Auto offiziell stillgelegt worden, ein paar Fragen - Seite 2

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  • Nickpage von fr34k2008 anzeigen fr34k2008


    Radler


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  • | 18.05.2009 23:51

Hmmm.....

also wenn das alles so rechtens ist, verstehe ich nicht wie die Polizei das einfach mal so machen kann.

Kann man da nicht irgendwie vor gehen?

Also mich persönlich würde es richtig ankotzen, wenn die mein Auto stilllegen würden obwohl alles Tüv etc.. hat.


MFG


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  • | 19.05.2009 08:08

Zitat:
Zitat von fr34k2008
Hmmm.....

also wenn das alles so rechtens ist, verstehe ich nicht wie die Polizei das einfach mal so machen kann.


Kann sie nicht und tut sie auch nicht. Genauso wenig wie die Zulassungsstelle. Da wird schon etwas entsprechendes vorgefallen sein. Aber hier sind ja immer nur Unschuldslämmer.


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  • | 19.05.2009 15:14

Zitat:
Zitat von walpurgis
Zitat:
Zitat von fr34k2008
Hmmm.....

also wenn das alles so rechtens ist, verstehe ich nicht wie die Polizei das einfach mal so machen kann.


Kann sie nicht und tut sie auch nicht. Genauso wenig wie die Zulassungsstelle. Da wird schon etwas entsprechendes vorgefallen sein. Aber hier sind ja immer nur Unschuldslämmer.
Genau darum geht es, habe mir den Thread mal durchgelesen, die Rennleitung zieht nicht einfach so ein Auto aus dem Verkehr, wenn alles passt. Wenn sie ihn wirklich auf dem "Kieker" haben, dann würden sie ihm anders einen reinwürgen, wobei ich das ewige Anhalten und Kontrollieren schon genau dazu zählen würde.

Wenn du, Shadow-Man, dir nichts vorzuwerfen hast - insbesondere auch wenn dein Auto sich im betriebsunbedenklichen Zustand befindet - würde ich mich an deiner Stelle auf die Hinterbeine stellen und mir gar nichts von denen gefallen lassen, wenn das wirklich alles wie von dir beschrieben abgelaufen ist, ist das ja schon reine Schikane, das würden sie mit mir nicht machen.

Abgesehen davon, wenn du dein Auto jetzt höherlegst und leiser machst, meinst du das wird besser? Wenn sie dich jetzt schon angeblich grundlos anhalten, werden sie das auch weiterhin machen, ob dein Auto unauffällig ist oder nicht.


So, musste mal raus, sorry für OT :)


Zuletzt geändert 19.05.2009 15:15 von tatzentier. Insgesamt 1 mal.


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  • | 19.05.2009 16:02

Bei einer Stillegung/Sicherstellung sind sämtliche Eintragungen nichtig. Insofern, wie auch bei Dir geschehen Du ein Gutachten bekommst. In diesem steht alles was GEFUNDEN und ZUBEMÄGELN ist drin.
Du wirst um eine Vollabnahme "§21er-Abnahme" (TüV&AU) nur wird halt etwas genauer geschaut, nicht herumkommen. Und bei dieser Vollabnahme werden sämtliche veränderungen erneut geprüft, sind somit also zusätzlich nochmals zu bezahlen.

Ist Quasi so, als würdest du ein noch nie zugelassenes Auto zulassen wollen.
Du wirst auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil1 + Teil2 (Brief) bekommen.

Hast Du das Auto schon zurück?
Und wenn alles I.O gewesen ist, und auch wirklich nichts geschliffen hat, oder sonst zu bemängeln war, schnappt dir nen Anwalt und los geht´s


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  • | 19.05.2009 16:38

d.h. also wenn vorher alles ok war können die das trotzdem alles so bemängeln und so und dann muss man es nochmals eintragen lassen??
hab ich das richtig verstanden?

is doch doof... wofür trägt man denn alles dann vorher ein wenn das nicht wird sobald die grün/weißen sagen das ist nicht richtig so?

wenn die einen aufm kieker haben können se dich ja rein theoretisch anhalten und so sagen das ist so nicht ok alle eintragungen nichtig und dann muss man selbst wieder los, dann wird wieder alles eingetragen (kostet ja ein heiden geld) dann fährste nenn paar tage und dann wieder der selbe spaß...

oder hab ich das jetzt flasch verstanden?


