Schei**e ich werde verklagt ! - Seite 2

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  • | 16.03.2006 20:06

Ich weiss was du mir sagen willst...

Aber ich weis, das deutsche Gerichte einem ausländischen Autofahrer mehr !FAIRständnis zugestehen als einem von uns... Wenn der behauptet du hast ihn abgedrängt und sein Beifahrer das gleiche aussagt, hast du wenig Chancen...
Sorry, aber darauf wird es hinauslaufen....


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  • | 16.03.2006 20:09

ja so wird es warscheinlich sein aber ich werde hm erst mal sagen das ich das geld nicht habe und ihm jetzt monat nen 10er oder so überweise !


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  • | 16.03.2006 20:10

er ist freigesprochen worden weil er den unfall nciht verursacht hat.
die klage jetzt ist zivilrechtlich,das heist baue ich einen unfall und werd frei gesprochen bekommt das opfer kein geld,muss dann zivilrechtlich gegen mich vorgehen und so noch ein zweites mal vor gericht ziehen.
so gesehen kann ich jeden verklagen egal was ein gericht für ein urteil gesprochen haben.
oder zweiter fall,ich hab nen unfall und der typ haut ab,wird con der polizei geschnappt und bestrafft,bekommen aber nix von ihm wegen zu geringen streitwert.dann muss ich auch zivilrechtlich gegen ihm vorgehen.

wenn dein anealt dir rat zu zahlen,dann versuch wenigstens einen vergleich zu machen,also hälfte der summe.
alleine ohne rechtschutz dagegen vor zu gehen kann ziemlich ins auge gehen.


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  • | 16.03.2006 20:12

Zitat:
Zitat von Tigraspawner
er ist freigesprochen worden weil er den unfall nciht verursacht hat.
die klage jetzt ist zivilrechtlich,das heist baue ich einen unfall und werd frei gesprochen bekommt das opfer kein geld,muss dann zivilrechtlich gegen mich vorgehen und so noch ein zweites mal vor gericht ziehen.
so gesehen kann ich jeden verklagen egal was ein gericht für ein urteil gesprochen haben.
oder zweiter fall,ich hab nen unfall und der typ haut ab,wird con der polizei geschnappt und bestrafft,bekommen aber nix von ihm wegen zu geringen streitwert.dann muss ich auch zivilrechtlich gegen ihm vorgehen.

wenn dein anealt dir rat zu zahlen,dann versuch wenigstens einen vergleich zu machen,also hälfte der summe.
alleine ohne rechtschutz dagegen vor zu gehen kann ziemlich ins auge gehen.
besser hätte ich es nicht sagen könne !

das it dem vergleich hat er schon probiert , der andere macht da aber nicht mit !


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  • | 16.03.2006 20:18

Zitat:
er ist freigesprochen worden weil er den unfall nciht verursacht hat.
Das steht nicht fest. Ihm ist Unfallflucht vorgeworfen worden. Dass er von diesem Vorwurf freigesprochen wurde, heißt nicht, dass er keinen Unfall verursacht hat. Man kann auch aus anderen Gründen freigesprochen werden - z.B. weil man den Unfall tatsächlich nicht hätte bemerken können. Ob die Frage der Unfallverursachung in dem Verfahren überhaupt geklärt wurde, weiß er wahrscheinlich selbst am besten.

Was zivilrechtlich zu klären wäre ist vermutlich die Frage, ob inwieweit das Ausweichmanöver den anderen dazu veranlasst hat, seinerseits auszuweichen. Bzw. ob der andere nicht überreagiert hat.


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  • | 16.03.2006 20:24

@Nightwish

also ich würde sagen der andere hat überreagiert da ist eigendlich genug platz , , laut den massen und zeichnungen der polizei hätte da auch noch nen LKW hergepasst und der fuhr "nur" nen polo


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  • | 16.03.2006 20:27

Mag sein, aber letztendlich käme es auf die Meinung des Richters an.


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  • | 16.03.2006 20:32

Zitat:
Zitat von Nightwish
Mag sein, aber letztendlich käme es auf die Meinung des Richters an.
Genau das wollte ich schon mit meinen Post sagen...


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  • | 16.03.2006 20:38

Du solltes erstmal froh sein das man Dir die Verkehrsunfallflucht nicht nachweissen. Da Du es hier ja selber zugibst Sie begangen zu haben! Du und deine Mitfahrer haben den Unfall bemerkt!

Findes Du dein Verhlten eigentlich in Ordnung so? Ohne zu Blinken mal eben rüber! Unfall verursachen und weg!

P.S. Was hat das nun mit Ausländer zu tun. Und ist die Story wirklich wahr.
Weil eigentlich kannst Du nicht wegen Fahrerflucht freigesprochen sein
Fahrerflucht gibt es nicht!


