klappbare Halbschalensitze und TÜV?


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  • | 05.03.2006 12:36

So, möchte in meinem Polo natürlich auch andere Sitze drin haben... am liebsten halb- oder vollschale, je nachdem wo ich welche finde die mir gefallen... jetzt hab ich neulich irgendwo gelesen das ich nen halbschalensitz nicht eintragen müsste so lange man die rückenlehne nach vorne klappen kann... ist das so? kann ich mir nicht vorstellen, weil was bringt mir das bei z.B. nem 2sitzer....


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  • | 06.03.2006 14:55

Ich würde sie eintragen lassen sicher ist sicher

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  • | 06.03.2006 16:20

Der meinung bin ich auch.
Soweit ich weiß müssen die dinger 7% Rückenlehnen verstellung haben.das ist glaub ich mindestvorraussetzung.aber wieso solltest du sotze die du nicht klappen kannst -die aber trozdem diese 7% Lehnenverstellung haben- nicht eingetagen bekommen?!
Willst du denn auf 2 sitzer umbauen oder einfach nur vorn andere Sitze haben?


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  • | 07.03.2006 17:35

auf jeden fall 2sitzer... als andere ist nur gewicht... :) aber hab mal irgendwo gelesen das man klappbare gar nich eintragen bräuchte... was ich mir nich vorstellen kann...

lasse alles eintragen... geht mir einfach nur darum ob das stimmt oder nich.,.. :)


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  • | 07.03.2006 17:52

Was Du sowieso eintragen lassen musst, ist der 2sitzer-Umbau... Als Zweisitzer musst Du die - ansonsten zulässigen - Sitze nicht eintragen. BEim 4sitzer muss eben die Möglichkeit bestehen, nach hinten zu kommen...


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  • | 07.03.2006 18:10

Ich glaube du verwechselst da was. Die Rückenlehne muss um nen bestimmten Prozentsatz verstellbar sein. Weil klappbar würde ja wirklich nicht so den wahnsinnigen Sinn machen und selbst wenn, es gibt ja auch welche die man direkt auf der Konsole klappen kann.


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  • | 07.03.2006 20:40

also ich hatte bei mir halbschalen von sandtler drin. da konnte man lehne verstellen und auch umklappen die hätte ich nicht eintragen müssen hat mir mal ein grün weisser in einer kontrolle gesagt hatte ich aber trotzdem... glaube auch das ist besser in osnabrück :rolleyes:

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  • | 07.03.2006 21:30

also ich traue diesem ganzen gelaber mit den halbschalen-sitzen nicht!

dann könnte ich mir ja quasi meinen bürostuhl mit rückenlehnen-verstellung auf ne konsole bruzzeln und rein damit ins auto :D

ich denke das der einbau eines anderen sitzes auf jeden fall begutachtet werden muss ....


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  • | 07.03.2006 21:36

Zitat:
dann könnte ich mir ja quasi meinen bürostuhl mit rückenlehnen-verstellung auf ne konsole bruzzeln
Du hast einen Bürostuhl mit KBA-Nummer? Geil!

Skowi

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  • | 07.03.2006 21:40

also bei den sitzen die ich mir mal geholt habe war keine kba-nummer drauf und es gab diesen standart-satz dazu: "brauchst du nicht eintragen, wegen rückenlehnen-verstellung"


aber mir war klar das das so nicht stimmen konnte - die polizei hat das aber nie gemerkt


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  • | 07.03.2006 22:47

Zur Klärung:

www.pagenstecher.de/div_images/Beispielkatalog.pdf

Seite 30 und 31 (muss man sich nebeneinandergelegt vorstellen)


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  • | 08.03.2006 19:43

danke @ walpurgis... das heisst also das kann nicht stimmen was ich da gelesen hab!

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