Tempo 30 Zone - Seite 1

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  • | 23.10.2005 12:46

Hi!

Hab da mal ne Frage! Ich fahre jeden Tag durch eine Strasse wo das Tempo 30 Zonenschild erst/schon ca 200 m von der Kreuzung entfernt (trotz Wohnbebaung) steht begint/endet die Zohne nun am Schild oder erst/schon an der Kreuzung.


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  • | 23.10.2005 12:51

Am Schild, was soll die Kreuzung damit zu tun haben?
Darum stellen die da doch nen Schild hin, damit jeder mitbekommt, aha ab hier nur 30 fahren und nicht das es noch nen Rätsel gibt, jau ab nächster Kreuzung 30, der andere denkt dann ab 2 Einfahrten vll. mal 30 Zone etc. :)


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  • | 23.10.2005 13:01

Hallo Krie6hofv!

Was sagt dir den das Wort "Zone" also bei einem Normalen 30er Schild big ich rechts oder Links ab und sofern da kein neues Schild steht ist ende mit 30.
Eine Zone kann durchaus mehrere Quadratkilimeter erfassen egal wie oft ich abbiege es müssen keine neuen Schilder kommen dadurch ist es oft Schwierig
bin ich noch drin oder wieder raus!


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  • | 23.10.2005 13:13

Zitat:
Zitat von DSN13
Hallo Krie6hofv!

Was sagt dir den das Wort "Zone" also bei einem Normalen 30er Schild big ich rechts oder Links ab und sofern da kein neues Schild steht ist ende mit 30.
Eine Zone kann durchaus mehrere Quadratkilimeter erfassen egal wie oft ich abbiege es müssen keine neuen Schilder kommen dadurch ist es oft Schwierig
bin ich noch drin oder wieder raus!
Die Tempo-30-Zone beginnt da, wo das Schild steht, und endet dort, wo das entsprechende Gegenstück steht. Was ist daran nun schwer? Und wenn man nicht weiß, ob man noch in einer Tempo-30-Zone ist oder nicht, dann sollte man sich evtl. Gedanken darüber machen, ob man in einem Pkw richtig aufgehoben ist, wenn man sich keine Schilder und Bereiche merken kann...


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  • | 23.10.2005 13:25

Mit Zone ists im Grunde ja noch einfacher :D
AB dem Schild 30 fahren, bis nen aufgehoben Schild kommt!
Kann mich KingofBohmte nur anschließen, woher hast du nen Führerschein?


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  • | 23.10.2005 13:34

@KingofBohmte!

Vielleicht gehörst Du ja genausowenig in ein Auto wie ich! was hälst Du von duieser Verordnung.

_________________________________________________________________
VwV-StVO zu den Zeichen 274.1 und 274.2 Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit

1
Am Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit ist Zeichen 2 74.1 so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in die Zone wahrgenommen werden kann. Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen von Einmündungen oder Kreuzungen abgesetzt oder beidseitig aufgestellt wird, so dass es z. B. nach dem Einbiegen in die Zone deutlich wahrgenommen wird.

2
Das Ende der Zone ist durch Zeichen 274.2 zu kennzeichnen. Zeichen 274.2 ist entbehrlich, wenn die Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) übergeht.
_________________________________________________________________
Die Zonenschilder Dürfen immer nur allein aufgestellt werden und dürfen also nicht unbedingt in Kreuzugsbereiche aufgestellt werden wo es z.B. schon im Schilderwald untergeht. auch Dürfen am selben mast keine weiteren SChilder angebracht sein. Und da es in der von mir oben genannten Strasse an einer Laterne Angebracht ist Die diese Vorraussetungen am besten erfüllt ohne von Bäumen o.ä. verdeckt zu werden.

Erst denken dann Antworten.


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  • | 23.10.2005 14:17

Was hat das eine mit dem anderen zu tun :frage:

Zeigt nur das du den Gesetzestext genau so wenig verstehst wie die stvo :D

btw. warum fragst son mist wende hinterher eh alles besser weißt...


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  • | 23.10.2005 16:16

Ich weiß es nicht besser! Nur sagt diese Verordnung für mich das das Schild nicht unbedingt am Tatsächlichen Beginn/Ende der Zone aufgestellt sein muß.

Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen von Einmündungen oder Kreuzungen abgesetzt oder beidseitig aufgestellt wird, so dass es z. B. nach dem Einbiegen in die Zone deutlich wahrgenommen wird.


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  • | 23.10.2005 16:34

ich weiß ja nicht wie ihr das in der fahrschule gelernt habt, aber als ich damals ;) meinen führerschein gemacht habe habe ich gelernt das ne 30er zone anfängt wenn ich das dementsprechende schild passiere und auch genauso wieder aufhöhrt, ganz unabhängig davon ob da irgendwo ne kreuzung is oder nicht....


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  • | 23.10.2005 16:38

Zitat:
Zitat von DSN13
Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen von Einmündungen oder Kreuzungen abgesetzt oder beidseitig aufgestellt wird, so dass es z. B. nach dem Einbiegen in die Zone deutlich wahrgenommen wird.
Das heißt doch nur, dass die Schilder so aufgebaut werden müssen, dass sie in jeder Situation, z.B. nach Einbiegen in eine Einmündung, nach Kurven und dergleichen, gesehen werden müssen. Was ist daran nun schwer oder unverständlich? Es geht um die Installation der Schilder, dass diese Schilder nicht verdeckt werden oder in ungünstigen Positionen zur Strasse stehen.
Und wieso stellst du Fragen, wenn du eh alles besser weisst?

