polizeifunk abhören? - Seite 3

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  • | 15.07.2005 11:57

Für Polizeifunk braucht man noch nicht mal einen Scanner! Wir haben ein Radio das ca. Bj 1950 ist und damit bekommt man den Polizeifunk noch problemlos rein :D

MFG

HAIDUK

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  • | 15.07.2005 12:23

Und wie? Das haste doch mit Sicherheit dran rumgebastelt oder so?


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  • | 15.07.2005 12:55

kauft euch bei conrad oder reichelt nen scanner und dann dürft ihr das. die dinger dürfen die grünen auch nicht beschlagnahmen. ihr dürft auch abhören. ihr dürft es nur nicht weiterverbreiten. und was is das für nen scheiß mit der liezenz???? fürn amatuer funk gibts keine weil wie der name schon sagt amatuerfunk. es gibt eine für flugfunk ne liezenz. ich hab auch eine...... aber cd funk und was weiß ich ham alle keine kann mann machen was mann will.


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  • | 15.07.2005 12:56

Zitat:
Zitat von BangBang
Kick-Ban Kaffe_schwarz! :D
Nein Quatsch! Scherz!

Jetzt mal eben ernsthaft: Hab noch nie was mit funken zu tun gehabt.
Was hat das für ne Bedeutung mit 4 Meterband usw? Was heißt Bos? Und auf welcher Frequenz die Rennleitung sendet, kann man sich anscheinend auf http://www.bis0uhr.de/frequenzen/bos.html angucken, aber ich werd da irgendwie net schlau raus!
Nen 4 Meter Band ist das Oberband zum Beispiel vom Rettungsdienst, mit dem kannste nämlich die Einsätze von Polizei, Rettungsdienst etc. abhören, auch bekannt unter Fahrzeugfunkgerät.
BOS bedeutet nichts anderes als "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben"!

Und auf der Seite kannste nicht die Frequenz der Rennleitung ausfindig machen, das hängt immer vom Kanal ab.! Du brauchst also nur den Kanal, wo die Rennleitung sendet und dann musst du nur die Frequenzen einstellen. Natürlich darauf achten , das du 4 Meter abhörst und nichts anderes!
Es gibt auch Bücher, wo die sämtlichen Frequenzen und Kanäle drin stehen!

Ich selbst kann und darf den Rettungsfunk abhören, weil ich in ner Schleife eingebunden bin, musste aber so nen Vereinbarung unterschreiben, dasss ich davon nichts weitergebe!


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  • | 15.07.2005 14:17

polizeifunk ist einfach nur lustig, da bekommt man mit wer welche straftaten begangen hat und wie sein strafregister aussieht. löööööööööööl hab auch so en teil zuhause aber oft labern die Bu**** nur shit im funk.


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  • | 15.07.2005 15:14

Wieso eigentlich nen Scanner???

Polizeifunk, Krankenwagenfunk, Feuerwehrfunk läuft alles über FM frequenzen! Nehmt euch einfach nen altes Radio, macht das auf und stellt die FM Schraube im Radio weiter nach rechts, und taaadaaaaa schon kann man Polizeifunk hören!

edit: hab grad erst gesehen das Haiduk das auch gesagt hat hehe, geht aber auch mit Radios die so 10 Jahre alt sind, da hat doch immer noch einer ein im Keller liegen!

:hut:


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  • | 15.07.2005 15:44

Zitat:
Pimp my Golf
da bekommt man mit wer welche straftaten begangen hat und wie sein strafregister aussieht.
Das ist schonmal beides falsch!

Das Problem an der Sache ist, dass da Leute mithören, die offensichtlich keine Ahnung haben. Wo immer sich im Netz Seiten finden, auf denen irgendjemand damit prahlt, den Polizeifunk abzuhören, trifft man darauf, dass die Leute offensichtlich nicht richtig zuordnen können, was sie dort hören. Dabei ist es noch nichteinmal verschlüsselt.

Schlimm ist es, wenn dann weitererzählt wird, was nicht ganz richtig oder sogar ganz falsch ist. Das ist wie schlimme Gerüchte über jemanden in die Welt setzen.

Und was das "nicht beschlagnahmen dürfen angeht". Da wäre ich mir nicht so sicher. Es ist so einiges möglich... und es gibt noch mehr Rechtsvorschriften, als die Strafprozessordnung.


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  • | 15.07.2005 17:51

Wenn das Thema Jemanden mehr intersiert,Ich habe mal bei uns in der FF nnen Dienbstabend zum Thema BOS und Funk gegeben.Wenn mann sich da mal durchklickt findet man die Frequenzen für den Raum Osnabrück.
Wenn noch Jemand mehr brauch,bitte per PN melden.Habe noch alle Frequnzen und so für OSNA auf dem Rechen.Gibt es dann per Mail.

Hier die PPS:
http://www.feuerwehr-achmer.org/dow..nloads/funk.ppt

MFG


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  • | 15.07.2005 18:49

Hier die gesetzliche Grundlage (Auszug aus dem TKG)

§86
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

§95
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

Rechtssprechung:
Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt!


