Schei**e ich werde verklagt ! - Seite 4

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  • | 18.03.2006 18:00

Ist Fahrerflucht nicht nur wenn es um einen direkt verursachten Schaden geht?
z.B. ich fahre jemandem den Spiegel ab und mache mich aucs dem Staub
oder: ich ecke nen auto an beim einparken etc und entferne mich ohne weiteres?
Wenn du nichtmal in Kontakt mit dem anderen gekommen bist und auch nicht deine rechte Spur verlassen hast, dann sag ich mal ist das keine Fahrerflucht.

Ist meine persönliche Meinung.

zu Versicherung und Gericht:

Eigentlich ist eine Versicherung ja für sowas da oder kann es sein das im Vertrag was festgehalten ist das die Versicherung erst ab einem bestimmten WErt in Kraft tritt?

Ich würd den Anwalt fragen ob man das Ding vor Gericht gewinnt. Bei NEIN und VIELLEICHT würd ich es lassen und zahlen.


munter bleiben............:cool:


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  • | 18.03.2006 23:45

Verkehrsunfallflucht kann jeder begehen, der Unfallbeteiligter ist. Dazu ist eine Kollision nicht erforderlich.


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  • | 19.03.2006 00:58

Irgendwie bin ich genauso schlau wie am Anfang des threads :oah:

Wie lautet der Freispruch?

Was genau ist passiert?

Was wurde von den Behörden festgestellt, um es zur Anklage kommen zu lassen?

....

:frage:


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  • | 19.03.2006 02:10

Als Ex-Dortmunder muss ich auch mal meinen Senf dazugeben...

An der besagten Stelle bin ich über Jahre hin täglich hergefahren. Auch immer rechte Spur und auch fast täglich die gleiche Situation gehabt wie Du. Aber bis auf sehr wenige Ausnahmen habe ich dort immer anhalten müssen, da ein "ordentliches" Ausweichen mit einem kurzen Schlenker ohne eine Gefährung/Irritierung des Verkehrs auf der benachbarten Spur nicht möglich war.

Wenn Die Fahrbahn dort 7 Meter breit ist teilt sich das in zwei Fahrstreifen und einen Radweg auf Deiner Seite auf. Der Radweg mag so etwa 1 - 1,5 m breit sein. Und die linke Fahrbahnbegrenzung ist ein hoher Bordstein oder so mit dahinterliegender "floraler Bebauung", also etwas, von dem man sicherlich einen größeren Abstand hält. Der Verkehr auf der linken Fahrspur wird daher immer tendenziell nach rechts versetzt in seiner Fahrspur fahren.
Jetzt fährst Du also mit Deinem Auto (ein Astra F ist beispielsweise ca. 1,7 m breit, ohne Aussenspiegel) mittig in der rechten Spur, Du hast dann etwa 50 cm Platz zu jeder Seite. Vor Dir triffst Du auf einhindernis, dass incl. Radweg mehr als 1,5 m von der Einmündung in den Verkehrsraum hineinragt, sonst müsstest Du ja garnicht ausweichen. Der Fahrer neben Dir fährt ja leicht nach rechts versetzt, also vielleicht 30 cm zur Mittellinie. Wie weit war denn Dein Schlenker? für 10 cm mache ich keinen "Schlenker", mit 40 cm hast Du schon den Karrosserierabstand um die Hälfte verringert und bist schon im Nahkampfgebiet der Aussenspiegel...

Den konkreten Fall kenne ich ja jetzt nicht, aber an dieser Stelle verhält sich die rechte Fahrspur reihenweise so, dass ein starkes Ausweichen der linken Spur notending ist...


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  • | 19.03.2006 10:11

Zitat:
Zitat von Nightwish
Zitat:
GTIfreak ist der Verursacher des Unfalls
Und das kannst du so aus der Ferne beurteilen, ohne Zeugen und den Unfallgegner zu hören, die Unfallörtlichkeit zu inspizieren, etc.? Respekt!
:rolleyes:
Danke!

Ja ich glaube schon das ich das an Hand seiner Aussagen das so bezrteilen zu können. Ich bezweifele auch das man an der Stelle so ausweichen kann ohne in die andere Fahrspur zu geraten (Wo kann mann das schon).

Im übrigem bezweifele ich die ganze Geschichte! Er antwortet auch nicht auf Fragen nach Wieso er Freigesprochen wurde.
Er sollte auch wissen das er wenn überhaupt vom Vorwurf der Verkehrsunfallflucht Freigesporochen wurde (bzw. das Verfahren eingestellt wurde) und nicht wegen Fahrerflucht.

Zur Versicherung: Naturlich ist die Versicherung dafür da da braucht man nochn nicht einmal eine REchtschutzversicherung zu. Eine Versicherung ist dazu verpflichtet unberechtigte Forderungen vom Versicherungsnehmer abzuwenden. Aber wenn der Versicherer keinen oder nur sehr wenig ausicht auf erfolg sieht möchten Sie sich natürlich auch die KOsten sparen.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das er ohne zu Blinken die Spur wechselt oder meinetwegen auch nur einen unvorhersehbaren schlenker macht und just in diesem moment der andere ohne Grund vor den Bordstein knallt?


