Was muss eingetragen werden, wat kriegt man eingetragen?


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    Schiermeier Camper


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  • | 08.04.2007 20:32

Hi Leute

Zuerstmal sorry für den Topic, aber ich wollte nicht für jede kleinigkeit ein eigenes Thema aufmachen und so war der Titel das beste, was mir einfiel:rolleyes:

Also, hab vor 3 Wochen nen Suzuki Baleno 1,3 GL mit Stufenheck bekommen.
Da er (wie GL ja sagt^^) etwas nach Rentnerauto aussieht, wollte ich im Innenraum ein bisschen was machen und da fielen mir verschiedene Dinge ein. Was ich davon umsetze, bzw. überhaupt hinkriege weiß ich noch nicht, aber ich wollte jetzt erstmal die rechtliche Seite etwas klären.

1.)Türpinne

Zitat:
4 Türen, 4 Pinne, 4 mal doofes graues Plastik. So wie ich das sehe, bestehen die Teile ja eigentlich nur aus einem Gewinde mit n bissen Plastik drüber. Die Dinger müsste man sich ja eigentlich recht leicht selber bauen können ( z.B. nen Bolzen aus Edelstahl nehmen und das richtige Gewinde reinboren). Materialgutachten oder gar Teilegutachten hat man da ja nicht, aber braucht man für so ne Kleinigkeit überhaupt irgendwelche Papiere?
2.)Sitze und Türverkleidung
Zitat:
Da das der Hauptpunkt ist, der den Wagen zum Rentnerauto macht, wollte ich die Stoffe in der Türverkleidung und die Sitzstoffe ersetzen. Dafür brauch ich ja wohl keine Eintragung :D
wie sieht´s aus, wenn ich mir da ein .... ich nenn es mal "Luftdruckbetriebene Keilkissen" einbaue?
soll heißen kleine Luftpolsterrollen, deren Druck einzeln gesteuert werden kann
(lacht nicht, ich bin alt, ich brauch das ^^)

Einige teile wollte ich verspiegeln (die Konsole für die el. Fensterheber z.B.), das sollte erlaubt sein, oder?
3.)Musikanlage
Zitat:
Kann ich mir an Verstärker, Tieftöner, Boxen usw. einbauen, wo und was ich will oder müssen elektroinstallation oder einbaufestigkeit beim TÜV geprüft werden?
4.) Kofferraum verspiegeln
Zitat:
Darf ich die Kofferraumklappe und den gesamten Kofferraum verspiegeln? (Spiegelfolie und wegen Kratzern Plexiglas drauf.)
Die Kofferraumklappe natürlich nur von Innen ;)
5.1)Beleuchtung im Kofferraum
Zitat:
Mein Kofferraum ist voll geschlosssen, dat heißt ich könnte da ne Flutlichtanlage einbaun, rausscheinen würde es trotzdem nich, solang der Kofferraum zu ist. Darf ich mir da ohne Probleme an Licht einbauen, was ich will? Leuchten soll es eh nur, wenn der Motor nicht läuft. Entweder über einen Schalter oder durch einen Knopf an der Kofferraumklappe gesteuert.
5.2)Beleuchtung im Handschuhfach?
Zitat:
ne Neonröhre im Handschuhfach, ist das erlaubt?
Geschaltet über einen Kontakt an der Klappe
5.3)Tachobeleuchtung
Zitat:
Dazu hab ich hier einiges gefunden, aber ich kam nich so direkt damit klar, bzw. der eintrag war mir zu alt.
Meine Tacho- und Uhrbeleuchtung sind grün. Darf ich das mit LEDs auf Blau ummodeln?
5.4)Beleuchtung allgemein
Zitat:
Mein größtes Vorhaben.
Ich möchte an verschiedenen Stellen im Auto jeweils 3 LEDs anbringen: eine Blaue, eine Grüne, eine Rote.
Über 3 Schieberegler an der Mittelkonsole will ich dann die intensität der einzelnen LEDs steuern können.
Dadurch könnte ich in meinem Auto jede Farbe erzeugen:applaus:
Die möglichen Einbauorte, die mir bisher eingefallen sind:
-In den Luftschächten und auch in der Lüfterleiste vorne.
-In den schächten hinter den Abdeckungen(werden ersetzt) für die Knöpfe nicht eingebauter extras.
-Unter dem Fahrer und Beifahrersitz
-Auf der Hutablage
-Auf der Innenseite der Sonnenblenden
-Vorschläge werden noch angenommen ;)
Die Beleuchtung soll durch einen Knopf und die Zündung abschaltbar sein (aus, wenn der Motor läuft)

Zudem habe ich nachgedacht, Glasfaserkabel in den Himmel zu montieren. Die Helligkeit soll sich dort etwa auswirken wie ein Sternenhimmel. Das licht soll dort auch farbig sein)
5.5)Motorraumbeleuchtung
Zitat:
Darf ich eine Lampe in den Motorraum einbauen, wenn diese nur angeht, wenn die Motorhaube offen ist? Hintergrund ist dass man im Falle eines Falles auch Nachts sehen kann, wenn was kaputt sein sollte.
6.)Kabelverkleidung
Zitat:
Darf ich im Motorraum Elektrik- und Flüssigkeitsleitungen mit nem verchromten Schlauch überziehen (Beispiel vom Motorrad meines Onkels: Duschschlauch über den Zündkabeln)
7.)Sonnenblenden ersetzen
Zitat:
Darf ich die Sonnenblenden durch selbstgebaute ersetzen, sofern die Ausmaße sich innerhalb der Maße der originalen bewegen?
8.)Folien
Zitat:
Sind Klebefolien an der Heckscheibe und den hinteren seitenscheiben eintragungspflichtig?
9.)Dritte Bremsleuchte abkleben?
Zitat:
Darf ich die Dritte Bremsleuchte teilweise abkleben, zum Beispiel in nem Zickzackmuster mit Spiegelfolie?
So das wär für´s erste alles, was mir einfällt.