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  • | 15.07.2005 20:26

@Nightwish

wenn die polizei leute kontrolliert dann wird vor- und zuname, geburtsdatum, eventuell auch autokennzeichen und wohnort bzw. straße an die leitstelle durchgegeben. die leitstelle teilt dem polizisten vor ort dann mit ob ein haftbefehl gegen die person vorliegt und sein vorstrafenregister wird auch durchgegeben.

bei verkehrsunfällen wird der unfallort, die beteiligten und der unfallhergang durchgegeben.

hab z.b. erfahren das in meiner stadt jemand eine altkleider firma angebrannt hat, ich war so ziehmlich der erste am brandort.

ein unfall mit 2 schwer verletzten personen kurz vorm ortseingang.

mein nachbar mit dem ich nix zu tun hab wegen verstoß gegen BTM auf bewährung ist.

eine frau aus dummheit in eine wegen hochwasser abgesperrte straße gefahren ist und dann auf dem autodach gewartet hat bis die feuerwehr sie aus dem hochwasser raus geholt hat. (war ziehmlich lustig :D)

usw. ich könnt euch geschichten erzählen..........


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  • | 15.07.2005 23:44

Was die Polizei wann durchgibt bei Abfragen weiß ich sicher besser als du ;)

Aber - ohne dir zu nahe treten zu wollen - dein Beispiel zeigt deutlich, dass du die Antwort der Leitstelle nicht so verstanden hast, wie sie gemeint war. Leider kann ich dir das hier nicht erklären - und will das auch gar nicht.


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  • | 16.07.2005 04:25

ähm.... ich versteh die deutsche sprache schon, wohn seit 18 jahren in deutschland. ichg kann schon ziehmlich gut verstehen was die sagen obwohl ich deutsche vorfahren hab und in heidelberg geboren bin.
hab keine ahnung ob du einen radiosender abhörst und dich wunderst warum musik auf dem polizeifunk läuft, aber ich weiß ganz genau was ich da höre. du weißt ja noch nicht mal was die alles sagen und laberst nur irgendwas was du mal irgendwo gelesen hast.

woher sollte ich sonst wissen das mein nachbar (sein name, geburtsdatum und wohnort wurde über funk genannt) wegen verstoß gegen BTM 2 jahre bewährung bekommen hat?????????????????????????????????????
kannst du mir das mal sagen???????????????????????????????????

es gibt immer irgendwelche leute die denken das sie alles besser wissen, aber ich red kein schwachsinn, ich sag nur die wahrheit. warum sollte ich irgend eine scheiße labern wenn sie nicht mal stimmt?????????????


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  • | 16.07.2005 09:36

Zitat:
Zitat von Pimp my Golf
du weißt ja noch nicht mal was die alles sagen und laberst nur irgendwas was du mal irgendwo gelesen hast.
ähm er ist von der rennleitung....:hut:

Ich denke wirklich man sollte hier nich so rumposaunen was man da so hört.. Ich finde das ganz ehrlich : eine Sauerei weil wie schon oben gesagt da entstehen nur Gerüchte weil so ein paar vollpfosten alles noch aufregender weitererzählen wie im Polizeifunk.
aus verletzten werden da Tote.. und so änliches Zeug


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  • | 16.07.2005 10:48

Ich sag ja nicht, dass du alles falsch verstehst, aber anscheinend schon das eine oder andere... das hat mit deutscher Sprache nichts zu tun, sondern mit Fachbegriffen, Abkürzungen, dem richtigen Zuordnen von Informationen, mit Definitionen (die du offenkundig nicht kennst), usw.

Das du hier rumposaunst, was du über irgendwelche Leute weißt, zeigt deutlich, warum der Funk nicht von irgendwelchen Leuten abgehört werden sollte: Weil die ihre Klappe nicht halten können und sich auch noch damit brüsten müssen.

Zitat:
hab keine ahnung ob du einen radiosender abhörst und dich wunderst warum musik auf dem polizeifunk läuft, aber ich weiß ganz genau was ich da höre. du weißt ja noch nicht mal was die alles sagen und laberst nur irgendwas was du mal irgendwo gelesen hast.
Ja, genau.....:rolleyes:

Glaub es oder nicht. Einiges, was du da schreibst, ist schlicht und einfach falsch.


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  • | 16.07.2005 10:49

Tja, Nightwish

Vielleicht solltest du dir das mit dem Polizeifunk nochmal richtig erklären lassen, vielleicht von Pimp my Golf... :rolleyes:

Aber im Ernst: Ich denke, die Anwesenheit von Polizisten hier macht diese Board zu einer Informationsquelle, die man in dieser Form selten findet.

Naseweises Geschwätz ist da eher weniger förderlich.

Im Übrigen, wieso denn noch Polizeifunk abhören ? Es gibt doch Toto und Harry.

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