Möglicherweise Anzeige...recht oder nicht? - Seite 1

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  • Nickpage von Fire_and_Ice anzeigen Fire_and_Ice



    pagenGrillmeister


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  • | 17.02.2008 12:31

Hallo!

Komme gerade vom kleinen Sonntagsausflug. Stehe als 2tes an der Ampel. Vor mir einer der rechts abbiegen wollte und hinter mir einer mit einem silbernen Mercedes. Dieser jemand in dem Mercedes kam schon mit leicht quietschenden Rädern ganz dicht hinter meinem Auto zum stehen. Hab ich mir nicht viel bei gedacht....

Es wurde grün, der vor mir ist abgebogen und ich bin ganz normal los gefahren. Also ohne irgendwelchen Ampelstart oder so.
Auf der Strecke sind 100 erlaubt. Als ich die 100 erreicht hatte und die Geschwindigkeit beibehalten habe, meinte der Mercedesfahrer mich noch überholen zu müssen und fuhr unwesentlich schneller an mir vorbei. Selbes Szenario wie die berühmten Elefantenrennen auf der Autobahn.

Leider hat er wohl nicht die entgegenkommenden Autos im Blick gehabt. Ihm kam eine Frau in einem roten 1er Cab entgegen, sodass er wieder hinter mir einscheren musste. Die Frau die ihm entgegen kam schüttelte nur den Kopf und zeigte ihm nen Vogel.

Als die Frau vorbei gefahren war, setzte er wieder zum Überholen an. Diesmal in einem Affenzahn. Am Ende dieser langen geraden befindet sich das Ortseingangsschild. Dort hat er dann eine Vollbremsung hingelegt, welche ich auch durchführen musste weil ich ihm sonst noch draufgefahren wär.

Der Mann stieg aus und kam zu mir und brüllte mich an
"Das gibt eine Anzeige. Mit ihrem Beschleunigen gefährden Sie das Leben anderer Menschen. Sie fahren KEIN Auto mehr!!!!!!!!"

Jegliche Kommunikationsversuche haben ihn nicht interessiert. Er stieg wieder ins Auto und fuhr weg.
Ein Taxifahrer der hinter uns fuhr und sich das ganze angeschaut hatte, kam danach zu mir und hat mir seinen Namen und seine Telefonnummer gegeben damit ich ihn anrufen kann im Falle einer Anzeige.

Frage jetzt:

Kann der Mercedesfahrer mir was?

- Ich habe die auf der Strecke erlaubte Geschwindigkeit eingehalten.
- Hätte ich vom Gas gehen müssen um ihn vorbei zu lassen obwohl ich ordnungsgemäß gefahren bin?

Wenn er meint mich überholen zu müssen dann sollte er es doch so tun, dass er
1. die Fahrbahn im Überblick hat und
2. eine angemessene Geschwindigkeit hat mit der er mich ohne Probleme überholen könnte.

Dazu kommt noch, dass er mit seinem Bremsmanöver einen Auffahrunfall regelrecht provoziert hat.

Gruß
Thomas


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  • | 17.02.2008 12:45

haste eigenlich nix zu befürchten, wahrscheinlich war es sowieso nur dummes gelaber von dem anderen.
aber es ist auch 1. nix passiert, also was soll da großartig kommen?, und 2. hast du auch einen zeugen. also selbst wenn da was kommen sollte brauchste dir keine sorgen machen.
aber du hast auch recht, wer überholen will, muss auch entsprechend zügig vorbei fahren, das ist auch so vorgeschrieben meine ich. wenn er das nicht tut und dann auch noch nicht mal auf den gegenverkehr achtet könntest eher du ihn anzeigen wegen gefährdung des straßenverkehrs oder so.
langsamer werden hättest du nicht müssen soweit ich weiß, hast dich ja an die richtgeschwindigkeit gehalten.
überholverbot war nicht zufällig auf dieser strecke?


Zuletzt geändert 17.02.2008 12:46 von VW-Zidi. Insgesamt 1 mal.


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  • | 17.02.2008 12:47

ganz klar aussage gegen ausage

sollte es ein beamter gewesen seien, hast warscheinlich pech....
(trotz "zeugen")


solltest du eine anzeige bekommen, wirst du warscheinlich nicht um die polizei drum herum kommen, dort erzählst du das alles nochmal und warscheinlich mußt/solltest du eine anzeige wegen verleumnung machen, sowie eine wegen nötigung (wegen dem ausbremsen).


Zuletzt geändert 17.02.2008 12:47 von BabyBoy. Insgesamt 1 mal.


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  • | 17.02.2008 12:48

Nein, Überholverbot war dort nicht.
Ich muss noch dazu sagen das meine Freundin auch noch neben mir saß. Er hatte noch seinen Sohn dabei. Glaube zumindest das er es war. Der blieb im Auto sitzen.

Vorallem musste ich mich von dem Mann noch als Spinner betiteln lassen. Und den Taxifahrer hat er auch noch blöd angemacht er soll doch einfach vorbei fahren, es gibt nichts wofür man hier stehen bleiben müsste.


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  • | 17.02.2008 13:06

wenn der Taxi-Fahrer das gesehen hat und alles wirklich so war wie du sagst, dann haste garnix zu befürchten!!


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  • | 17.02.2008 13:08

Wenn der Mann mich Anzeigen will, würde er sich doch ins eigene Fleisch schneiden weil er ja zu schnell unterwegs war...oder nicht?

