Total - Tanke Ibbenbüren - Seite 5

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  • | 13.04.2004 15:01

@Polo checker:

Nunja. Sowas kann durchaus passieren. Ich hatte das zweifeölhafte Vergnügen zwar nicht, habe aber durchaus schon gehört, das man, obwohl man frisch TÜV hatte, STress bekam. Dann lags aber auch an dem Prüfer, der bei der HU einfach gepennt hat. Prüfer sind auch nur Individuen, die Fehler machen können. Man kann sich also nie zu 100% darauf verlassen, das der Mann seinen Job richtig macht.

Was ich so gehört habe, waren bei allen, die still gelegt wurden, auch gravierende Mängel (Schleifspuren, etc.) festzustellen. So das man sich nicht wundern muss. Ich denke mal auch, das die Prüfer ein wenig zu genau geschaut haben. Man findet ja immer etwas. Jedoch gilt immer noch der Grundsatz, das ein KFZ nur dann "Still gelegt" werden darf, wenn es eine unmittelbare Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Wobei dieser Begriff auch wieder "dehnbar" ist.

Wenn man die grünen nicht obermässig reizt, kann man mit denen ganz gut umgehen. Sicher. Wir mögen die Jungs auch nicht sonderlich. Aber wir sind immer freundlich und lassen die Jungs ihren Job tun. Das zahlt sich bei uns aus, weil die Kontrollen dann eben nicht mit der Messschieblehre gemacht werden und so mancher Beamter auch mal fünfe gerade sein lässt.

Irgendwie muss die Situation bei Euch ja so eskaliert sein, das die Polizei so hart gegen Euch vorgeht. Kann mir nicht denken, das dem immer so war, oder?


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  • | 13.04.2004 19:42

@ridm.de - Wenn ich aber denn im Gutachten lesen muß,(Scheibenwischergummi hinten eingerissen/siehe Foto), oder Stecker von den Rückleuchten abziehen und dann schreiben (Licht hinten ohne Funktion), dann haben sie was gefunden, was eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bedeutet und du musst dann erst mal das Gegenteil beweisen, das der Stecker drauf war...:boese:

Finden tun sie immer was (Verbandskasten abgelaufen zB.)....

ridm.de

Zitat:
Ich habe keine "Frickel TÜV" Eintragungen und kann dies per Gutachten beweisen. Mein KFZ entspricht voll und ganz der STVZO und somit bin ich komplett geschützt. Egal, was irgendein Möchtegern KFZ Experte aus Eurem Kreis da frickeln will.

Mann kann nach dem TÜV immer nach Hause fahren und Sachen ändern...


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  • | 13.04.2004 19:48

@ridm... wie gesagt, tu was du möchtest, es ist mir egal...ich unterhalte mich nicht mit so 9malklugen, die alles wisen wollen- das ist mir zu doof...!

nur wenn hier ein polizeibeamter mit einem stück holz an einer gewindestange befestigt unter einem tiefergelegten auto langgeht und dazu noch den spruch raushaut:" wenn der klot an-eckt,ist das auto zu tief und wird stillgelegt",dann frag ich mich wer da noch ruhig bleiben soll,und wer das gute stück holz(angeblich 7cm)geeicht hat...
ist egal, schreib was du willst, ich werd dir nicht mehr antworten,da mir dein recht und ordnugs-gerede auf den zünder geht!

Übrigens- ein nur auf einer seite befestigtes autoradio ist ein grober mangel, laut tüvprüfer d.gogo.. , da es leute verletzen kann.
das sind aussichten...!!
desweiteren kommt der spruch "für die jungs in grün den mitellf........!"von einer musikgruppe, die sich "kategorie c" nennt, sollteste dir mal anhören, dabei kann man astrein entspannen..........(und soll natürlich nicht zur gewalt an polizisten aufrufen,sondern nur ausdrücken wie man zu den "grünen" steht...


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  • | 13.04.2004 20:27

Zitat:
Zitat von ridm.de
.
.
Weisst Du was passiert, wenn bei uns auf dem RIDM jemand eine Bierpulle auf einen Polizisten wirft? Die Tuner schnappen sich den Heckenpenner und liefern ihn höchstpersönlich am Streifenwagen ab. Aber nicht, ohne mindestens vorher 20 mal über den Idioten "gestolpert" zu sein. Solche Idioten gibts aber komischerweise in Wuppertal nicht.
:ok: DAS würde ich allen raten, nächstes Jahr mit den Chaoten unter/bei Euch zu machen!
@ridm.de
98% agree! Nicht unterkriegen lassen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen (wenn denn wirklich alles ok ist).

@Lenker
Das Stückchen Holz braucht keine Eichung, da es keine minimale Bodenfreiheit gibt. Lediglich Merkblätter als Arbeitsgrundlage für den Prüfer, jedoch steht selbst dort: "...die Bodenfreiheit SOLLTE...."
Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich Anbauten und nicht tragende Teile des Fahrzeuges.
Wer sich aber alles gefallen lässt, muß sich nicht wundern, wenn weiterhin abgeschleppt wird.

Die Sache mit den Aufenthaltsverboten und Platzverweisen letztes Jahr wurde ja anscheinend auch erstmal von der Mehrheit hingenommen, wenn ich mir die entsprechenden Threads und Berichte durchlese.
Im Forum und am Stammtisch meckern, Leserbriefe schreiben nützt aber nunmal leider nichts.
Einziger Weg, wenn man betroffen ist: Rechtschutzversicherung (die wohl bei jedem vorhanden sein wird!?) in Anspruch nehmen, Anwalt kontaktieren, Rechtsweg bestreiten!
Wenn man dann trotzdem verlieren sollte, kann man wenigstens sagen, daß man alles versucht hat und nicht den Kopf in den Sand steckt.

