stilllegung meines autos ! - Seite 1

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  • | 09.04.2007 20:24

Mahlzeit !

Habe mal eine frage !

Bin heute morgen von der Arbeit gekommen , und in eine Verkehrskontrolle gekommen ! Die beamten haben sofort gesagt das mein Auto nicht Verkehrstüchtig sei , was ich irgendwie nicht verstanden habe , da ich alles feinsäuberlich Eingetragen habe !
es hieß der Einarmwischer sei nicht eingetragen , und ich dürfte meine felgen nicht mit meinem fahrwerk zusammen fahren , obwohl das alles beim TÜV abgenommen wurde ! Die haben dann meinen wagen abschleppen lassen , und zu guterletzt haben sie dann noch meine plaketten abgekratzt !
Jetzt erwartet mich eine anzeige wegen angeblichem fahren ohne versicherungsschutz !

Meine frage ist jetzt , dürfen die eigentlich einfach so einen wagen stilllegen obwohl alles ordnungsgemäß ist ?????


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  • | 09.04.2007 20:37

Zitat:
Jetzt erwartet mich eine anzeige wegen angeblichem fahren ohne versicherungsschutz !
Das geht nicht.
Es wäre nur eine Anzeige Fahren ohne Betriebserlaubnis möglich.

Zitat:
Meine frage ist jetzt , dürfen die eigentlich einfach so einen wagen stilllegen obwohl alles ordnungsgemäß ist ?????
Nein, dürfen sie nicht.
Aber wenn nicht alles ordnungsgemäß ist, dann dürfen sie ein solches Verfahren einleiten. Nach Ansicht der Beamten war das offensichtlich der Fall.


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  • | 09.04.2007 20:42

ja dürfen die wenn die denken das es nicht so ist !
mir haben die damals mein auto (corsa b) auch stillgelegt obwohl alles eingetragen war :boese: und nen kollege der mit mir angehalten wurde und nix eingetragen hatte durfte weiter fahren :frage:
ich hab mir hinterher alles vom tüv bestätigen lassen das alles ok war und das bei der wache auf den tisch geknallt. fazit: der polizist musste sich persönlich endschuldigen und ich habe ausfall geld bekommen für jeden tag wo ich das auto nicht bewegen konnte :D und das hat sich gelohnt :applaus:


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  • | 09.04.2007 20:43

echt ??? und wie ist das mit der anzeige ????
sind laut deren aussage immerhin 3 punkte !!!!!

@ Nightwish : habe den doch die ganzen tüv bescheinigungen vorgelegt , und es wurde auch im schein eingetragen !!!
Also mir haben die gesagt das die anzeige bezogen ist auf das fahren ohne versicherungsschutz !


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  • | 09.04.2007 20:47

also in meiner verwandschaft ist auch einer bei der polizei der meinte das fahren ohne versicherungsschutz kommt wegen fahren ohne betriebserlaubnis damit wäre auch der versicherungsschutz nicht mehr gültig und es wäre daher ein verstoss.

obs stimmt k.a


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  • | 09.04.2007 20:55

hm !!!!! und jetzt ???? soll ich nochmal zum tüv ??? ist doch eigentlich unnötige geld ausgabe , da ja alles eingetregen ist !!!! brauch ja glaub ich nur eine bestätigung vom tüv


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  • | 09.04.2007 20:58

hab meinen onkel mal gefragt und der meinte die polizei sei in der beweispflicht. da du ja alles eingetragen hättest und die dir nun unterstellen dass das nicht rechtens wäre. daher müssten die dir beweisen warum das nicht so ist. die bestätigung vom tüv hast du doch in form der entragung schon oder?


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  • | 09.04.2007 21:01

na klar !!!! sogar in doppelter !!!! einmal im schein und auf den tüv-berichten !

Finde es trotzdem ne schweinerei , da ich wieder bezahlen darf !


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  • | 09.04.2007 21:01

anzeige wurde dann gegen mich wieder eingestellt! und die drei punkte gelöscht :D hab zwar noch die anzeige schriftlich bekommen (weil darin sind die ja schnell) aber nee halbe woche später dann noch die bestätigung das es eingestellt wurde!


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  • | 09.04.2007 21:07

dann bin ich ja mal gespannt was da so kommt !!!! wollte morgen erst mal zum anwalt !!!


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  • | 09.04.2007 21:09

Moin,
ich würde auf den Anschrieb der Polizei warten, dann deine Papiere krallen und zum Anwalt gehen ;)
haste Verkehrsrechtschutz?
Und sollte echt alles sauber sein wird es so Ablaufen wie bei Mobbie, und nicht vergessen dennen alle Kosten aufzurücken ;)

- Arbeit schwer erreicht
- Einkaufen war nicht möglich
- kranke pflege bedürftige Oma/Tante etv. konnte nicht erreicht werden
- .....

frag deinen Anwalt der findet genug , sollte echt alles sauber sein an deinen Wagen seh es wie Weihnachten ;) oder 14 Gehalt ^^

MfG


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  • | 09.04.2007 21:09

naja er meinte es könnte höchstens sein dass sich da was geändert hat und man bestimmte sachen mittlerweile vielleicht nicht mehr haben darf so wie die offenen k&N luftfilter für die es heute anscheinend fast keine abe mehr gibt, dann könnte ein anderer tüv-prüfer das wohl wieder austragen.
aber nen einarmwischer lol, und was hat das fahrwerk mit den felgen zu tun die meinten vielleicht dass man mit den felgen nicht die tieferlegung fahren darf, das ist meinem bruder auch mal passiert bei dem wars aber so dass die hinterachsstossdämpfer total durch waren und das auto dadurch abgesackt ist und er bei bodenwellen aufsass. da waren dann schleifspuren an den reifen aussen und die polizei hats stillgelegt.
wenn aber alles nicht der fall ist würd ich schon nen anwalt einschalten und das geld zurückfordern. ich würd evtl auch ne zweite tüvmeinung einholen, nicht dass die polizei es zu nem tüv-verein schleppt, der jede woche nen getuntes auto von der polizei gebracht bekommt und daher schon seine meinung über jugendliche tuner hat.

mein onkel ist seit 23 jahren polizist und er sagt immer wieder manchmal schämt er sich für seine kollegen wie die sich bei kontrollen aufführen grade gegenüber jugendlichen. er selbst muss zwar auch ab und an kontrollen durchführen, aber er sagt er kann ein top-gepflegtes auto mit schönem lack und sauberen felgen von nem alten 316er mit dröhn auspuff und schwarzen scheiben unterscheiden und kontrolliert diese auch nicht mehr als normale serienautos, sprich führerschein, fahrzeugschein verbandskasten warndreieck. oft spricht er sogar mit den jungs dass er sowas auch schick findet und früher selbst sowas hatte sowas find ich echt klasse.

:applaus: mein onkelchen halt :applaus:


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  • | 09.04.2007 21:10

schau ich mal was man da machen kann !


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  • | 09.04.2007 21:17

Ich habe das Gefühl, dass du nicht richtig verstanden hast, was man dir vorwirft. Deshalb erst mal die Anzeige abwarten.

Zitat:
Zitat von Nightwish
Aber wenn nicht alles ordnungsgemäß ist, dann dürfen sie ein solches Verfahren einleiten. Nach Ansicht der Beamten war das offensichtlich der Fall.
Wenn der TÜV alles so abgenommenhat, wer gibt der Polizei dann das Recht so eine Behauptung aufzustellen?

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