  • Asco
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  • | 17.02.2008 13:11

Warte einfach ab ob was kommt..
Sollte es geschehen machst du eine Anzeige wegen seiner Vollbremsung!!
Und wegen Verkehrsgefährdung durch sein verkehrswiedriges Überholen.
Sowas grenzt an Körperverletzung, sofern du nicht irgendetwas verschweigst! :D


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  • | 17.02.2008 13:21

Ich würde den erstmal Anzeigen, hinterher zeigt er dich an und dann stehst du da erstmal. Wer zuerst ne Anzeige macht, steht besser da. Und du hast ja noch 2 Zeugen! Wegen Nötigung und Beleidigung kannste den schon anzeigen denke ich mal.


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  • | 17.02.2008 13:55

Zitat:
sollte es ein beamter gewesen seien, hast warscheinlich pech....

Zitat:
Sowas grenzt an Körperverletzung

Zitat:
Wer zuerst ne Anzeige macht, steht besser da

Prima Auskünfte... :rolleyes:


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  • | 17.02.2008 14:15

Hättest ihm eine schieben sollen!! :015

Jedenfalls mir ist sowas ähnliches auch schon passiert.

Ich bin auf der Autobahn gefahren mit 180 kmh. Jedenfalls ist dann einer mit einem BMW M3 so dicht auf mich aufgefahren also vielleicht 2 Meter hinter meiner Stossstange, dann hat der noch Lichthupe gegeben und voll gedrängelt. ich habe Ihn dann vorbei gelassen und habe mir gedacht so jetzt jag Ich dich mal. Ich habs genauso gemacht 2 Meter hinter seiner Stossstange mit 240 kmH, Ich habe dann den genauso genervt wie der mich......auf einmal bremst der Volldepp ab und zeigt mir den Mittelfinger.... hab Ich auch und alles mögliche zu verstehen gegeben...... solche gibts dann auch wollt Ich nur sagen. Aber bei dem kann Dir nix passieren. Keine Angst das sind halt Mercedes Fahrer..... die meinen das sie immer recht haben.

Mfg Dave


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  • | 17.02.2008 14:18

Hier mal der Gesetzestext:

§5 Überholen (StVO)

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

1.bei unklarer Verkehrslage oder
2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.


Dies gilt natürlich immer i. V. m. §1 StVO:

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Ist eher wahrsacheinlich, dass du von dem nix mehr hörst oder siehst...

Hatte ich auch mal son Fall, ich überhol ein Pizza-Taxi, der setzt sich vor mich anner Ampel, steigt aus, und meinte, ich wär zu schnell gefahren (mind. 120), er wäre Polizist und ich krieg ne Anzeige...hab mich fast abgerollt vor lachen. Wär am liebsten zu seiner Pizzeria gefahren und hätte ihn gefragt, ob seine Nebentätigkeit von seiner Dienststelle auch genehmigt sein?! :rofl:

Also, keine Sorge, da passiert wohl nix..


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  • | 17.02.2008 14:18

Zitat:
Zitat von BabyBoy

sollte es ein beamter gewesen seien, hast warscheinlich pech....
(trotz "zeugen")


was für eine scheisse :rolleyes:


die landläufig bekannte "beamtenbeleidugung" gibt es nicht. ob ich meinen nachbarn, den amtsrichter, den lehrer oder die putzfrau beleidige ist völlig egal. und trotz zeugen? meinst du eine aussage eines beamten ist mehr wert als die eines "normalsterblichen"?


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    pagenGrillmeister


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  • | 17.02.2008 14:46

in einem anderen forum wo ich das thema auch mal zum besten gegeben habe meinte jemand, dass, wenn der mann eine anzeige geschaltet hätte, die polizei schon bei mir gewesen wäre.

das halte ich aber für äußerst fragwürdig oder nicht?

ich kannte es bisher nur so, dass sowas nur per post kommt?!? bin mit dem gesetz bis jetzt nicht in konfrontation geraten, von daher weiß ich nicht wirklich bescheid.


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  • | 17.02.2008 15:40

Zitat:
Zitat von Slotdave
Hättest ihm eine schieben sollen!! :015

Jedenfalls mir ist sowas ähnliches auch schon passiert.

Ich bin auf der Autobahn gefahren mit 180 kmh. Jedenfalls ist dann einer mit einem BMW M3 so dicht auf mich aufgefahren also vielleicht 2 Meter hinter meiner Stossstange, dann hat der noch Lichthupe gegeben und voll gedrängelt. ich habe Ihn dann vorbei gelassen und habe mir gedacht so jetzt jag Ich dich mal. Ich habs genauso gemacht 2 Meter hinter seiner Stossstange mit 240 kmH, Ich habe dann den genauso genervt wie der mich......auf einmal bremst der Volldepp ab und zeigt mir den Mittelfinger.... hab Ich auch und alles mögliche zu verstehen gegeben...... solche gibts dann auch wollt Ich nur sagen. Aber bei dem kann Dir nix passieren. Keine Angst das sind halt Mercedes Fahrer..... die meinen das sie immer recht haben.

Mfg Dave

Wenn du meinst jemanden "jagen" zu müssen bist du doch selbst Schuld wenn er dich anzeigt.


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  • | 17.02.2008 15:51

Zitat:
Zitat von walpurgis

Zitat:
Wer zuerst ne Anzeige macht, steht besser da

Prima Auskünfte... :rolleyes:

Es ist ne ernst gemeinte Auskunft! Wenn er ihn anzeigt und er sich dafür mit einer Gegenanzeige revanchiert, wird das Gericht das auch als Rache sehen. Er müsste ihn Anzeigen wollen, weil er sich wirklich bedroht gefühlt hat und nicht um dem anderen im nachhinein auch noch einen reinwürgen zu wollen. Das ist mir selbst in einem Fall so passiert und mein Anwalt hat mir aus dem Grund von einer Gegenanzeige abgeraten, obwohl ich nen Grund dazu gehabt hätte. Ein bekannter Polizist hat das auch so geschildert, also Quatsch ist das mit sicherheit nicht.

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