Streit mit Werkstatt.. keiner übernimmt die Garantie


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  • | 28.06.2007 12:19

Hallöle!

Wer kann und möchte mir helfen?

Hab's mal wo hochgeladen... ist recht groß
für die firefox user nochmal als .htm

Ich bin etwas ratlos was ich nun tun soll und ob ich was zu befürchten habe.
Könnten die es drauf ankommen lassen und es so drehen, das sie im Recht sind


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  • | 28.06.2007 12:28

Link geht leider nicht.


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  • | 28.06.2007 12:30

was soll das sein was du da hochgeladen hast?


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  • | 28.06.2007 12:31

Mit firefox z.b geht das nicht steht da am besten internet explorer (browser) nehmen dann funzt das

  • NC
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  • NC
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  • | 28.06.2007 12:59

Ich habe mir eben mal alles kleinst genau durch gelesen.
Ich rate bei so etwas immer zu einem Rechtsanwalt. Jeder sollte heut zu Tage eine Rechtsschutzversicherung haben, kurzer Anruf bei der Versicherung und schon bekommst du/ihr eine Schadensnummer gesagt, wo dein Fall im groben registriert wurde und damit kannst du zu einem Anwalt, deines Vertrauens, gehen!

Die eventl Selbstbeteiligung bei den Anwaltskosten, können gegenfals auf den Schuldner (in dem Falle die Werkstatt) umgelegt werden ;)

Es ist wirklich schwierig da eine Aussage zu machen..

De Leistung, für die eine rechnung geschrieben wurde, wurde auch erbracht, smoit steht der Werkstatt in erster Linie das Geld zu. Im Nachinein muss geprüft werden, welche "Reparaturen" nicht nötig gewesen wären.. und wer dafür die Kosten übernimmt.

Mein Rat: Anwalt (erste Beratung ist meistens Kostenfrei!!)


EDIT: Ich finde es daher bei ATU ganz gut..die schauen sich das unverbindlich an..fahren den Wagen auch gegebenfals auf die Hebebühne und machen dann einen Kostenvoranschlag (nat. auch mit plus minus paar €) dieses Angebot erhälts du dann Schriftlich und hast auch etwas in der Hand für so einen Fall.. wie er Dich erwischt hat!!


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  • | 28.06.2007 13:07

Zitat:
Zitat von NC
Ich habe mir eben mal alles kleinst genau durch gelesen.
Ich rate bei so etwas immer zu einem Rechtsanwalt. Jeder sollte heut zu Tage eine Rechtsschutzversicherung haben, kurzer Anruf bei der Versicherung und schon bekommst du/ihr eine Schadensnummer gesagt, wo dein Fall im groben registriert wurde und damit kannst du zu einem Anwalt, deines Vertrauens, gehen!

Die eventl Selbstbeteiligung bei den Anwaltskosten, können gegenfals auf den Schuldner (in dem Falle die Werkstatt) umgelegt werden ;)

Es ist wirklich schwierig da eine Aussage zu machen..

De Leistung, für die eine rechnung geschrieben wurde, wurde auch erbracht, smoit steht der Werkstatt in erster Linie das Geld zu. Im Nachinein muss geprüft werden, welche "Reparaturen" nicht nötig gewesen wären.. und wer dafür die Kosten übernimmt.

Mein Rat: Anwalt (erste Beratung ist meistens Kostenfrei!!)


EDIT: Ich finde es daher bei ATU ganz gut..die schauen sich das unverbindlich an..fahren den Wagen auch gegebenfals auf die Hebebühne und machen dann einen Kostenvoranschlag (nat. auch mit plus minus paar €) dieses Angebot erhälts du dann Schriftlich und hast auch etwas in der Hand für so einen Fall.. wie er Dich erwischt hat!!
Grundsätzlich sehe ich das genauso. Allerdings ist man bei ATU nicht grad gut aufgehoben, auch wenn sie kostenlos druntergucken! Wenn man nicht genau weiß, was repariert/erneuert werden muß, hat man ruck zuck 2-3 Sachen mit dabei, die gar nicht gemacht/erneuert werden müssen!
Ich weiß das aus eigeneer Erfahrung... bzw. als genau diese noch nicht sooo groß war was das geliebte KFZ angeht! :rolleyes:


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  • | 28.06.2007 13:19

naja, ok, der werkstatt steht das geld natürlich zu, aber auf montage sowie die teile ist ja garantie/gewährleistung...

imho hat entweder der hersteller oder die werkstatt die kosten zu tragen... also irgendwer... nur ich nicht

wenn ich nun das geld erstmal zahle und nachträglich versuche das darüber abzuwickeln sehe ich das geld wohl nie und nimmer wieder.

btw. mit der garantiehandhabung von atu bin ich auch vollstens zufrieden, nie probleme gehabt.

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