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  • | 16.03.2006 20:47

Zitat:
Zitat von zulassungsfuchs
Du solltes erstmal froh sein das man Dir die Verkehrsunfallflucht nicht nachweissen. Da Du es hier ja selber zugibst Sie begangen zu haben! Du und deine Mitfahrer haben den Unfall bemerkt!

Findes Du dein Verhlten eigentlich in Ordnung so? Ohne zu Blinken mal eben rüber! Unfall verursachen und weg!

P.S. Was hat das nun mit Ausländer zu tun. Und ist die Story wirklich wahr.
Weil eigentlich kannst Du nicht wegen Fahrerflucht freigesprochen sein
Fahrerflucht gibt es nicht!
1.ich habe keine fahrerflucht (oder wie du es sonst gerne hättest) begangen meine mitfahrer haben eienn knal gehört und dachten mir ist einer reingefahren und habe mich grdägt anzuhalten und nachzuschauen !
2. ich habe nicht geblikt weil ich den fahrstreifen nicht gewechselt habe !
soweit ich mich an die fahrschule erinner macht man das beim abbiegen und bei fahrbahnwechsen ! ich habe NICHTS von beidem gemacht !
3. das mit dem ausländer hat der von der versicherung zu meinem vater gesagt und von erfahrungwerten gesprochen , was genau es damit aufsich hat erfahre ich morgen wenn ich persönlich mit ihm spreche !


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  • | 16.03.2006 21:07

Zitat:
Aber ich weis, das deutsche Gerichte einem ausländischen Autofahrer mehr !FAIRständnis zugestehen als einem von uns...
So ein Unsinn.

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  • | 17.03.2006 09:04

Zitat:
Aber ich weis, das deutsche Gerichte einem ausländischen Autofahrer mehr !FAIRständnis zugestehen als einem von uns...
Bist Du denn kein Ausländer? So wie Du schreibst, hatte ich das gedacht:frage:.


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  • | 17.03.2006 09:12

Zitat:
Zitat von GTIfreak
ja so wird es warscheinlich sein aber ich werde hm erst mal sagen das ich das geld nicht habe und ihm jetzt monat nen 10er oder so überweise !
Das ist nach meiner Auffassung einem Schuldzugeständnis gleich zu setzen. Dann hat er gegen dich was in der Hand und kann auch den Rest fordern.

Ganz ehrlich wirkt es hier aber so, dass du wohl der Auslöser für den Unfall bist und somit auch die Kosten zu tragen hast.


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  • | 17.03.2006 09:18

wenn du deinen Fahrlinie überschreitest sollst du den Blinker benutzen auch wenn´s nur ein kleiner Schlenker ist. Dadurch sollen die Verkehrsteilnehmer ja auch gewarnt werden.


Setz dich mal in seine lage ... du fährst, auf einmal macht ein Auto rechts in der Spur einen Schlenker und du kannst das alles nicht richtig einschätzen. Also Instinkt: Ausweichen und genau das hat er gemacht. Ganz einfach, der hat nen Schreck gekriegt weil du OHNE Blinker nen Schlenker machst. (Hätte ja auch nen Spurwechsel sein können - es kann ja keiner Gedankenlesen)

Und wenn ich es so interpretiere, solltest du mitm Vergleich am besten wegkommen.

Hatte das schonmal vor etlichen Jahren ähnlich. Ne Frau macht nen riesen Schlenker wegen nem Schlagloch ... ich wusste nicht was sie tut. Geh auf die Eisen und der Hintermann rutscht mir rein. (Freie Straße - also Verkehrsgefärdung meinerseits, somit hätte ich schuld bekommen) Gut das der Richter das so gesehen hat, das ich ja nicht wusste was da rechts nebenmir passiert. Und wurde freigesprochen ....


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  • | 17.03.2006 10:30

wenn ich hier höre was manche für einen stuss schreiben:rolleyes:
gegen ausländer hat man generell schlechte karten vor gericht:rolleyes:

@gtifreak

ich würde mir mal gedanken drüber machen die versicherung zu wechseln, was ist das für ein saftladen? aus diesem grunde zahle ich nen euro mehr bei einer versicherung, da bekomme ich wenigstens vernünftigen rat und eine angemessene leistung...und dem anwalt würde ich auch nen arschtritt geben;)


du wurdest nur wegen der fahrerflucht freigesprochen, das hat mit dem unfall ansich ja nix zu tun. und wieso haben deine kollegen im auto einen knall gehört und meinen der ist dir draufgefahren? muss dann ja doch ganz schön knapp und gewagt gewesen sein, dein überholmanöver...nicht so wie du hier erzählst das da auch nen lkw hätte fahren können. irgendwie hört sich das alles seltsam an...

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