Gutachten für ATS Classic 7*13 ET 20 - Seite 2

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  • | 14.09.2007 18:16

Zitat:
Zitat von Master.D
@ gringo:

§19.4 besagt, das man zu Eintragungen, Prüfberichte anderer technischer Prüfstellen benutzen darf. Wenn du also jemanden kennst der sowas eingetragen hat, kannst du dessen Unterlagen mit zum TÜV nehmen und der kann aufgrund dieser Eintragung auch bei dir ne Eintragung machen!
Ich geh mal davon aus, dass du den § 19(4) StVZO meinst.

Zitat:
§ 19(4) StVZO:
Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

1. des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und

2. des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 11 Abs. 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt.
Absoluter Schwachsinn. quod erat demonstrandum...

Begründe deine Aussage mit Quelle oder zieh Sie zurück!
Meine ist begründet:)

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