Im Vorfeld kann man auch viel bewegen, indem man bei Kontrollen einfach kooperativ und freundlich ist. Denn dann muß nicht zwangsläufig das Abschleppunternehmen gerufen werden, sondern die Beamten begnügen sich mit einer Mängelkarte, Wie man an dem Beispiel des Lupos aus WAF(?) gesehen hatte, dessen Lenkrad nicht eingetragen war (Carfreitag).

An normalen Tagen sollte das sowieso möglich sein, da ein Fahrzeug wirklich nur dann abgeschleppt werden darf, wenn die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist und eine Gefahr für den Insassen oder andere VN darstellt.

Wer dann gleich mit der Einstellung "Mittelfinger" auftrumpft, braucht sich nicht zu wundern. Erstmal sitzt die Polizei am längeren Hebel. Es gibt zwar ebenso wie bei den Tüv-Prüfern einen Ermessensspielraum, aber wer seine Chancen mit blöden Sprüchen verspielt, dem ist nicht mehr zu helfen.

Dazu gehört weder ein abgelaufender Verbandkasten (OWI), kein nicht richtig befestigtes Radio und erst recht kein ausgeleierter Heckwischergummi. :rolleyes
Wenn das als einziger Grund für die Stilllegung herangezogen wurde, solltet ihr gute Karten haben. Wehren, nicht nur meckern!

Natürlich nur, wenn die restlichen Eintragungen ok sind und nicht wie von Frickel-Tüv ( (c) ridm.de ) als Gefälligkeit eingetragen worden sind.


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  • | 13.04.2004 21:00

Zitat:
Zitat von walpurgis
Das mit dem "Es gibt kein Gesetz, das die Bodenfreiheit vorschreibt" ist zwar korrekt, aber nichts auf das man sich berufen kann. Das etwas nicht in einer Verordnung niedergeschrieben ist, heißt nicht, dass es nicht rechtlich geregelt ist. Wir haben den berühmten § 30 StVZO, der besagt, dass Fahrzeuge so beschaffen sein müssen, dass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet ist. Wo es dazu keine konkreten Bau- und Betriebsvorschriften gibt, tritt der sogenannte "anerkannte Stand der Technik" in Kraft. Das ebenfalls berühmte VDTÜV-Merblatt, das besagt, dass ein Fahrzeug eine 80 cm breite und 11 cm hohe Barriere berührungslos überfahren sollte, definiert in diesem Fall den anerkannten Stand der Technik. Jeder Polizist oder Sachverständige kann sich darauf berufen und seine Handlung somit wasserdicht begründen.

Über Gefährdung und Rechtfertigungen für eine Stillegung möchte ich mich hier jetzt nicht auslassen. Aber pauschal kann man sagen, dass eine



Gegen dieses Merkblatt was ja so unwichtig ist weil da "sollte" drin steht, habt Ihr keine chance. Siehe Richterurteil aus Zeitschrift Auo Motor Sport ausgabe 01.04 (glaub ich) . Da hat das Oberlandesgericht Hamm in der 3. Instanz gegen den PKW-Halter entschieden mit der Begründung das Spurrillen und Fahrbahnunebenheiten bis zu 80 mm erzeugen können (Siehe z.B. Ibbenbüren richtung Dickenberg). Und das eine Tieferlegung die diesen Grenzwert mit Festen Teilen,ausgenommen Teile die sich wegbiegen lassen, überschreitet zu gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer ist. Wegen Funkenflug und abreißen von Teilen.

Nicht toll, aber ist leider so. Also wenn der 7 cm Klotz nicht drunter passt, sind die Plaktten mit sicherheit weg.


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  • | 13.04.2004 21:31

Na hier sind ja alle krass drauf. Also son insgesamt hat ridm.de schon recht. Die Grünen stehen da nicht zum Spass. Und auch willkürliche Stilllegungen geben uns nicht das Recht Krawall zu machen. Dafür gibt es wie schon gesagt den Rechtsschutz. Das macht insgesamt mehr Spass, gibt evtl. sogar etwas Kohle für Mietwagen etc. und man ist auf der sicheren Seite.


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  • | 13.04.2004 21:53

tach auch,
@ ridm. de : kann dir nur beipflichten,
wer sich mit der rennleitung anlegen will, muss auch die konse-
quenzen tragen,
wir leben in einem rechtsstaat und wer sich falsch behandelt fühlt,
kann dagegen klagen.
nur : sollte alles hand und fuß haben,
ich glaube nicht, dass die rennleitung " einfach " ein auto still-
legt , weil : regress kennt man auch dort.

@ ridm.de : euch einen guten ersten mai mit hoffentlich schönen autos und
wenig chaoten, die das treffen mies machen,

cu


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  • | 14.04.2004 23:22

hi, ridm. de nice top beiträge!
es ist überall so, baut einer aus einer gruppe scheiße müssen die anderen mit darunter leiden...


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  • | 14.04.2004 23:30

Zitat:
Zitat von networxx
es ist überall so, baut einer aus einer gruppe scheiße müssen die anderen mit darunter leiden...
Da kann ich Dir nur zustimmen

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  • | 15.04.2004 04:05

Also wir wearen zum Schluss in Laggenbeck anner Raitroil Tanke. War noch ganz cool da.
Nachdem uns ja die Polizei an der Total Tanke verschäucht hat sind wir da hin. Da kam die Autobahnpolizei auch noch 2x, aber die haben uns gesagt, dass wir da ruhig stehen bleiben können !! Fand ich cool. Hätte ich gewusst, dass noch welche bei Marktkauf stehen, dann hätte ich da auch nochmal vorbei geschaut !!Na egal. Nu ist vorbei !!

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