Auto stillgelegt . wie gehts weiter? - Seite 1

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  • | 20.04.2007 12:12

die woche wurde ich angehalten weil meine karre zu tief war..
ende vom lied.. karre wurde entstempelt!

soweit so gut schon genug ärger hab ich gestern mit der zulassung telefoniert und die frau am telefon wuste nicht ob ich neuen tüv machen muss oder nur die eintragungen machen muss.

also heute nochmal angerufen und so einen a.... dran gehabt..
der meinte er hätte den polizeibericht noch nicht, ich müste auf jedenfall erstmal mit dem brief kommen und das fahrzeug still legen lassen.
ich sagte zu ihm hab aber kein auto. meinte er fahren sie halt öffentliche :boese:

wollte von ihm halt nur wissen was ich jez machen soll.. soll ich nur eintragen lassen und dann wiederkommen und er immer wieder nur erst still legen dann reden wir weiter..
da ich mein auto aber dringend brauche wollte ich halt montag zum tüv, eintragung machen lassen , dann zur zulassung still legen lassen und gleich wieder anmelden. wäre halt das einfachste...
am ende meinte er nur bleibt ihnen überlassen .. also stehe ich weiter ganz dumm da..

was ist jez die richtige vorgehenseweise? muss ich nur eintragen oder brauch ich einfach nur ne neue HU + Eintragungen?????


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  • | 20.04.2007 12:35

also wenn das auto stillgelgt wurde...

dann musst du eine komplette neu abnahme haben.... das dauert alles etwas...


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  • | 20.04.2007 12:35

Wenn es zuuuuu tief ist ist ja auch die Frage ob du ihn nicht etwas hochdrehen mußt??!!!

Aber um die TÜV vorführung kommste nicht rum...und die entscheiden ja ob das FW eingetragen wird...
Denke ich mir so....

Und das dauert alles ein wenig sind ja Beamte;)


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  • | 20.04.2007 12:41

ja gut das mit dem hochdrehen werd ich wohl machen müssen aber wie gesagt ist halt die frage..

der typ bei der zulassung meinte ich müste aufgrund der stillegung wegen "verkehrsunsicher" neue tüv machen nach paragraph blablabla ..

aber sicher war er sich auch net!


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  • | 20.04.2007 13:04

1. Der Wagen wird von der Polizei zum TÜV gebracht.
2. Die erstellen ein Gutachten und entscheiden ob Stilllegung oder nicht.
3. Behörde legt den Wagen dann still. (wenn der TÜV genug gefunden hat)
4. Wagen so Umbauen das alle Mängel beseitigt sind.
5. Dann lässt du ne Vollabnahme nach §21 machen.
6. Mit dem Gutachten dann wieder zum Amt und den Wagen wieder zulassen.


so ungefähr müsste es eigentlich laufen. Vielleicht liege ich aber auch an einigen Stellen nicht ganz richtig.

Ist aber teurer Spass und 2 Wochen kannste ganz locker einplanen.


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  • | 20.04.2007 13:10

punkt 5 ist genau das was ich wissen muss/will aber muss das genau wissen....


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  • | 20.04.2007 13:32

mmhhhh das ist §21 http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_21.php

kann dem nicht viel entnehmen

aber so wie spaceone es beschrieben hat ist der normale Ablauf...Deshalb versteh ich deine Frage nich

aber vll findest du ja auf der Seite oben antworten??!!!


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  • | 20.04.2007 14:00

Wie Du schreibst haben sie dir die Stempel entfernt , das heißt Vollabnahme nach § 21 das darf auch nur in den alten Bundesländern der TÜV NORD /SÜD
und in den neuen Bundesländern die DEKRA.


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  • | 20.04.2007 14:12

Also als sie meine Karre still gelegt hatten wurde mein Wagen sichergestellt. Dann konnte ich den nach 14 Tagen wieder abholen. Natürlich ohne Plaketten. Eine Abholung geht dann nicht mit roten Kennzeichen oder Überführungskennzeichen. Nur Schlepper/Hänger oder aus Menschenkraft schieben. Dann mußt du das Teil irgendwie zum TÜV bekommen und der schaut sich den ordungsgemäßen Zustand an. Falls noch was sein sollte was er bemängelt mußt du halt nochmal wiederkommen. Wenn alles endlich in Ordnung ist bekommst du vom TÜVer einen Schein. Damit gehst du zur Zulassungsstelle und bekommst neue Plaketten auf die Kennzeichen. Mehr nicht. Nicht erst abmelden und wieder anmelden. Das sind ja doppelte Rennereien und doppelte Kosten.


