E-Prüfzeichen, DOT Angaben und was zu beachten ist...


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    Radler


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  • | 10.03.2006 15:41

Moinsen Jungs...

Ich suche schon, aber außer der Bedeutung von E* hab ich net wirklich viel gefunden... Könnte jemand von euch mal diese E-Prüfzeichen für mich aufschlüsseln oder mir verraten wo ich ne Tabelle habe, was sie bedeuten...

Also...
1. evtl. meine neuen SML... Hab irgendwo meine ich mal gelesen das es bei leuchten DOT Angaben gibt mit dennen man die Leuchten auch eingetragen bekommen kann... Hab hier nun SML liegen mit diesen Aufschriften:
"SAE P2 97 DOT" und "KS-VW094" mal davon abgsehen das zusätzliche in jeder Leuchte noch ein R oder ein L eingepresst ist... Hab ich da irgendwas falsch in erinnerung oder kann man sie wirklich so eingetragen bekommen - vorausgesetzt sie wurden richtig verbaut...

2. neue Frontblinker... Aufschrift:
1a A
01 02
(E9)
1174

BPL-168
Sollen für blinken und Standlicht sein - wo wir auch schon bei der nächsten Frage sind... Sind 4Standlichter pro Seite möglich bzw. erlaubt? Habe jetzt ja schon Standlicht in meinem Xenonscheinwerfer... Oder kann ich evtl. das Standlicht was blöder aussieht einfach abklemmen? Denn Seitenblinker z.B. einfach nur abklemmen ist ja nicht drin, die müssten ja beim Nachrüsten von Spiegelblinkern ausgebaut und zugespachtelt oder zumindest lackiert werden damit man sie nichtmehr als solches erkennt...

3. Spiegelblinker vom Benz... das sollte ja keine Probleme geben... Sind ja die originalen...

HOffe ich versteht was ich meine... ;)


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    Zufahrtdichtparker


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    Zufahrtdichtparker


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  • | 10.03.2006 16:56

Ähm...

Das E-im-Kreis ist ein Nachweis dafür, dass für das Teil eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt. Die Ziffer im Kreis gibt lediglich an, in welchem Land die EG-BE erstellt wurde.

´DOT´ ist eine US-amerikanische Abkürzung für das ´Department of Transportation´ und die Leuchten haben somit eine Zulassung für den amerikanischen Markt. Leuchten mit diesem Zeichen sind für den Bereich der EU nicht geprüft, können aber über die sogenannte ´in-etwa-Wirkung´ eingetragen werden, wobei ich hörte, dass das nicht mehr so gerne gemacht wird.

Was das ´R´ und `L´ bei DOT-Leuchten bedeutet, kann ich dir nicht sagen.

Deine Frontblinker-/Standlichtkombination ist als Blinker (1a) und Standlicht (A) geprüft und zugelassen. Kannst du so verwenden. Erlaubt sind zwei Begrenzungsleuchten (Standlichter) je Seite. Bei Standlicht im Scheinwerfer und zusätzlich in deiner Standlicht-Blinker-Kombination hast du zwei je Seite, ist also kein Problem.

Lektüre zum Thema Beleuchtung findest du

> hier <


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  • | 10.03.2006 17:01

Noch zu ergänzen: Auch wenn man immer wider hört, dass es wohl gemacht wurde, ist die "In-Etwa-Wirkung" nur für Fahrzeuge, die im nichteuropäischen Ausland oder für das Ausland produziert wurden.


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    Gulliausweicher


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  • | 10.03.2006 17:08

Ich zitiere einen post aus einem anderen thread: "das E-Prüfzeichen heisst nur, das das ding über ne betriebserlaubnis besitzt. das kann aber auch für die beleuchtung einer kloschüssel seiN" :D

  • Old Red Cardriver
    Gast
  • Old Red Cardriver
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  • | 13.03.2006 16:13

Mehr zum Thema findet man auch HIER
und HIER! ;)


LG Markus Name: 54239-4944.gif Größe: 19x20 Dateigröße: 200 Bytes

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