Auto offiziell stillgelegt worden, ein paar Fragen - Seite 1

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  • | 18.05.2009 19:06

Hallo!

Im moment hab ich ein paar kleine Probleme mit meinem Wagen. Vor etwas über nem Monat wurde mein Auto abgeschleppt und nen Tag später direkt stillgelegt, nachdem die örtliche Polizei mich über Monate auf dem kieker hatte. Die ein oder andere Eintragung wurde angezweifelt (obwohl alles rechtens), es wurden auch dinge wie meine fehlende Nebelschlussleuchte bemängelt (bei nem 84er Baujahr *hust*).

Darum soll es jetzt auch nicht gesehen. Ich baue zur Zeit mein Auto um, damit es dezenter wird. Eben weil ich mir den ganzen Stress nichtmehr geben will. Der Wagen kommt ein kleines Stück höher, größer Räder kommen drauf, ein anderer Auspuff um überhaupt nichtmehr aufzufallen, etc.

Aber nun zu meinen eigentlichen Fragen.

1. Meine Plaketten wurden abgekratzt und der Wagen wurde zwangsstillgelegt. Was verlangt das Straßenverkehrsamt nun, damit ich ihn wieder zulassen kann? Muss ich warten bis die ganze Sache durch is? Oder lass ich einfach nur eine neue HU machen? Wie läuft das?

2. Behalte ich mein Nummernschild weiterhin oder darf ich mir neue Schilder pressen lassen, etc.?

Gruß,
Jan


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  • | 18.05.2009 19:11

das schild ist auf dem wagen , das kannst du weiter nutzen . und wenn du ihn fertig gebaut hast kannst du so tüv drauf machen und kannst wieder fahren .


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  • | 18.05.2009 19:20

Also wollen die keine gesonderte Abnahme sehen oder sowas? Und meine alte nummernschildkombination verwende ich weiter? perfekt, besser gehts kaum! ;) Spart mir einiges an kosten, alleine für den gutachter bin ich schon zwei Monatsgehälter los...


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  • | 18.05.2009 19:22

einfach im umgebauten zustand mit dem mängelbericht wieder vorführen dann bekommst du deine plaketen und gute weiter fahrt .


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  • | 18.05.2009 19:31

Ich hab ja keinen Mängelbericht bekommen. Eher ein 5(?)-Seitiges Gutachten mit Dingen die angeblich alle schlecht sein sollen. zB ne fehlende Nebelschlussleuchte (die mein Auto sowieso nie hatte), meine Standlichtblinker (für die ich sogar eine gültige ABE habe) und angeblich würde mein Auto kontinuierlich übern Boden schleifen (wenn dem so wäre, wär ich damit sicher keinen einzigen Meter gefahren). Ich hab eine kopie des Gutachtens zugeschickt bekommen, das original wurde samt Beweisfotos ans Straßenverkehrsamt geschickt! Wie also vorgehen? Der Dekra-Prüfer bei uns in der Werkstatt meinte, da müsste so eine komisch (ich glaub er nannte es) Vollabnahme machen lassen, die über 100€ kostet. Dort würde dann intensiver als bei ner normalen HU geschaut und damit bewiesen, das wieder alles in ordnung ist.


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  • | 18.05.2009 19:34

ja genau so , habe ich es ja gesagt mit dem gut achten von dennen , einfach wieder zum tüv dann kannste wieder fahren , der prüfer bei euch in der firma kann das auch da bist du schon auf der besseren seite ;)


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  • | 18.05.2009 20:05

Das geht nur beim TÜV NORD Erst-/Wiederzulassung (Vollabnahme, §21)

Und in den neuen Bundesländern kann das auch die DEKRA


Zuletzt geändert 18.05.2009 20:10 von Dad E34. Insgesamt 1 mal.


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  • | 18.05.2009 20:11

Na, so einfach isses dann doch nicht. Du musst abwarten, was die Zulassungsstelle dir schreibt.


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  • | 18.05.2009 20:27

Ehrlich wahr? Weil stillgelegt wurde alles, ich hab meine steuern und versicherung schon zurück bekommen.. aber nen schrieb hab ich noch nicht bekommen. Wie lang kann das denn dauern? das is schon gute 6 wochen her!

ein auto vom kollegen wurde auch schon mal still gelegt...neues gutachten/tüv,zum verkehrsamt und wieder angemeldet..ganz einfach und ohne probleme.


Zuletzt geändert 18.05.2009 20:54 von Mitteltopfverschweisser. Insgesamt 1 mal.


