EU Führerschein in CZ ohne MPU gültig ? - Seite 1

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  • | 01.10.2009 17:46

Hi Leute,

Ich habe mal eine Frage...wie sich das rechtlich verhällt.
Bin mit einem Freund am Wochende nach Tschetschenien ( CZ ) gefahren um seinen Motorrad-Füherschein zu holen und da war ein Pärchen um das es geht.

Der Mann hat in Deutschland seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer wegbekommen. Alles ist bezahlt und Sperrfrist ist auch keine mehr drauf...lediglich MPU Gutachten fehlt Ihm.
Vor einem Jahr hat er sich angemeldet und jetzt bekommt er Ihn dort erteilt.

Meine Frage... da dieser sich vor dem 19.01.2009 angemeldet hat gilt da noch die alte Regel ? Nach dieser...wenn ich das richtig verstanden habe kann man so die MPU umgehen. Seit dem 19.01.2009 ist dieses Schlupfloch zu.
Was gilt nun...der Tag der Ausstellung oder Prüfung, oder der Tag wo man sich zum Schein angemeldet hat.

Ist demnach sein Schein gültig...oder ungültig ?? Offiziell ist er dort Tschetschenischer Mitbürger und wird dann nach Erhalt wieder abgemeldet. Zu der zeit war er also Tschetschenischer Mitbürger.

Mein Arbeitskollege meint, das dieser Führerschein überhaupt nicht gültig ist. Er könne den Führerschein erwerben, nur fahren in Deutschland darf er nicht...


Zuletzt geändert 01.10.2009 17:49 von wavekid169. Insgesamt 1 mal.


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  • | 01.10.2009 18:35

Nur am Rande: Tschetschenien ist ehemalige Sowjetrepublik, CZ ist Tschechien; um welches Land geht es denn nun? Ich vermute stark (wg. EU) Du meinst eher Tschechien?!


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  • | 01.10.2009 18:45

Genau darum geht es... Tschechien !


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  • | 01.10.2009 22:46

Hammerhart Tschetschenien mit Tschechien zu verwechseln :roll:


Warum macht er denn nicht in Deutschland die MPU wenn das das einzige Hindernis ist?
Is ja nen ganz schöner Aufwand dafür die Staatsbürgerschaft hin und her zu wechseln(glaub auch nicht dass das so einfach geht).
Finde das höchst kriminell und asozial und das "nur" für einen Führerschein :lehrer:
Denke dass das Ausstellungsdatum des Führerscheins gilt und nicht das Anmeldedatum, Probezeit fängt ja auch nicht dann an wenn du mit der Fahrschule anfängst.


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  • | 02.10.2009 06:19

Tja, weil er angeblich sich nichts sagen lässt und somit die MPU nicht bestehen würde. Im Prinzip ist mir der Grund auch egal und unwichtig. Das ist sein Problem...mich interresiert nur, ob er damit legal in Deutschland fahren darf !!

Das mit der Staatsbürgerschaft ist kein Akt. Man muss nur 6 Monate dort gemeldet sein...dann wird man wieder abgemeldet...mach alles die Fahrschule dort !


Zuletzt geändert 02.10.2009 06:23 von wavekid169. Insgesamt 2 mal.


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  • | 02.10.2009 09:13

Nur mal so in den Raum gefragt: Vielleicht ist es ja auch richtig, die MPU nicht zu bestehen, wenn man sich nichts sagen läßt?! Die Einstellung ist eben einfach voll fürn Popo und nur bei Diktatoren angebracht. Wie wär's denn einfach mal mit Einsicht? Die Nummer mit dem Tschechischen Führerschein ist nun mal ganz klar zumindest in der Grauzone!


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  • | 02.10.2009 15:04

Was ich eigentlich wissen wollte ist, ob so ein Führerschein nun Gültig ist, oder nicht und was denn nun gilt... das Aussteller oder das Anmeldedatum. Danach kann man die sehen, ob er noch nach der alten Regel gültig ist, oder nach der neuen !

Warum der kein MPU macht ist mir wie gesagt egal. Ist seine Sache und darum braucht man auch nicht zu diskutieren. Das habe ich nur zum besseren Verständnis geschrieben.


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  • | 02.10.2009 16:51

Zitat:
Zitat von wavekid169
Was ich eigentlich wissen wollte ist, ob so ein Führerschein nun Gültig ist, oder nicht und was denn nun gilt... das Aussteller oder das Anmeldedatum. Danach kann man die sehen, ob er noch nach der alten Regel gültig ist, oder nach der neuen !

Warum der kein MPU macht ist mir wie gesagt egal. Ist seine Sache und darum braucht man auch nicht zu diskutieren. Das habe ich nur zum besseren Verständnis geschrieben.

Meines Wissens gilt in dem Falle das Ausstellungsdatum! Aber Garantie kann ich Dir da verständlicherweise auch keine geben; könnten das nicht eventuell die Jungs von der Rennleitung genauer wissen? Wäre vielleicht 'ne Frage wert; ich wüßte jetzt aus dem Stand auch nicht, wo man sich sonst erkundigen könnte. Aber da ja die Jungs gegebenenfalls die Pappe zu kontrollieren haben, sollten die es eigentlich wissen.
Wegen der MPU etc. muss sich keiner angegriffen fühlen, war mehr als allgemeine Bemerkung zur Lage der Nation gedacht! ;)


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  • | 02.10.2009 17:48

Kein Problem. Aber ich hätte sicher MPU gemacht und wäre nicht in ein anderes EU Land gefahren um so die MPU in Deutschland zu umgehen.

