Xenon In H4 Scheinwerfern? - Seite 1

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  • Corradomichi
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  • | 03.05.2003 01:16

Hallo Leute
Kann ein Xenonset bekommen für 200 Euro miot allem drum und dran!"Nurnoch einbauen"! War vorher in einem anderen Corrado eingebaut wo es aber nicht eingetragen war! Auto lief im Osten!


Kriegt man sowas überhaupt eingetragen? Hat jemand erfahrungen damit? Ich weiß wir hatten hier schon Beiträge zu habe es aber nichtmehr gefunden!:boese:


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  • | 03.05.2003 01:20

Muss das überhaupt eingetragen werden? Soweit ich weiss nämlich nicht!
Es wird außerdem immer was von Scheinwerferwaschdüsen erzählt, stimmt aber angeblich auch nicht!
Ich w+rd direkt beim TÜV nachfragen was die meinen! Da bist du dann immer auf der sicheren Seite!

  • ~Lame
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  • | 03.05.2003 01:21

Im Prinzip bekommst Du es eingetragen, wenn:

- Du eine Scheinwerferreinigungsanlage hast(nachrüstest)
UND(!)
- eine automatische Leuchtweitenregulierung (gibt es universell von Hella, kostet 180€) einbaust. Die manuelle Regulierung muß dann natürlich stillgelegt werden.

Wenn dann das Lichtbild in Ordnung ist, bekommst Du den Umbau eingetragen.
Beispielsweise beim Tüv Nord in Bersenbrück (da habe ich damals gefragt), bei Hot Wheels in Hamburg (die bestehen lediglich auf die LWR, obwohl es auch der Tüvg Nord ist :frage: )

Seit ein paar Monaten gibt es aber ein Rundschreiben vom KBA, welches besagt, daß Scheinwerfer geprüfte Bauteile sind und Xenonumbauten nicht legal sind.
Eigentlich auch logisch, denn die EC-Kennung gab es für die H4, H1, H7 usw. Lampen und nciht für Marke Eigenbau.

Wenn Du umrüstest, bräuchtest Du für H4 D2R-Brenner (Mercedes hat die besipielsweise in den Modellen ohne Linse verbaut) Ansonsten D2S, für DE-Scheinwerfer.

[B]
Edit:[/b]
Hier noch der Text vom KBA (Auszug)

Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.

Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß

der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"

§ 50 Abs. 10 StVZO).

Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.

Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.

Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.

Ansprechpartner:

Klaus Pietsch, Telefon (04 61) 3 16-17 73"

  • Corradomichi
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  • | 03.05.2003 01:25

@Lame
Also der Satz enthält 2x Vorschaltgeräte,2x Brenner(D2R) für Reflektorscheinwerfer und das ganze gleich mit H4 Halterungen .

Reinigungsanlage währe unter umständen auch noch machbar....wegen meiner RS Front ein bissel doof aber naja!


Fehlt nutnoch diese LWR...

Wie lange ist das den her mit dem nachfragen in Bersenbrück?

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  • | 03.05.2003 01:42

Das müsste im Oktober/November gewesen sein. Dürfte da aber kein Problem werden.
Kannst ja mal da anrufen: 05439/3131

Ich kenne die Reinigungsanlage von VW nicht, wie sieht die denn aus? Beim BMW kann man die vom E39 (5er) verwenden, die sind in die Stoßstange eingelassen. Der E36 hat auch nur so häßliche Höcker, die wollte ich nicht.

Allerdings bin ich immer noch nicht zum Einbau gekommen, sondern fahre mit dem Schlauchsatz und den Düsen im Kofferraum schon seit nem halben Jahr spazieren :rolleyes:


Die ALWR von Hella kostet wie gesagt 180€. Bestellnummer: Hella 8xx008614-011


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  • | 03.05.2003 10:12

Frag vorher unbedingt mla beim TÜV nach - man hört immer wieder, dass die Scheinwerferwaschanlage Quatsch sein soll - haben die mir sogar teilweise in den Läden gesgat und meinten dass es nur Geldschneiderei ist!
Ich weiss es nicht, aber bevor di zu viel ausgibst frag echt mal nach!

  • ~Matze
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  • | 03.05.2003 13:45

2.9 VR6 Corrado,

ich habe mir bei Ebay ein Gutachten ersteigert, wo nun diese Auflagen angeblich erlischt sind.

Bei Car & More werde ich bald mit meinem Gutachten hinfahren und die den Xenonsatz versuchen eintragen zu lassen.

Die Streuung ist besser als bei manchen Serienautos ( dank unserem Xenonprofi hier :D ).

Ein Versuch ist es mitlerweile immer wert, bin mal gespannt wie das ganze mit der Tüveintragung klappen wird.

Vereinzelte Fahrzeuge haben inzwischen das Xenonlicht eingetragen bekommen, so z.B. ein Golf II in Hamburg.

Matze

  • ~Lame
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  • | 03.05.2003 15:40

Von dem Gutachten habe ich auch schonmal gehört, soll aber angeblich nicht stimmen, bzw. wird das anscheinend nicht alles vom KBA genehmigt worden sein.
Kenne aber auch einige, die ohne ALWR und SWRA ihren Xenonumbau eingetragen bekommen haben.
Einer von denen hat sich die Zuladung streichen lassen, Kofferraum ist eh mit Anlage voll und die Rückbank durch den Käfig verbaut.
Keine Zuladung -> keine Änderung des Lichtaustritts.

Ansonsten halt 180€ investieren, so viel ist es ja auch nicht, verglichen mit dem Aufpreis für Xenon bei Neuwagen.

  • Corradomichi
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  • | 04.05.2003 01:04

Ich werd mal schauen was der TÜV Mensch Montag sagt

Danke erstmal!!!:)


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  • | 04.05.2003 03:07

Die ALWR von Hella reguliert aber erste ab 3 cm Höhenunterschied an der hinterachse , das reicht einigen TÜV Prüfern aber nicht .
Und das mit dem besagtem Gutachten ist auch passe , Die basierten auf den ersten E Klassen Modellen die hatten auch H4 Scheinwerfer und keine ALWR .
Die Gurtachten sind amgeblich seit 1. Januar nicht mehr gültig .
Ich würde auf jeden Falle erst den TÜV Menschen fragen was er darzu sagt .

  • ~Lame
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  • | 04.05.2003 12:02

Die ALWR von Hella dient ja auch nur zum Ausgleich des Beladungszustandes und ist nicht dynamisch, wie viele Serienmäßige.
Fahrbahnunebenheiten usw. werden nicht ausgeglichen.
Den Tüv-Prüfern müsste die aber genügen, schließlich gibt es auch komplette Nachrüstsets von Hella für viele Marken.


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  • | 05.05.2003 08:51

Zitat:
2.9er VR6 Corrado postete
Ich werd mal schauen was der TÜV Mensch Montag sagt
Und schon was raus gekriegt???

  • Corradomichi
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  • | 05.05.2003 09:00

Um 8 Uhr? Du ich fange heute als Zivi an:D


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  • | 05.05.2003 10:03

Na eben...dann sieh mal zu dass du das vor Diensantritt noch auf die Reihe kriegst ;)

  • ~Lame
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  • | 05.05.2003 21:34

...na eben, dann haste doch jetzt mehr Zeit, als alle anderen zusammen :D ;)
Halte uns mal auf dem laufenden.

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