Nachträglich Unfallwagen! Meine Rechte?


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    Zufahrtdichtparker


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  • | 05.10.2007 22:01

moin, mein wagen hat sich heute als unfall wagen herausgestellt...
nachdem die fahrgestellnummer bei meinem neuen autohaus überprüft worden ist ist ein schwerer heckschaden nachgewiesen worden.
der wagen ist mittlerweile 2 1/4 jahre in meinem besitz und hatte 2 vorbesitzer
von dem schaden habe ich bis jetzt nichts gemerkt.

habe ich irgendwelche ansprüche an das autohaus von dem ich den wagen gekauft habe? (welches mir den unfall verschwiegen hat)
nachträgliche kaufpreisminderung?
nachträglicher rücktritt vom kaufvertrag?
anderweitige entschädigung?

währe für schnellen rat dankbar!


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  • | 05.10.2007 23:28

Nach 2 1/4 jahre könnte es schwierig werden. Nachzuweisen wer wem dem Schaden verschwiegen hat. Vieleicht der Vorbesitzer schon dem Händler von dem Du es gekauft hast. Zumal der Schaden ja wohl nicht offensichtlich war und auch keine Auswirkungen auf das Fahrverhalten bzw. der Nutzbarkeit des Fahrzeugs hatte.

Du musst ihn jetzt allerdings bei einem Verkauf angeben.


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    Zufahrtdichtparker


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  • | 03.12.2007 17:40

So wie sich jetzt rausgestellt hat, hatte das Autohaus was mir den Wagen verkauft hat auch Zugriff auf die Datenbank in der der Heckschaden des Wagens vermerkt war. Ich könnte denen also schon arglistigkeit / nachlässigkeit bei der Kontrolle nachweisen.


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  • | 03.12.2007 18:06

alles fein ausdrucken.zum autohaus und denen das mal unter die nase halten und warten wie sie reagieren..garnicht viel reden.falls die sich irgendwie rausreden wollen gleich tschüss sagen und zum anwalt. mein bruder konnte seinen totalschaden den der wagen vorher hatte und verschwiegen wurde auch vom vorbesitzer nachweisen und konnte das auto wieder zurück geben minus km-pauschalabzug.ein brief vom anwalt reichte in dem fall. :lehrer:

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