Minimale Höhe des Nummernschilds?


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  • | 14.10.2005 12:10

Hallo,
wie tief darf das Nummernschild hängen? Habe irgendwo was von 40mm gelesen.. stimmt das?


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  • | 14.10.2005 12:13

habs jetzt auch nicht mehr genau im kopf aber nutz mal die suche, wurde schon etliche male hier diskutiert und genannt ;)


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  • | 14.10.2005 12:18

vorne sind es mindestens 20cm UNTERKANNTE vom boden aus!
hinten weiß ich aber nit genau...

Ruf doch einfach bei der DEKRA oder beim TÜV an, die können dir sowas direkt sagen ;-)


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  • | 14.10.2005 12:30

Hier die Maße:

VA= 20cm
Ha =30 cm

gemessen Unterkante Kennzeichen vom Boden. ( tiefer geht nicht ! )


Wurde aber alles hier schon von Walpurgis erklärt!


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  • | 14.10.2005 12:31

okay, danke :)


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  • | 14.10.2005 13:02

mist, hab gerade nochmal nachgemessen. Hatte vor, das Nummernschild ans Gitter meiner schürze zu machen. Jedoch wären das von der unterkante nur 18cm. Das könnte problematisch werden oder?

Drücken bitte den EDIT Button um Doppelpost zu vermeiden...


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  • | 14.10.2005 13:06

Also ich fahre seit 2 Jahren vorne 16cm und bei mir gab es deswegen noch nie Ärger - weiss aber das es bei anderen nich so war...


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  • | 14.10.2005 13:09

Solche Sachen (genauso wie das mit den 50cm was die Scheinwerfer betrifft) sind immer solange nicht problematisch bis man an jemanden gelangt der sich besser auskennt und vielleicht mal nachmißt... Kann gutgehen oder eben nicht...


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  • | 14.10.2005 13:10

Kann nicht im schlimmsten Fall das Fzg stillgelegt werden..?


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  • | 14.10.2005 13:16

im notfall kannste das Nummernschild ja shcnell irgendwie höhersetzen ;-)

Mein Nummernschild hat auch nur 13cm vom Boden.
Hab ne Mängelkarte bekommen, hab das nummernschild mit Tesa-Powerstrips an die Stoßstange geklebt, abstempeln lassen... fertig...runtersetzen

denke nit, das du deswegen großartig Probleme bekommst


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  • | 14.10.2005 15:14

Ja, kann problematisch werden.... ich kenne jemanden, der misst das immer nach ;)

Für eine Stillegung reicht das allerdings nicht. Mängelkarte und Verwarngeld wären möglich.

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