Schei**e ich werde verklagt ! - Seite 3

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  • | 17.03.2006 12:58

Zitat:
Zitat von McClane
Zitat:
Aber ich weis, das deutsche Gerichte einem ausländischen Autofahrer mehr !FAIRständnis zugestehen als einem von uns...
Bist Du denn kein Ausländer? So wie Du schreibst, hatte ich das gedacht:frage:.
:D:D:D


Aber das
Ausländer vor nem Richter immer Recht bekommen IZMIR auch neu...:rolleyes:


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  • | 17.03.2006 14:19

sind wir nich alle Gleich ??? also vorm Gesetz meine ich !!!! :D


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  • | 17.03.2006 14:47

Hier gibt es ja mal wieder ganz tolle Alleswisser..... Ihr seit die tollsten!!!! Echt.....

Nur zur Aufklärung!!!!

Ich bin einem Niederländer ins Auto gefahren, weil dieser im Stadtverkehr die Spur gewechselt hatte, ohne seinen Blinker zu benutzen....

Rein theoretisch hatte ich keine Schuld!!! Dann kam der Hammer....
Ich habe die volle Schuld von einem deutschen Verkehrrichter zugestanden bekommen.... Seine Ausführung über meine Schuld lautete sinngemäß so:

Ich hätte vorher erkennen müssen, das schräg vor mir ein ausländisches Fahrzeug fährt und hätte mich auf eine unentschlossene Fahrweise aufgrund einer Ortsunkenntnis des Fahres einstellen müssen... Ausserdem hätte ich mich darauf einstellen müssen, das dieser Verkehrsteilnehmer nicht mit unseren Verkehrsvorschriften vertraut sei und deshalb auch unvorhergesehene Fahrmanöver vollzieht und mit unserem hohen Verkehrsaufkommen überfordert sei!!!! Kommt gleich der gegenseitigen Rücksichtnahme!!!

Selbst in der 2. Instanz bekam ich die volle Schuld mit gleicher Begründung!!!!

Danke das Ihr so nett seit, und einfach die Fresse aufmacht, auch wenn Ihr keine Ahnung habt!!!!EDIT: Ob es nun gerecht oder ungerecht war, ist mir mittlerweile auch egal... Der einzige Lichtblick war, das meine Rechtschutzversicherung bis zum Schluss auf meiner Seite war, und sogar die Kosten der 2. Instanz übernommen haben, obwohl sie das nicht hätten brauchen.... (sowas sollte man nämlich in seinen Verträgen prüfen, weil die meinsten Versicherungen dieses ausschliessen!!!!)


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  • | 17.03.2006 15:11

der depp ist selber schuld wenn der gegen den bordstein fährt, denn er hätte nur bis zum maximal möglichen ausweichen dürfen.

@w8:
was is das denn für'n krankes urteil????
wenn ausländer hier kein auto fahren KÖNNEN, dann sollten die das hier auch nicht DÜRFEN. dann muss es eben auto-fahren-in-deutschland-schulungen geben.... is doch echt wieder nicht wahr was die justiz sich da erlaubt. hier in D unerfahrene fahranfänger bei der führerscheinprüfung durchfallen lassen wegen so kleinigkeiten wie durchgezogene linie mit einem rad überrollen, dann aber leute auf die strasse lassen, denen man nicht zutrauen kann, das die ordentlich fahren. das widerspricht sich derbst!

vor allem dann noch so nem deppen recht geben, der es nicht mal für nötig hält den blinker zu setzen... warum haben wir denn handy-verbot? weil im falschen gang gefahren wird sobald jemand das handy am ohr hat?


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  • | 17.03.2006 15:37

Ich würde den Scheiß einfach bezahlen!!!


Is zwar n bisschen Sch**ße,aber dann bist du den verdammten Stress endlich los und kannst wieder ruhig schlafengehen


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  • | 17.03.2006 18:02

Zitat:
Zitat von *BlackStar*
wenn ich hier höre was manche für einen stuss schreiben:rolleyes:
gegen ausländer hat man generell schlechte karten vor gericht:rolleyes:

@gtifreak

ich würde mir mal gedanken drüber machen die versicherung zu wechseln, was ist das für ein saftladen? aus diesem grunde zahle ich nen euro mehr bei einer versicherung, da bekomme ich wenigstens vernünftigen rat und eine angemessene leistung...und dem anwalt würde ich auch nen arschtritt geben;)


du wurdest nur wegen der fahrerflucht freigesprochen, das hat mit dem unfall ansich ja nix zu tun. und wieso haben deine kollegen im auto einen knall gehört und meinen der ist dir draufgefahren? muss dann ja doch ganz schön knapp und gewagt gewesen sein, dein überholmanöver...nicht so wie du hier erzählst das da auch nen lkw hätte fahren können. irgendwie hört sich das alles seltsam an...
aslo die haben eine knall gehört weil ja anscheinend der reif geplatzt ist !
und die habe den wagen gar nicht gesehen weil sie nach vorne geschaut haben ! und es war nicht knapp wieso meine schwater das dachte ist mir auchnicht klar , weil man es ja merkt wenn einem jemnd drauf fährt !
beide spuren sind über 7m breit laut polizei das heisst meine spur ist über 3,5 m breit und bei einer fahrzeugbreite von ich sag mal 2m habe ich noch über 1,5m platz das nenne ich nicht knapp !
das sind die daten die der anwalt mir gesagt hat !

und zu den ausländern kann ich auch nur das weitergeben was mir die versicherung sagt , auserdem habe ich das mit den geklärt ich soll das zahlen kriege aber an andrer stell protzente ! also übernehmen sie den schaden indirekt !


