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ok das bringt nix.. |
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Nightwish hat dir die Antwort doch schon gegeben. |
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Zitat: Nightwish und walpurgis wissen da ganz besonders gut bescheid! du solltest die Anworten auf deine Fragen sorgsamer lesen!Zitat von axis also was nun? keiner weiss bescheid lol |
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Zitat: ok danke . dann hilft mir am ende nur am montag der zulassung wieder auf die nerven zu gehen!
Zitat von walpurgis Nightwish hat dir die Antwort doch schon gegeben. Der "normale" Weg ist: Die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs ist erloschen und kommt durch das Höherdrehen des Fahrwerks auch nicht wieder. Deshalb brauchst du eine §21er- Untersuchung (Vollabnahme) zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis. Manchmal (und da hast du keinen Anspruch drauf) geben sich die Zulassungsstellen aber mit dem Nachweis zufrieden, dass das Fahrzeug jetzt in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, z.B. durch eine neue HU, in deinem Fall plus Ändeungsabnahme. Das entscheidet einzig und alleine die Zulassungsstelle. Da kann dir dein TÜV-Prüfer auch nicht mehr zu sagen. |
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wenn die Betriebserlaubnis erlischt ...is doch auch die Versicherung futsch...muss man dann wieder neu versichern oder geht das automatisch??? |
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Zitat: jo soweit weiss ich bescheid.. man brauch ne neue deckungskarte und muss den neu anmelden!
Zitat von Turbomaus wenn die Betriebserlaubnis erlischt ...is doch auch die Versicherung futsch...muss man dann wieder neu versichern oder geht das automatisch???Meine Herren gott sei dank hab ich kein Stress mit dem TÜV |
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Wat jault ihr eigentlich alle hier rum, bekannt ist doch das Anfang der Saison Autos die nicht ganz Serie sind rausgewunken werden und überprüft werden, das heißt doch für mich automatisch das wenn an meinem Auto nicht alles so legal ist ich vorsichtig bin, und nicht da aufkreuze wo grünweiß ne Mitfahrgelegenheit sucht. |
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öööhmm |
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@ King: |
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Zitat: für den King
Zitat von walpurgis Manchmal (und da hast du keinen Anspruch drauf) geben sich die Zulassungsstellen aber mit dem Nachweis zufrieden, dass das Fahrzeug jetzt in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, z.B. durch eine neue HU, in deinem Fall plus Ändeungsabnahme.Das entscheidet einzig und alleine die Zulassungsstelle. Da kann dir dein TÜV-Prüfer auch nicht mehr zu sagen. |
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Zitat: genauso ist es bei mir jetzt auch gelaufen. auto ist wieder angemeldet mit bescheinigung das die mängel beseitigt sind!Zitat von King öööhmm @ Nightwish und Walpurgis ich glaub euch zwar was ihr sagt aber ich brauchte damals keine Vollabnahme...*schulterzuck* der Prüfer hat nur das nach gesehen was bemängelt wurde mehr nicht... hmm steig da nicht so durch... oder ist das von fall zu fall verschieden? nix neu tüv, nix vollabnahme! |
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tja so kann man sich irren |
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Ich weiß wie das ist mit der stell legung |
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so und dafür wurde hier in diesen thread so ein stress gemacht |
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Da sag ich nur Schwein gehat |
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