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  • | 18.05.2009 20:54

hallo !
ich hoffe du hast einen anwalt eingeschaltet,wenn alles rechtens war und lass dich nicht einschüchtern .....
es gibt genug leute die das alles auch durchgemacht haben und sich erfolgreich zur wehr gesetzt haben.



gruss stefan


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  • | 18.05.2009 21:05

Was du brauchst hängt davon ab, wie die Zulassungsstelle das handhabt. Frag einfach nach. Im einfachsten Fall genügt ein Nachweis, dass die Mängel behoben wurden (was formaljuristisch nicht korrekt ist), ansonsten wird ein Gutachten zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis §21er-Abnahme gefordert.


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  • | 18.05.2009 21:54

Zitat:
Zitat von 36
hallo !
ich hoffe du hast einen anwalt eingeschaltet,wenn alles rechtens war und lass dich nicht einschüchtern .....
es gibt genug leute die das alles auch durchgemacht haben und sich erfolgreich zur wehr gesetzt haben.



gruss stefan

Zwei Anzeigen hab ich ja schon erfolgreich abgewehrt, deswegen sind die ja so hinter mir her.

Ich weiss garnicht was ich falsch mache! Ich rase nicht, ich höre nicht zu laut Musik, ich versuch mich zusammenzureissen die Drehzahl nicht zu hoch zu jagen und in 99% der Fälle klappt das auch. Des weiteren achte ich immer darauf das alles eingetragen is (einmal hatte ich pech weil ich ausversehen ein falsches Lenkrad drauf hatte) aber gut. Desweiteren bin ich noch nie mit Drogen aufgefallen, eben weil ich keine nehme. Trotzdem wird mir in jeder Kontrolle vorgeworfen das ich welche nehme. Richtig, ich werde nicht gefragt ob ich welche nehme, die gehen direkt davon aus! Alkohol trinke ich ebenfalls vielleicht 5 mal im Jahr und auf keinen fall wenn ich fahre! ;)

Es ist vielleicht einfach alles scheisse gelaufen für mich in letzer Zeit. Die haben mich richtig auf dem Kieker, eben weil ich mir keine dinge unterstellen lasse die einfach nicht stimmen. Indem ich mein auto jetzt dezenter mache, versuche ich auf gewisser weise frieden mit der rennleitung zu schließen. Ich mach mir 3cm mehr bodenfreiheit und mach mir mein auto leiser, im gegenzug hoffe ich das ich jetzt in zukunft in ruhe gelassen werde. Aber ich fürchte der ewige kampf mit denen wird niemals enden. Vorallem die jungen Hilfsbeamten werden immer wieder versuchen sich auf ihrer wache ne goldene Nase zu verdienen. Ob die selber dreck am stecken haben (hab schon den einen oder anderne Beamten bei nicht sehr legalen tätigkeiten beobachtet) das interessiert die ja leider nicht weil die ihre eigenen gesetze haben.

Aber okay, ich sollte jetzt nicht zu weit vom Thema abweichen. Eigentlich ging es nur darum wie ich mein auto wieder auf die straße bekomme.. aber irgendwo muss man sich ja auskotzen bei leuten die einen verstehen.


Zitat:
Zitat von walpurgis
Was du brauchst hängt davon ab, wie die Zulassungsstelle das handhabt. Frag einfach nach. Im einfachsten Fall genügt ein Nachweis, dass die Mängel behoben wurden (was formaljuristisch nicht korrekt ist), ansonsten wird ein Gutachten zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis §21er-Abnahme gefordert.

Das einfachste wird einfach sein, ich werd persönlich zum Straßenverkehrsamt hingehen und mich mit dem zuständigen beamten darüber unterhalten. ich hoffe es wird sich eine kostengünstige lösung für mich finden. Danke erstmal für die kompetenten antworten!


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  • | 18.05.2009 22:12

ich hab mir eben mal die eckdaten deines polos angesehen.
habe fast die gleiche fahrwerk -rad- kombi drauf .das ganze seit 1990 ...........
mit den 13 zoll und dem fahrwerk wirst du nur ärger haben .
will einfach keiner mehr sehen ,auch wenn das früher legal war.
14 oder 15 zoll sind da die bessere wahl und die querlenkerstrebe ist beim polo eh unangebracht da sie die bodenfreiheit zu stark einschrängt.
die wurde mir sogar zur auflage gemacht obwohl sie meine bodenfreiheit auf 4 cm veringerte................
die polos die früher mit 13 zoll unterwegs waren sind fast alle aus den verkehr gezogen worden.....


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  • | 18.05.2009 22:19

Meine Nickpage ist eh nicht so aktuell wie ich vorgebe :D Zum "Tatzeitpunkt" waren die Winterräder drauf mit originalem abrollumfang, die 13" fahre ich im sommer schon lange nicht mehr (ich fahr jetzt 15"). Und die Querlenkerstrebe hab ich sowieso schon seit letztes jahr nichtmehr verbaut! :D

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