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  • | 19.03.2006 14:30

Zitat:
Zitat von W8
... das dieser Verkehrsteilnehmer nicht mit unseren Verkehrsvorschriften vertraut sei...
@W8,
Unglaublich!!! Dann kann ich ja demnächst auch mit 250 über die holländische Autobahn knallen und am Ende so agumentieren...:(


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  • | 19.03.2006 18:26

@zulassungsfuchs

Zitat:
Ja ich glaube schon das ich das an Hand seiner Aussagen das so bezrteilen zu können.
Aha, Glaubenssache... klang erst nicht so, naja. Ich würde anhand der dürftigen Schilderung kein solches Urteil wagen, aber sei´s drum.

Außerdem würde ich mich nicht so sehr an Begriffen wie "Fahrerflucht" und "Verkehrsunfallflucht" aufhängen. Das eine ist Umgangssprache für das andere. Zwar benutzen offiziellere Kreise ehr den Begriff "Verkehrsunfallflucht", meinen damit aber einen ´Verkehrsunfall mit Flucht´, wobei es das strenggenommen nicht viel mehr oder weniger gibt, als die "Fahrerflucht". Tatsächlich heißt es ja ´Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort´ :D;):)


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  • | 19.03.2006 19:38

Unerlaubtes entfernen vom Unfallort heisst das bei der Polizei! Aber nicht bei der Staatsanwaltschft oder bei Gericht! Ich meine auch nur das sollte er wissen wenn man es ihm vorgeworfen hat! Und nicht schreiben "wie Du das nennst.

Im überrigem ist er immer noch die Antwort schuldig wonach eingestellt wurde bzw. der Freispruch erfolgte

:D:D:D


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  • | 19.03.2006 20:26

Zitat:
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort heisst das bei der Polizei! Aber nicht bei der Staatsanwaltschft oder bei Gericht!
Oje... ne ist klar :rolleyes: =)

"Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" heißt es im Gesetz. Das ist es, was in der Anzeige unter Tatvorwurf steht, das ist es, weswegen man angeklagt wird und das ist es auch, weswegen man freigesprochen oder verurteilt wird. Wenn StA und Gericht das in deinen Augen anders nennen dürfen, dann kann man es dem Threaderöffner nicht vorwerfen.


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  • | 19.03.2006 20:56

Ihr alten Wortklauber ;)

Ich meine, auf den korrekten Begriffen sollte man dann rumreiten, wenn es wirklich etwas an der Sache ändert und Mißverständnisse entstehen können. In Gerichtsgutachten schreibe ich auch "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", im allgemeinen Sprachgebrauch heißt es bei mir auch Fahrerflucht.


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  • | 19.03.2006 21:17

Na dann war ich da wohl auch nicht ganz so "up to date"

Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, oft noch mit der älteren Überschrift als Verkehrsunfallflucht oder einfach Unfallflucht bezeichnet, ist in § 142 Strafgesetzbuch geregelt.

Das ändert aber nichts daran das ich glaube das GTIfreak den Unfall nach seiner Schilderung verschuldet und bemerkt hat. Und sich dannach sich
unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.

Und wie gesagt ich bezweifele das die ganze Geschichte sich je ereignet hat!


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  • | 20.03.2006 06:26

@zulassungsfuchs

warum soll sich das nicht ereignet haben ??
also ich grünen kamm nachts zu mir und haben mir was so wörtlich von fahrerflucht erzählt ich habe da zu nichts gesagt und ein paar woch später kamm halt die post !
ich habe den brief nur kurz überflogen keine ahnung was da jetzt genau drin stand.
dannhabe ich ihm meine anwalt gegegen , der sagte mir dann ein paar woch später das sich die sachen erledigt hat ! mehr nicht , hat mich zu dem zeitpunkt auch nicht interesiert ! aber hätte ich gewusst das sich hir manche leute so äusern hätte ich mir das lieber genauer erklären lassen !


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  • | 20.03.2006 07:54

Demnach hat es niem eine Verhandlung gegeben. Wie kannst du denn dann freigesprochen werden ?


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  • | 20.03.2006 13:18

Zitat:
Zitat von walpurgis
Demnach hat es niem eine Verhandlung gegeben. Wie kannst du denn dann freigesprochen werden ?
da ich von sowas nicht gerade viel ahnung habe , habe ich mir das mal so gedacht weil ja keine weitere strffe oder so kam und der anwalt mir sagte die sache sei erlidigt !


naja ist mir eigendlich auch egal wie oder was da gelaufen ist hauptsahe ich bin da heile rausgekommen also keine punkte und so !


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  • | 20.03.2006 13:51

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