|
Ist Fahrerflucht nicht nur wenn es um einen direkt verursachten Schaden geht? |
|
|
|
Verkehrsunfallflucht kann jeder begehen, der Unfallbeteiligter ist. Dazu ist eine Kollision nicht erforderlich. |
|
|
|
Irgendwie bin ich genauso schlau wie am Anfang des threads |
|
|
|
Als Ex-Dortmunder muss ich auch mal meinen Senf dazugeben... |
|
|
|
Zitat: Danke! Zitat von Nightwish Zitat: Und das kannst du so aus der Ferne beurteilen, ohne Zeugen und den Unfallgegner zu hören, die Unfallörtlichkeit zu inspizieren, etc.? Respekt! GTIfreak ist der Verursacher des Unfalls Ja ich glaube schon das ich das an Hand seiner Aussagen das so bezrteilen zu können. Ich bezweifele auch das man an der Stelle so ausweichen kann ohne in die andere Fahrspur zu geraten (Wo kann mann das schon). Im übrigem bezweifele ich die ganze Geschichte! Er antwortet auch nicht auf Fragen nach Wieso er Freigesprochen wurde. Er sollte auch wissen das er wenn überhaupt vom Vorwurf der Verkehrsunfallflucht Freigesporochen wurde (bzw. das Verfahren eingestellt wurde) und nicht wegen Fahrerflucht. Zur Versicherung: Naturlich ist die Versicherung dafür da da braucht man nochn nicht einmal eine REchtschutzversicherung zu. Eine Versicherung ist dazu verpflichtet unberechtigte Forderungen vom Versicherungsnehmer abzuwenden. Aber wenn der Versicherer keinen oder nur sehr wenig ausicht auf erfolg sieht möchten Sie sich natürlich auch die KOsten sparen. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das er ohne zu Blinken die Spur wechselt oder meinetwegen auch nur einen unvorhersehbaren schlenker macht und just in diesem moment der andere ohne Grund vor den Bordstein knallt? |
|
|
|
Zitat: @W8,Zitat von W8 ... das dieser Verkehrsteilnehmer nicht mit unseren Verkehrsvorschriften vertraut sei... Unglaublich!!! Dann kann ich ja demnächst auch mit 250 über die holländische Autobahn knallen und am Ende so agumentieren... |
|
|
|
@zulassungsfuchs Zitat: Aha, Glaubenssache... klang erst nicht so, naja. Ich würde anhand der dürftigen Schilderung kein solches Urteil wagen, aber sei´s drum. Ja ich glaube schon das ich das an Hand seiner Aussagen das so bezrteilen zu können. Außerdem würde ich mich nicht so sehr an Begriffen wie "Fahrerflucht" und "Verkehrsunfallflucht" aufhängen. Das eine ist Umgangssprache für das andere. Zwar benutzen offiziellere Kreise ehr den Begriff "Verkehrsunfallflucht", meinen damit aber einen ´Verkehrsunfall mit Flucht´, wobei es das strenggenommen nicht viel mehr oder weniger gibt, als die "Fahrerflucht". Tatsächlich heißt es ja ´Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort´ |
|
|
|
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort heisst das bei der Polizei! Aber nicht bei der Staatsanwaltschft oder bei Gericht! Ich meine auch nur das sollte er wissen wenn man es ihm vorgeworfen hat! Und nicht schreiben "wie Du das nennst. |
|
|
|
Zitat: Oje... ne ist klar Unerlaubtes entfernen vom Unfallort heisst das bei der Polizei! Aber nicht bei der Staatsanwaltschft oder bei Gericht! "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" heißt es im Gesetz. Das ist es, was in der Anzeige unter Tatvorwurf steht, das ist es, weswegen man angeklagt wird und das ist es auch, weswegen man freigesprochen oder verurteilt wird. Wenn StA und Gericht das in deinen Augen anders nennen dürfen, dann kann man es dem Threaderöffner nicht vorwerfen. |
|
|
|
Ihr alten Wortklauber |
|
|
|
Na dann war ich da wohl auch nicht ganz so "up to date" |
|
|
|
@zulassungsfuchs |
|
|
|
Demnach hat es niem eine Verhandlung gegeben. Wie kannst du denn dann freigesprochen werden ? |
|
|
|
Zitat: da ich von sowas nicht gerade viel ahnung habe , habe ich mir das mal so gedacht weil ja keine weitere strffe oder so kam und der anwalt mir sagte die sache sei erlidigt ! Zitat von walpurgis Demnach hat es niem eine Verhandlung gegeben. Wie kannst du denn dann freigesprochen werden ?naja ist mir eigendlich auch egal wie oder was da gelaufen ist hauptsahe ich bin da heile rausgekommen also keine punkte und so ! |
|
|
|
Nix |
|
|