Wer sowas macht sieht hald auch keine andere Lösung mehr an seinen Führerschein zu kommen.

Mein Arbeitskollege hat MPU gemacht und ist der Meinung, das MPU IMMER gemacht werden muß, wer ein Deutschen Führerschein besitzt.
Also wenn der einen in einem anderen EU Land den macht darf er trotzdem bei uns damit nicht offiziell fahren. Das wäre so wie fahren ohne Führerschein solange er keine MPU gemacht hat, da die nicht vom Straßenverkehrsamt verhängt wird, sondern von einem Gutachter kommt. Irgendwie so hat er sich ausgedrückt...

Ist ein wenig schwierig auszudrücken, was der meint...

alles quatsch---- ich hab selbst nen cz-führerschein.. hab in dort gemacht,weil es schnell und unkompliziert ging...hatte in deutschland ne sperrfrist,die ich hab verstreichen lassen...dann hab ich den lappen in cz gemacht..das alles war in 2005..zu dem zeitpunkt gab es KEINE regelung nach einem wohnsitz in cz. ich werde häufiger angehalten und habe bisher keine probleme mit meinem lappen gehabt..das letzte mal wurde ich vor zwei wochen angehalten... :-)


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  • | 03.10.2009 12:27

Hattest Du MPU Auflage ?? Dein Führerschein ist 10 Jahre gültig und dann kannst Du keinen mehr machen, da bis dahin das Schlupfloch geschlossen ist. Das heißt, das die EU Mitgliedsstaaten Einsicht in das Verkehrszentralregister haben werden und demnach Dir keinen Schein mehr ausstellen dürfen...oder musst dort die MPU machen.

Wie sieht das im Falle eines Unfalls aus. Ich kann mir vorstellen, das das bei der gegnerischen Versicherung ein gefundenes Fressen sein wird.

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  • | 28.10.2009 21:09

Zitat:
Zitat von wavekid169
Hi Leute,

Ich habe mal eine Frage...wie sich das rechtlich verhällt.
Bin mit einem Freund am Wochende nach Tschetschenien ( CZ ) gefahren um seinen Motorrad-Füherschein zu holen und da war ein Pärchen um das es geht.

Der Mann hat in Deutschland seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer wegbekommen. Alles ist bezahlt und Sperrfrist ist auch keine mehr drauf...lediglich MPU Gutachten fehlt Ihm.
Vor einem Jahr hat er sich angemeldet und jetzt bekommt er Ihn dort erteilt.

Meine Frage... da dieser sich vor dem 19.01.2009 angemeldet hat gilt da noch die alte Regel ? Nach dieser...wenn ich das richtig verstanden habe kann man so die MPU umgehen. Seit dem 19.01.2009 ist dieses Schlupfloch zu.
Was gilt nun...der Tag der Ausstellung oder Prüfung, oder der Tag wo man sich zum Schein angemeldet hat.

Ist demnach sein Schein gültig...oder ungültig ?? Offiziell ist er dort Tschetschenischer Mitbürger und wird dann nach Erhalt wieder abgemeldet. Zu der zeit war er also Tschetschenischer Mitbürger.

Mein Arbeitskollege meint, das dieser Führerschein überhaupt nicht gültig ist. Er könne den Führerschein erwerben, nur fahren in Deutschland darf er nicht...

In solchen Fällen setzen wir die tschechischen Behörden in Kenntnis darüber, dass Eignungszweifel bestehen.
In der Regel entziehen die Tschechen dann sofort wieder.

  • McClane
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  • | 28.10.2009 21:10

FE-Tourismus lohnt sich in keinem Fall :D .

Zitat:
Zitat von Mitteltopfverschweisser
alles quatsch---- ich hab selbst nen cz-führerschein.. hab in dort gemacht,weil es schnell und unkompliziert ging...hatte in deutschland ne sperrfrist,die ich hab verstreichen lassen...dann hab ich den lappen in cz gemacht..das alles war in 2005..zu dem zeitpunkt gab es KEINE regelung nach einem wohnsitz in cz. ich werde häufiger angehalten und habe bisher keine probleme mit meinem lappen gehabt..das letzte mal wurde ich vor zwei wochen angehalten... :-)

Gut zu wissen.
Schon mal etwas vom Wohnsitzprinzip gehört?! Komm mal an den richtigen Kollegen, dann ist Dein Lappen ruckzuck wieder weg.

SORRY für Doppelpost, ich hab mich verklickt.


Zuletzt geändert 28.10.2009 21:13 von geloescht_gast. Insgesamt 2 mal.


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  • | 28.10.2009 21:19

Zitat:
Zitat von McClane
In solchen Fällen setzen wir die tschechischen Behörden in Kenntnis darüber, dass Eignungszweifel bestehen.
In der Regel entziehen die Tschechen dann sofort wieder.

Wir :frage: :frage:

Er hat Ihn jedenfalls jetzt bekommen ohne Probleme !! Die Frage ist, wie lange das sein wird :D

Ich glaube nämlich nicht, das er nun auf einmal kein Alkohol mehr trinken wird....

Seine letzte Chance... ;)

  • McClane
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  • | 28.10.2009 21:22

"Wir" = Polizei. Allerdings nur mittelbar, WIR die Fahrerlaubnisbehörde, die das KBA, das KBA die Tschechen.
Und man glaubt es kaum, das funktioniert!!


Zuletzt geändert 28.10.2009 21:23 von geloescht_gast. Insgesamt 1 mal.

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