schweizer recht - Seite 3

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  • | 14.05.2003 09:01

hi hi :-)

ja nasche, das mit winterthur hani mir ebe au scho überleit, wär ja nöd eso wiit vo mir us! i glaub Bern und Aargau sind 2 vo de strängste kantön ide schwiiz i sache vorfüerä!
i hoffä dasi durechumä, wöt gern na bitzli fahre mit mim sciro :)


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  • | 14.05.2003 09:06

Guido,wir haben gerade von unseren Strassenverkehrsämter und das die unterschiedlich Streng sind!Im Kanton Bern,da wo ich wohne ist es Extrem!

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  • | 14.05.2003 09:20

danke fürs übersetzen nasche :)

komisch dass ihr CH-deutsch so gar nicht versteht? die süd-deutschen verstehen es glaub ich!


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  • | 14.05.2003 09:29

Ja die Verstehen es.


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  • | 14.05.2003 09:45

Also ich kann das nur teilweise entziffern ... und es ist ja noch nen Unterschied ob mans geschrieben sieht oder ob man sich das anhören muss..ich glaube da würde ich dann gar nichts mehr verstehen ;)


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  • | 14.05.2003 09:49

Ja,ich hatte mal Besuch aus Stuttgart und das ist ja auch ziemlich Südlich,aber der Verstand uns auch gar nicht,Ganz im Süden,so Lörrach,Freiburg,verstehen sie noch das Schweizerdeutsch.

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  • | 14.05.2003 14:49

ja ich wohne 15min von Waldshut-Tiengen und nahe Lörrach und die verstehen uns problemslos.

die stuttgarter haben schon etwas mehr mühe mit gewissen ausdrücken, aber im grossen und ganzen verstehen die es noch einigermassen :)


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  • | 14.05.2003 15:47

Der hat uns ganz und gar nicht verstanden und es war richtig Lustig!!

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  • | 14.05.2003 15:50

hi hi :) isch sowieso lustig schwiizerdütsch z rede wenn lüt näbezue stönd wos nöd chönd :)
denn chasch rede was d wötsch oder ihne wörter wie "chuchichäschtli" biibringe :) :D


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  • | 17.05.2003 09:21

Ja,genau.Wenn sie was nicht verstehen dürfen,dann wird richtig Schweizerdeutsch geredet!!


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  • | 09.10.2003 14:00

Zitat:
Zitat von nasche
Ja,genau.Wenn sie was nicht verstehen dürfen,dann wird richtig Schweizerdeutsch geredet!!
Hallo Leute,

da wäre ich mal ganz vorsichtig - das ist wie mit Leuten die schlecht hören - sobald man über sie spricht haben die ganz scharfe Ohren.

In Moskau saß ich mal auf einer Bank mit meinem Bruder - neben uns ein Mädel und strickte und ich ganz deutlich zu meinem Bruder: "du was macht denn das Tier da?" Da antwortet sie in bestem Deutsch: "stricken" ... ufff.

Ich habe aber eine Frage weswegen ich hier bin: ist es richtig, daß man in CH bei Rotlichtverstoss (also gell - ich meine die Ampel!) sichnicht auf ich weiß nicht bzw sage nicht wer gefahren rausreden kann. Sprich "Halterhaftung" gilt und in welchen Gesetz ist das geregelt.

Als Belohnung für professionelle Auskunft Lobe ich eine Kopie der Twixtel aus.

Herzliches Dankeschön!
Till


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  • | 09.10.2003 14:07

Hallo,

schon vor über 20 jahren kamen Züricher Bussmandate nach Deutschland! Gerade vor ein paar Tagen kamen die deutsche Polizisten bei einem Mandanten vorbei wegen angeblichen Rotlichtverstoßes in ZH!

Gruß
Till



Zitat:
Zitat von JudgeMan
@VRSix: Das mit den Kennzeichen ist möglich und Du mußt den teursten Wagen in der Versicherung bezahlen.

Temposünder werden übelst bestraft - ab 20km/h zuviel gibt es keinen festen Bußenkatalog mehr, da wird die Strafe dann "individuell" ;) festgelegt. Schlecht für Schweizer - wenn unsereins zu schnell fährt, darf er sich nur nicht erwischen lassen, dann ist nämlich die Sofortkasse angesagt. Blitzkästen sind aber ein Heidenspaß, da die CH (noch) kein Abkommen mit .de hat, somit wird auch nix nachgeschickt.
Nur - solltet ihr geschwindigkeitsmäßig mal was ausgefressen haben, auf keinen Fall mehr falsch parken. Die hiesigen Politessen dort bekommen dann unter Umständen die Vorsünden auf ihrem Computerchen angezeigt und dann kommt die Kralle dran, und die bleibt solange dran, bis alles, was offen ist, bezahlt ist ;)

Gruß,

Martin

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