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  • | 17.03.2006 19:09

Ich würde auch sagen das du KEINE schuld hast!
Der Polo hätte meiner ansicht nach drauf halten bzw. normal geradeaus fahren müssen, wenn's denn gekracht hätte, war's deine schuld!

Wenn das durch kommt weiche ich ab heute jeden furz aus, fahre dabei meine Karre zu klumb und fordere geld für blödheit!

Hoch lebe Deutschland :hut:


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  • | 17.03.2006 19:41

@W8, ist mir schon klar, dass du verkehrsrechtlich höher bewandert bist, als irgendwelche dahergelaufenen Richter vom Amts- und Landesgericht.

Und jeder, der sich ein Urteil über den Fall bilden will, sollte bedenken, dass es stets zwei Sichtweisen und Aussagen gibt.

P.S. das war jetzt übrigens vollkommen wertungsfrei.


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  • | 17.03.2006 21:54

@W8 da ja nahezu alle Gerichtsurteile von den Gerichten online veröffentlicht werden, sollte es ja für dich ein leichtes sein, so ein Urteil (müssen ja einige sein) aufzutreiben. Oder scan einfach dein eigenes ein und schwärze die Namen und Adressen! Ich kann mir das im Moment auch nicht recht vorstellen, aber lasse mich gerne überzeugen.


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  • | 17.03.2006 22:09

Zitat:
der depp ist selber schuld wenn der gegen den bordstein fährt, denn er hätte nur bis zum maximal möglichen ausweichen dürfen.
Das ist ja auch mal totaler Unsinn.

Im übrigen: Aus einem einzigen Fall (von dem wir nur eine Seite kennen) und einer Versicherungsaussage leitet ihr her, dass Ausländer vor Gericht bevorzugt werden?! Macht euch nicht lächerlich! Sonst dürft ihr euch auch nicht beschweren, wenn alle Tuner als Raser beschimpft werden, nur weil ein paar tatsächlich rasen....


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  • | 18.03.2006 02:22

Denke eher wer den besseren Anwalt hat und beim Richter den besseren Einduck hinterlässt bekommt eher mal recht.


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  • | 18.03.2006 09:21

@W8: Wie ist den die Urteilsbegründung genau? Wird in Holland beim Spurwechsel nicht geblinkt. Das mit der unsicheren Fahrweise und meinetwegen plötzlicher Spurwechsel im letzten moment leuchtet schon ein
so wird teilweise sogar argumentiert wenn das Fahrzeug in ein Kennzeichen aus einem anderen Ort in D hat. oder aus dem gleichen das Fahrzeug aber durch unsicherheit einem schon vorher auffällt. Gibt aber in der Regel nur eine Teilschuld. sowas lernt man aber auch schon in der Fahrschule.



GTIfreak ist der Verursacher des Unfalls und hat diesen auch bemerkt.
Im überigem muß man auch Blinken wenn man ein Hindernis umfährt.


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  • | 18.03.2006 09:44

tach zusammen

bemerkung : freispruch ist nicht freispruch, da es leider verschiedene versionen gibt. ( erster und zweiter klasse )

wenn das verfahren nur wg. geringfügigkeit eingestellt wurde ( z.B. durch staatsanwaltschaft ( schaden niedrig ) dann vielleicht wie oben erwähnt :zweiter klasse.

wenn die anderen schon den unfall merken ( und das war einer ) hättest du auf jeden halten müssen und deinen " pflichten " nachkommen müssen.

zivilrechtliche ansprüche klar: solltest du nicht zahlen ,könnte da vielleicht der unfallgegner deine versicherung anschreiben und den schaden ersetzt haben wollen ???
>> prozente höher, pp


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  • | 18.03.2006 13:27

Zitat:
GTIfreak ist der Verursacher des Unfalls
Und das kannst du so aus der Ferne beurteilen, ohne Zeugen und den Unfallgegner zu hören, die Unfallörtlichkeit zu inspizieren, etc.? Respekt!
:rolleyes:


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  • | 18.03.2006 15:54

@GTIFreak ähmmm du schreibst du seihst "freigesprochen" das heißt doch das es ein verfahrengegeben habe muss ansonsten wurde das Verfahren eingestellt.
Wenn du dnn also "Freigesprochen"wurdest ist das erledigt,aus und vorbei ein weiteres Verfahren anstreben wird verdammt schwierig der Streitwert muss dann bei mindestens 700€ liegen sonst kann ein Landgreicht die Klage ablehnen. Wenn es vorher bei einem Amtsgericht war und ein Oberlandgericht mit solchen Bagatellfällen nerven:rolleyes:Sorry.
Wenn das verfahre eingestellt wurde dann muss sich normalerweise dein Anwalt mit em der Gegenpartei einig geworden sein,oder ein Richter hat einen groben Verfahrensfehler gesehen.
Vor dem Deutschen Recht bekommt immer der Recht der nach der meinung der Justiz Recht hat, das hat ichts mit Deutschen, Ausländern oder Tieren oder sonstwas zu tun.
Entweder ma ist Bundesürger der BRD oder nicht, verurteilt wird jeder nach dem Deutschen Gesetz und deren Regeln.
Kann es wohl einen vergleich gegeben haben? Das du die hälfte zahlst und er die hälfte? Immerhin hättest du ja ne Teilschuld, weil ohne Blinken und so.

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