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  • | 19.05.2009 16:55

Grundsätzlich würde ich infrage Stellen, ob ein - überspitzt ausgedrückt - dahergelaufener Dorf-Sheriff die Rechtmäßigkeit dessen anzweifeln kann, was zuvor ein Sachverständiger geprüft und bescheinigt hat, und damit auch noch durchkommt... Wie gesagt, wenn an deiner Karre alles Tutti war und ist, nimm dir'n Anwalt und los geht's, Rechtsschutz ist doch gar nicht so teuer ;)


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  • | 19.05.2009 17:05

Zitat:
Zitat von uboot
wenn die einen aufm kieker haben können se dich ja rein theoretisch anhalten und so sagen das ist so nicht ok alle eintragungen nichtig und dann muss man selbst wieder los, dann wird wieder alles eingetragen (kostet ja ein heiden geld) dann fährste nenn paar tage und dann wieder der selbe spaß...

oder hab ich das jetzt flasch verstanden?

Zu einer Sicherstellung mit anschließender Stillegung und Gutachten über die groben Mängel welche z.B. :ein zu tiefer Auspuff sein könnte, der bei Farbahnunebenheiten abreißt und nen Motorradfahrer trifft, oder eine im Radhaus schleifende Rad/Reifen kombi ist. Dann spricht man davon, das Gefahr im Vollzug scheint "oder so ähnlich" .
Das halt eine gefährdung anderer Verkehrsteinehmer besteht.

Und somit ist deine Betriebserlaubniss und der Versicherungsschutz erloschen. Infolge wird Dir die weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug kann "muss aber nicht" Sichergestellt werden.
Dann gehts ab auf nen schlepper und ab zur Technischen Untersuchung. Denn Stillegen kann nur ein Technischer Sachverständiger, und kein Polizist.


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  • | 19.05.2009 17:31

Also angenommen, die schikanieren einen wirklich, dann brauchse den Wagen ja garnich mehr anzumelden. Denn kaum ist der wieder IM SELBEN ZUSTAND WIE VORHER angemeldet und ZACK könnten die den ja wieder stilllegen.

Also ganz will ich das nich glauben, die können doch nich machen was sie wollen :-/

Nur weil die was anzweifeln?????
Und deswegen muss man dann enorme Kosten tragen?????

Also fair geht anders.......



@Shadow-Man:
Stanste heute in Am Wulfenkamp mit roten Nummern?


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  • | 19.05.2009 19:04

Naja ich wollte keine große diskussion darüber starten. Mir ging es letztendlich nur darum, wie ich weiter vorgehen muss. Muss ich jetzt wirklich alle Sachen neu eintragen lassen? Hat schonmal jemand erfahrung damit gemacht? Das wäre ja echt mies. Vieles wurde per Einzelabnahmen eingetragen!

@Zachy: Da musst du mich verwechseln. Mein Auto steht seit über nem Monat wohlbehütet bei uns aufm Hof von der Werkstatt in der ich arbeite...


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  • | 19.05.2009 19:24

Zitat:
Zitat von uboot
d.h. also wenn vorher alles ok war können die das trotzdem alles so bemängeln und so

Wennn vorher alles o.k. gewesen wäre, hätte es auch nichts zu bemängeln gegeben. Eigentlich klar oder ?

TT-Minden, was zum Teufel soll denn bitte Gefahr im Vollzug sein ?


Zuletzt geändert 19.05.2009 19:25 von walpurgis. Insgesamt 1 mal.


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  • | 19.05.2009 19:32

Zitat:
Zitat von walpurgis
...TT-Minden, was zum Teufel soll denn bitte Gefahr im Vollzug sein ?

Kennste nicht? Schlägerei im Knast!

Sorry 4 OT - musste raus....

;)


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  • | 19.05.2009 20:16

@ Walpurgis.
Das ist doch das eigendliche Problem.
Der eine Gutachter sagt ok ,und der Andere sagt nicht ok.
Besonders eindeutig wird es ,wenn er von amtlicher Seite bestellt wurde.Dann liegt es auf der Hand das er etwas finden "muß".....
Niemand sollte so blauäugig sein und denken das es anders ist...


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  • | 19.05.2009 20:42

kann man sich dan nicht nen eigenen gutachter besorgen der dagegen aussagt?

ich meine im falle eines unfalls is dies ja auch möglich seinen eigenen gutachter zu holen


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  • | 19.05.2009 21:07

Hallo ?

Das ist doch kein Jahrmarkt, so eine Begutachtung. Welcher Gutachter hat gesagt, es ist o.k. und auf was bezieht sich das ?

Was steht denn GENAU in dem Gutachten, welches zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt hat und was macht dich sicher, dass das, was da drin steht unrichtig ist ?


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  • | 19.05.2009 22:14

walpurgis
das war allgemein gesprochen und nicht auf diesen fall bezogen.soll soviel bedeuten wie, 2 gutachter können durchaus 2 verschiedene meinungen haben.

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