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  • | 20.04.2007 15:52

Ich habe 8 wochen auf das gutachten gewwartet vorher kannst du gar nichts machen weil du ja auch niucht weißt WAS du baulich am fahrzeug wieder zurück rüsten mußt.
und man braucht auch KEINE vollabnahme sondern nur eine Tüv abnahme über die änderungen das er wider verkerhssicher ist.. aber das ganze DAUERT !!!


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  • | 20.04.2007 17:27

als sie meinen roller sichergestellt hatten hatte der tüvprüfer ne vollabnahme gemacht das tuning wurde zurückgerüstet aber ich bekam trotzdem keine abe weil die vordergabel leicht ölte. obwohl sie das vorher schon tat und mit der stillegung nix zu tun hatte..
also bei mir hat der alles gecheckt alle lampen bremsen usw :boese:


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  • | 20.04.2007 17:37

Zitat:
Zitat von spaceone
1. Der Wagen wird von der Polizei zum TÜV gebracht.
2. Die erstellen ein Gutachten und entscheiden ob Stilllegung oder nicht.
3. Behörde legt den Wagen dann still. (wenn der TÜV genug gefunden hat)
4. Wagen so Umbauen das alle Mängel beseitigt sind.
5. Dann lässt du ne Vollabnahme nach §21 machen.
6. Mit dem Gutachten dann wieder zum Amt und den Wagen wieder zulassen.


so ungefähr müsste es eigentlich laufen. Vielleicht liege ich aber auch an einigen Stellen nicht ganz richtig.

Ist aber teurer Spass und 2 Wochen kannste ganz locker einplanen.
stimmt fast wenn du ganz schnell bist bekommst es in 3-4 tagen hin solange habe ich gebraucht war im januar diesen jahres und du kannst dich auf ne dicke rechnung gefasst machen also nur der gutachter hat mich schlappe 650€ gekostet kommt halt drauf an wielange er braucht und wieviel er zu tun hat an deiner karre sprich fotos schreiben etc etc.
bei mir waren es alleine 21 fotos kann natürlich auch sein das du nicht so ne dicke rechnung bekommst wie gesagt je nach aufwand vom gutachter dann noch ab bzw anmelde gebühren und den betrag für die 21 ziger untersuchung!!!

Mfg der Chris


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  • | 20.04.2007 19:28

rechnugn bei der Bu*** wird mit gutachter 200 euro . das weiss ich alles schon aber irgendwie erzählt jeder was anderes..

der eine meint nur eintragen lassen, der andere erzählt was von neuem tüv der andere was von vollabnahme...


hey ich hab noch über 1 jahr tüv und hatte halt das fahrwerk zu tief sprich die rad reifen kombi war so net mehr zulässig.. das ist fakt...

aber deshalb gleich das komplette auto zu ner vollabnahme schieben?

sowas macht man normalerweise wenns auto längere zeit abgemeldet ist usw...

wo könnte ich mal anrufen um wircklich mal infos zu bekommen die fakt sind??


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  • | 20.04.2007 19:42

Wenn dein Fahrzeug aufgrund einer technischen Veränderung verkehrsunsicher geworden ist, dann ist die Betriebserlaubnis erloschen. Das heißt, dein Auto hat keine mehr. Also brauchst du eine Neue. Das geht nur über den § 21.

Das ist "fakt".

Ob dein Straßenverkehrsamt das ausnahmsweise anders sieht und sich damit zufrieden gibt, dass du den Wagen höher schraubst und das ganze abnehmen lässt, das erfährst du am einfachsten.... richtig! .... bei deinem Straßenverkehrsamt! =)


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  • | 20.04.2007 19:58

womit wir wieder am anfang wären ;)

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