Recht: Fotovergleich vor Gericht – Keine erkennungsdienstliche Behandlung für Temposünder


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  • | 27.09.2014 17:40

Recht: Fotovergleich vor Gericht – Keine erkennungsdienstliche Behandlung für Temposünder
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Ein Temposünder, der sich vor Gericht gegen ein Radarfoto wehrt, muss grundsätzlich keine erkennungsdienstliche Behandlung der Polizei über sich ergehen lassen. ... Recht: Fotovergleich vor Gericht – Keine erkennungsdienstliche Behandlung für Temposünder komplett lesen.

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