fahrzeug 2 beruhigt davon ausgehen, dass 1 tatsächlich abbiegt und darf seiterseits ebenfalls abbiegen. Das leitet sich aus dem Vertrauensgrundsatz des § 1 StVO her.

Das Problem ist jetzt folgendes:

Wenn Fahrzeug 2 seinen Abbiegevorgang bereits beendet hat, bevor Fahrzeug 1 faktisch abbiegt, dann fährt 2 bereits auf der Vorfahrtstraße. Dementsprechend muss 1 ihn vorlassen, weil der Gegenverkehr beim Abbiegen stets Vorrang hat - § 9 StVO.
Allerdings hat 2 gesehen, dass 1 abbiegen will. Den Vorrang, den 2 dann hätte, dürfte er sich nicht erzwingen.

An dieser Stelle kann man rechtstheoretisch vortrefflich zu streiten beginnen. Und zwar deshalb, weil die Frage bleibt, ob hier eine Kreuzung oder zwei Einündungen vorliegen und ob das von mir oben geschilderte in einer versetzten Kreuzung so zutreffen kann, oder eben nicht (bei zwei Einmündungen würde es das mit Sicherheit). Die StVO hat diesen Fall jedenfalls nicht eindeutig geregelt. Allerdings ist bei unklaren Verkehrslagen gegenseitige Rücksicht angesagt - DAS hat die StVO geregelt.

IMHO würde es bei einem Unfall höchstwahrscheinlich wie das Hornberger Schießen ausgehen. Ganz schuldfrei dürfte keiner der Beteiligten dabei wegkommen.


  • Nickpage von Memphis7781 anzeigen Memphis7781



    Benzinpreisignorierer


    188 Beiträge
    Kennzeichen: OS

  • Nickpage von Memphis7781 anzeigen Memphis7781



    Benzinpreisignorierer


    188 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 05.10.2005 18:42

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
Aber kennt sich jeder mit dem recht aus?
Ja.

Allerdings ist bei unklaren Verkehrslagen gegenseitige Rücksicht angesagt - DAS hat die StVO geregelt.
Lies dir das, was du von mir zitiert hast noch mal genau durch...
wirklich JEDER?
es haben die meisten irgendwann mal in der fahrschuhle gehört, aber weiß es noch jeder?! wohl kaum. wäre mein paps kein fahrlehrer, würde ich bestimmt auch nicht mehr alles wissen.

Und was die unklaren verkehrslagen angeht, hast du völlig recht. habe ich aber auch schon geschrieben.
also, springt alle mal über euren schatten und verzichtet lieber auf euer recht, wenns kritisch wird.

Also, allzeit gute fahrt:hut:

  • ~-Andre-
    Gast
  • ~-Andre-
    Gast
  • | 05.10.2005 18:52

Zitat:
Zitat von ChrisCross
Fahrzeug 1 befindet sich auf der Vorfahrtstraße und hat somit Vorfahrt, egal ob Nummer 2 drauffahren will oder nicht. ;)
So sehe ich das auch!!!!


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 05.10.2005 20:38

@Memphis
Ok, hab ich etwas falsch gelesen. Natürlich kennt sich nicht jeder damit aus....

Sätze wie " Fahrzeug 1 hat auf jeden Fall Vorfahrt" zeigen das ja auch deutlich.

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 06.10.2005 10:17

Zitat:
Zitat von yahooooo
Name: 55136-754.jpg Größe: 500x500 Dateigröße: 15776 Bytes

Ein Fall:
Mal angenommen, Fahrzeug 1 will links abbiegen von der Vorfahrtstraße runter. Und Fahrzeug 2 will ebenfalls links abbiegen auf die Vorfahrtstraße rauf. Folge: die beiden Autos treffen aufeinander. Wer hat dann Vorfahrt? Befindet sich Fahrzeug 2 bereits rechtlich gesehen auf der Vorfahrstraße? Oder biegt es noch darauf ein?
In dem von Dir geschilderten Fall ist Nr. 1 vorfahrtberechtigt. Nr. 2 befindet sich auf der untergeordneten Strasse und ist in jedem Fall wartepflichtig! So lange, bis die Situation für ihn eindeutig ist und er gefahrlos einbiegen kann.
Blinkt Nr. 1 und fährt trotzdem geradeaus weiter, ist Nr. 2 trotzdem Unfallverursacher, allerdings wird Nr.1 im Falle eines Crashs eine Mitschuld zu tragen haben.


  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --

  • Nickpage von Nightwish anzeigen Nightwish



    Zufahrtdichtparker


    1115 Beiträge
    Kennzeichen: --
  • | 06.10.2005 15:14

@McClane
Gehen wir mal davon aus, dass es sich um zwei aufeinanderfolgende Einmündungen handelt. 1 will nach links abbiegen. Wo siehst du dann überhaupt einen Vorfahrtsfall zwischen 1 und 2? 1 käme gar nicht bei 2 an, also kommt es zwischen den beiden gar nicht zu der Frage, wer bevorrechtigt ist.

  • McClane
    Gast
  • McClane
    Gast
  • | 07.10.2005 08:01

Das stimmt, das sehe ich auch so. Ich gehe davon aus, dass 1 im
Abbiegevorgang ist und 2 ihm reinfährt, obschon er erkennt, dass 1 abbiegt und ihm dieses gewähren muß.
An Hand einer nicht massstabsgerechten Zeichnung ist das aber auch schwierig.
Wenn die Strecke lang genug ist, hat 2 Vorfahrt, da er sich dann bereits auf der Vorfahrtsstrasse befindet.

Seiten: 3< 123>

Deinen Freunden empfehlen