Danke für´s lesen und vielen Dank für die Antworten im vorraus :)


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  • | 08.04.2007 22:59

zu 1) Es ist völlig egal ob du Türpinne verwendest oder nicht, und wenn ja aus welchem Werkstoff sie sind. Sie dürfen nur nicht scharfkantig sein, sodaß sie auch im Falle eines Unfalls niemanden verletzen können

zu 2) Für andere Sitze braucht es eine Eintragung, wenn sie nicht aus dem Modell sind. 1. Beispiel: Opel Kadett D mit Lederausstattung aus BMW E36 Coupe -> Die Konsolen passen nicht, müssen umgeschweißt werden, Schweißung muß fachgerecht ausgeführt sein usw. Nachweise darüber sind für die Eintragung erforderlich. 2. Beispiel: Vollschalensitze -> Sie müssen (ich glaube) 30° verstellbar sein. Nur dann bekommt man sie überhaupt eingetragen. Sind sie nicht verstellbar -> keine Eintragung

zu 3) Du kannst dir dein Auto voll packen mit 100en von Lautsprechern. Erstens darf dadurch keine erhöhte Brandgefahr ausgehen und zweitens muß alles ordentlich befestigt sein. Drittens müssen alle wichtigen Funktionen im Auto unberührt bleiben -> Tacho nicht verdeckt / Fenster müssen zu öffnen sein usw.

zu 4) Ob du Teppich, Spiegel, Glas, GFK, Gummi oder Knete in den Kofferraum packst ist völlig wurst. Kannst ihn auch mit Geldscheinen oder Klopapier tapezieren.

zu 5.1) Geht so klar.

zu 5.2) Geht so klar

zu 5.3) Geht so klar, solange die Kontrollleuchten für die lichttechnische Einrichtung unverändert bleibt. Sprich, die Kontrolleuchten für die Blinker müssen immernoch grün sein usw.

zu 5.4) Geht so klar, solange kein grelles Licht nach draußen scheint. Außerdem darf es sich nicht in der Windschtzscheibe spiegeln.

zu 5.5) Geht so klar, solange sie als Suchscheinwerfer oder Arbeitsleuchte definiert ist. Sie darf bei geschlossener Motorhaube nicht zu betätigen sein. Außerdem muß das Licht weiß sein.

zu 6) Nein

zu 7) Nein, du kannst welche von einem anderen Modell nehmen die die gleichen Abmaße haben. Aber keine selbstgebauten aus Holz oder so. Bei einem Auffahrunfall kommt es oft vor, daß du mit deinem Kopf an die Sonnenblende stößt. Verletzungen daraus, weil die Sonnenblende nicht den Anforderungen für den Innenraum- und Fahrerschutz erfüllt, wird deine oder die gegnerische Versicherung wohl kaum übernehmen.

zu 8) Zu den Folien gibt es meißt eine ABE oder ABG. Das ist ein Zettel den du immer mitführen mußt, wenn du mit dem Wagen unterwegs bist. Auf jedem Stück der Folie, also an jedem Fenster, muß die Genehmigungsnr. aus der ABE oder ABG stehen. Bei billigen Folien kann man diese Nummern nachts oft nicht lesen, was dazu führen könnte, daß du bei einer Fahrzeugkontrolle einen Mängelbericht bekommen könntest (Ist nem Kumpel vor 2 Wochen so gegangen)

zu 9) Die dritte Bremsleuchte ist ab einem bestimmten Baujahr Pflicht. Sie gehört mit zur lichttechnischen Ausrüstung am Fahrzeug. Bei Fahrzeugen mit EZ vor diesem Datum (ich glaube 1996) kann man die Leuchte kpl. ausbauen ohne daß es Folgen hat. Bei EZ danach muß sie vorhanden sein. Egal ob nun vor oder nach: Wenn sie vorhanden ist darf sie wie alle anderen Leuchten nicht verändert werden, also nicht beklebt, nicht lackiert oder ähnliches.


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  • | 10.04.2007 15:37

Hi Dagobert_Berlin

Besten Dank für deine Ausführliche Antwort :)

Das mit der Sonnenblende hab ich mir fast gedacht, aber man kann ja mal fragen. Der Tip mit der Sonnenblende aus nem anderen Wagen is gut, muss ich mal schaun.
Kann auch meine Sonnenblende verkleiden, geht nur um den doofen Warnaufkleber von wegen Kindersitz gegen die Fahrtrichtung.

Dass sich das Licht nicht in der Windschutzscheibe spiegeln darf, könnte zum Problem werden, wenn ich die vorderen Lüfter beleuchte, aber das werd ich dann nochmal abklären, da das Licht ja wie gesagt nur bei ausgeschaltetem Motor leuchten soll.

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