Zitat:
Zitat von DSN13
Die Zonenschilder Dürfen immer nur allein aufgestellt werden und dürfen also nicht unbedingt in Kreuzugsbereiche aufgestellt werden
Das ist deine Interpretation von Verordnungs- bzw. Gesetzestexten, aber nicht das, was in der Verordnung steht. Denn was steht da? Bingo, das Schild muss vor kritischen Punkten (Kurven, Einmündungen, etc.) gesehen werden können! Und das kann es auch an Kreuzungen, an denen (fiktiv gesehen) 30 weitere Schilder hängen. Dann musst DU da eben anhalten, dir alle Schildchen, deren Aussage du dann hoffentlich genau so gut kennst die dieses Schild, anschauen und, ganz wichtig, verstehen.

Zitat:
Zitat von DSN13
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  • | 23.10.2005 23:13

hiho

1:auf höhe des schildes beginnt die neue zulässige höschtgeschwindigkeit

biege ich vor dem schild ab gilt für mich (innerorts 50 als zulässige höchsgeschwindigkeit ...) es sei den nach dem abbigen sehe ich nen verkehrszeiche das mir anderes sagt(vorschreibt)))

wen allerdings das schild schon vor dem kreuzungsbereich steht gilt pkt 1 )))weil ich mich ja beim abbiegen /überkreuzen schon hinter dem schild befinde ...

die polizei darf dich ja auch nicht schon in 200 m entfernung vor z.b. nem 70 er schild mit 100(wenns denn erlaubt ist ) blitzten und dann sagen öh der hat das schild schon früher gesehen ...


gruss dirk


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  • | 23.10.2005 23:31

Zitat:
Zitat von DSN13


_________________________________________________________________
VwV-StVO zu den Zeichen 274.1 und 274.2 Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit

1
Am Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit ist Zeichen 2 74.1 so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in die Zone wahrgenommen werden kann. Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen von Einmündungen oder Kreuzungen abgesetzt oder beidseitig aufgestellt wird, so dass es z. B. nach dem Einbiegen in die Zone deutlich wahrgenommen wird.

gesehen werden kann ja aber die höchstgeschwindigkeit gilt troztdem erst auf höhe des schildes (steht es vor der kreuzung gilt für die kreuzug die geschwinddigkeit /steht es dahinter fängt die neue zul. geschwinddigkeit erst hinter der kreuzung an

2
Das Ende der Zone ist durch Zeichen 274.2 zu kennzeichnen. Zeichen 274.2 ist entbehrlich, wenn die Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) übergeht. in diesem fall stehen aber unter garantie "neue verkehrszeichen die den "beruhigten bereich" kenntlich machen(zeichen 325 dürfte das grosse blaue sein )
_________________________________________________________________
Die Zonenschilder Dürfen immer nur allein aufgestellt werden (wo steht das ???) und dürfen also nicht unbedingt(nicht unbedingt heisst doch das mann dürfte wenn mann wollte wenns halt nicht anders machbar ist) in Kreuzugsbereiche aufgestellt werden wo es z.B. schon im Schilderwald untergeht.dann muss mann halt langsam fahren um alle schilder sehen zu können bzw sogar anhalten um der flut der schilder herr zu werden ... auch Dürfen am selben mast keine weiteren SChilder angebracht sein.warum nicht ???)) Und da es in der von mir oben genannten Strasse an einer Laterne Angebracht ist Die diese Vorraussetungen am besten erfüllt ohne von Bäumen o.ä. verdeckt zu werden.

gruss dirk


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  • | 24.10.2005 07:22

Verkehrsschilder gelten (mit wenigen Ausnahmen) immer ab Aufstellungsort. Das Zeichen 274.1 - Zone 30 - ist keine Ausnahme.

Die Verwaltungsvorschrift (VwV) regelt alles im Zusammenhang mit der Aufstellung dieses Zeichens - also Dinge, die die Verwaltung betreffen. Mehr nicht.


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  • | 24.10.2005 11:27

Zitat:
Zitat von dtgr
hiho

1:auf höhe des schildes beginnt die neue zulässige höschtgeschwindigkeit

biege ich vor dem schild ab gilt für mich (innerorts 50 als zulässige höchsgeschwindigkeit ...) es sei den nach dem abbigen sehe ich nen verkehrszeiche das mir anderes sagt(vorschreibt)))

wen allerdings das schild schon vor dem kreuzungsbereich steht gilt pkt 1 )))weil ich mich ja beim abbiegen /überkreuzen schon hinter dem schild befinde ...

die polizei darf dich ja auch nicht schon in 200 m entfernung vor z.b. nem 70 er schild mit 100(wenns denn erlaubt ist ) blitzten und dann sagen öh der hat das schild schon früher gesehen ...


gruss dirk
Das bezieht sich aber auf ein Streckenverbot und nicht auf ein Zonenverbot.
in einer 30 Zone kannste so oft abbiegen wie du willst und bist immer noch drin.

@Nightwish: Wenigstens einer der nicht nur blöde Schulmeistert.
Welche Schilder gehören den in die Ausnahmeregelungß Und weißt Du wo man
das nachlesen kann?


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  • | 24.10.2005 15:56

Ehrlich gesagt fällt mir grade nur eine einzige Ausnahme ein: Das Halteverbotsschild mit Pfeil nach rechts. Das gilt nicht ab dem Zeichen, sondern davor.

Die Verkehrsregeln kann man alle in der StVO nachlesen. Die VwV ist was für Spitzfindigkeiten - es sei denn, man hat beruflich damit zu tun.

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