Auto stillgelegt . wie gehts weiter? - Seite 2

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  • | 20.04.2007 20:10

ok das bringt nix..
am montag morgen kommt in meiner werkstatt der tüv prüfer und dann werd ich mich mit dem mal unterhalten und wenn der nix genaues weiss werd ich zur zulassung gehen und da erst wieder weg gehen wenn ich endlich mal gesagt bekomme was fakt ist ...

irgendwie werden hier bei gleichen vergehen unterschiedliche vorgehensweisen getätigt. der eine trägt seine sachen neu ein, der andere macht tüv, der andere macht ne vollabnahme..

also was nun?

keiner weiss bescheid :D:D:D:D:D:D:D

lol


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  • | 20.04.2007 20:16

Nightwish hat dir die Antwort doch schon gegeben.

Der "normale" Weg ist: Die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs ist erloschen und kommt durch das Höherdrehen des Fahrwerks auch nicht wieder.

Deshalb brauchst du eine §21er- Untersuchung (Vollabnahme) zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis.

Manchmal (und da hast du keinen Anspruch drauf) geben sich die Zulassungsstellen aber mit dem Nachweis zufrieden, dass das Fahrzeug jetzt in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, z.B. durch eine neue HU, in deinem Fall plus Ändeungsabnahme.

Das entscheidet einzig und alleine die Zulassungsstelle. Da kann dir dein TÜV-Prüfer auch nicht mehr zu sagen.


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  • | 20.04.2007 20:19

Zitat:
Zitat von axis
also was nun?

keiner weiss bescheid :D:D:D:D:D:D:D

lol
Nightwish und walpurgis wissen da ganz besonders gut bescheid! du solltest die Anworten auf deine Fragen sorgsamer lesen!

:hut:


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  • | 20.04.2007 20:32

Zitat:
Zitat von walpurgis
Nightwish hat dir die Antwort doch schon gegeben.

Der "normale" Weg ist: Die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs ist erloschen und kommt durch das Höherdrehen des Fahrwerks auch nicht wieder.

Deshalb brauchst du eine §21er- Untersuchung (Vollabnahme) zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis.

Manchmal (und da hast du keinen Anspruch drauf) geben sich die Zulassungsstellen aber mit dem Nachweis zufrieden, dass das Fahrzeug jetzt in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, z.B. durch eine neue HU, in deinem Fall plus Ändeungsabnahme.

Das entscheidet einzig und alleine die Zulassungsstelle. Da kann dir dein TÜV-Prüfer auch nicht mehr zu sagen.
ok danke . dann hilft mir am ende nur am montag der zulassung wieder auf die nerven zu gehen!


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  • | 20.04.2007 20:41

wenn die Betriebserlaubnis erlischt ...is doch auch die Versicherung futsch...muss man dann wieder neu versichern oder geht das automatisch???

Meine Herren gott sei dank hab ich kein Stress mit dem TÜV:D


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  • | 20.04.2007 20:53

Zitat:
Zitat von Turbomaus
wenn die Betriebserlaubnis erlischt ...is doch auch die Versicherung futsch...muss man dann wieder neu versichern oder geht das automatisch???

Meine Herren gott sei dank hab ich kein Stress mit dem TÜV:D
jo soweit weiss ich bescheid.. man brauch ne neue deckungskarte und muss den neu anmelden!


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  • | 21.04.2007 08:13

Wat jault ihr eigentlich alle hier rum, bekannt ist doch das Anfang der Saison Autos die nicht ganz Serie sind rausgewunken werden und überprüft werden, das heißt doch für mich automatisch das wenn an meinem Auto nicht alles so legal ist ich vorsichtig bin, und nicht da aufkreuze wo grünweiß ne Mitfahrgelegenheit sucht.:hut:


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  • | 21.04.2007 14:10

öööhmm

@ Nightwish und Walpurgis

ich glaub euch zwar was ihr sagt aber ich brauchte damals keine Vollabnahme...*schulterzuck* der Prüfer hat nur das nach gesehen was bemängelt wurde mehr nicht... hmm steig da nicht so durch... oder ist das von fall zu fall verschieden?


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  • | 21.04.2007 14:14

@ King:

Liest du eigentlich, was da über dir steht ? *kopfschüttel*


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  • | 21.04.2007 14:20

Zitat:
Zitat von walpurgis
Manchmal (und da hast du keinen Anspruch drauf) geben sich die Zulassungsstellen aber mit dem Nachweis zufrieden, dass das Fahrzeug jetzt in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, z.B. durch eine neue HU, in deinem Fall plus Ändeungsabnahme.

Das entscheidet einzig und alleine die Zulassungsstelle. Da kann dir dein TÜV-Prüfer auch nicht mehr zu sagen.
für den King ;)


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  • | 26.04.2007 09:23

Zitat:
Zitat von King
öööhmm

@ Nightwish und Walpurgis

ich glaub euch zwar was ihr sagt aber ich brauchte damals keine Vollabnahme...*schulterzuck* der Prüfer hat nur das nach gesehen was bemängelt wurde mehr nicht... hmm steig da nicht so durch... oder ist das von fall zu fall verschieden?
genauso ist es bei mir jetzt auch gelaufen. auto ist wieder angemeldet mit bescheinigung das die mängel beseitigt sind!

nix neu tüv, nix vollabnahme!

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  • | 26.04.2007 12:49

tja so kann man sich irren ;)

dann hast du ja nochmal glück gehabt!

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  • | 26.04.2007 15:41

Ich weiß wie das ist mit der stell legung

du mußt ne 21ger machen damit du wieder auf der strasse darfst.


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  • | 26.04.2007 15:55

so und dafür wurde hier in diesen thread so ein stress gemacht :frage:


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  • | 26.04.2007 16:04

Da sag ich nur Schwein gehat :D

Blaues Auge, aber nix gebrochen :D:D:D:D

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