Regelung nach der Ausbildung?


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  • | 10.10.2004 20:13

Hi Leutz!

Ich bin zum 1.Februar ausgelernt. Nun wurde mir gesagt das der Betrieb mich ein halbes Jahr übernehmen muss! Stimmt das?! Also ich meine wenn ja wäre das zwar super :) aber ich habe das Gefühl das sowas im Lehrvertrag geregelt wird oder?! Hängt das wieder nur mit der Auftragslage zusammen?!

Hoffe einer von Euch weiss das :)


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  • | 10.10.2004 20:20

also wenn es nicht ausdrücklich in deinem vertrag steht dann müssen die dich nicht weiter beschäftigen mit abschluss deiner prüfung ist dein vertrag eigentlich abgeschlossen!

  • ZXR6-Ninja
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  • | 10.10.2004 20:20

nein also nach der lehre muß der dich nicht übernehmen der kann sagen ja du kannst bleiben oder er sagt mit bestehen der prüfung auf wieder sehn..

mfg thomas

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  • | 10.10.2004 21:52

So sieht es aus...mit bestandener Prüfung, ist der Lehrvertrag erfüllt!


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  • | 10.10.2004 21:53

Zitat:
Zitat von CorsaB_Freak18
Hi Leutz!

Ich bin zum 1.Februar ausgelernt. Nun wurde mir gesagt das der Betrieb mich ein halbes Jahr übernehmen muss! Stimmt das?! Also ich meine wenn ja wäre das zwar super :) aber ich habe das Gefühl das sowas im Lehrvertrag geregelt wird oder?! Hängt das wieder nur mit der Auftragslage zusammen?!

Hoffe einer von Euch weiss das :)
Also laut dem traif vertrag muss der arbeit geben dich 1 jahr übernehmen aber nur wenn der auch genug arbeit hat ! wenn der der handelskammer beweisen kann das er kaum arbeit hat haste pech gehabt ! wenn du nicht willst kannst du auch direkt gehen ! so war es zumindest bei mir vor 2 jahren ! ich weiß ja nicht ob sich das geändert hat!


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  • | 10.10.2004 22:09

Tja das habe ich mir schon gedacht! Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem bestehen der Prüfung..... Und da wir in fucking germany ja soooooooo wahnsinnig viel Arbeit haben wir mein Arbeitgeber ab Feb. das Rote A


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  • | 10.10.2004 22:40

Zitat:
Zitat von Opel-Andi
So sieht es aus...mit bestandener Prüfung, ist der Lehrvertrag erfüllt!
Genauso ist es!


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  • | 11.10.2004 00:17

Zitat:
Zitat von CorsaB_Freak18
Tja das habe ich mir schon gedacht! Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem bestehen der Prüfung..... Und da wir in fucking germany ja soooooooo wahnsinnig viel Arbeit haben wir mein Arbeitgeber ab Feb. das Rote A
frag doch einfach mal direkt, wie dass mit übernehmen aussieht?!?
mit den rechten die die haben können die dich absägen wie die
wollen...(steht im ab-vertrag sicher was drinn..) einfach mal versuchen..

viel glück....



mfg micha
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  • | 11.10.2004 06:12

Was Opel Andi sagt ist eigentlich richtg.... aber jetzt kommt das große AAAAABBBERRRRRRRR.... Denn seid 1998 gibt es eine kleine Klausel im Mantel Tarif Vertrag der eigentlich so viel ich weiß NUR für die Industrie gilt das ein Auszubildender Nach der Ausbildung 1 Jahr übernommen werden muß nach erfolgreicher Beendigung seiner Ausbildung... Er kann gekündigt werden WENN sein Arbeitgeber der Industrie und Handelskammer vorlegen kann das keine Arbeit für den EX azubi vorhanden ist oder Der Arbeitgeber nicht mit dem Ex Azubi klar kommt sprich er kommt oft zu spät u.s.w.
Hoffe mal ich hab mich RICHTIG ausgedrückt...

Weiß zwar nicht was du gelernt hast aber im Einzelhandel wo ich gelernt habe war es so das man nicht übernommen werden mußte .. sondern das extra geregelt werden mußte sprich im Ausbildungsvetrag festgehalten werden MUß !!!!!!!!!!


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  • | 11.10.2004 08:24

Dein Arbeitgeber MUSS dich übernehmen, wenn du in einem Betrieb gelertn hast, der IG Metall Zugehörig ist!
Da ist die Übernahme für 1 Jahr PFLICHT!
In ich glaub ALLEN anderen Zweigen gibts ein solches Abkommen leider nicht :(

Kommt also drauf an in was für nem Betribe du gelernt hast!

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  • | 11.10.2004 08:39

Bei mir im Betrieb ist es auch nen halbes Jahr... aber das werden wir garantiert übernommen... Unabhängig von der Auftragslage!
Wenn man allerdings wärend der Ausbildung "schlecht" auffällt hat sich das auch erledigt!

Ich für meinen Teil habe jetzt die Zusage auf die "unbefristete Übernahme" bei bestandener Prüfung! :applaus:


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  • | 11.10.2004 08:41

Kann dir nur soviel dazu sagen:

Der Betrieb muss dich mindestens ein halbes Jahr weiterbeschäftigen, es sei denn du wurdest 6 Monate vor Ablauf deines Ausbildungsvertrages gekündigt, bzw es wurde dir mitgeteilt das du nicht weiter beschäftigt wirst. Ansonsten muss er dir einen UNBEFRISTETEN Vertrag geben.

Da die meisten Betriebe sich aber nicht an geschriebene Gesetze halten müssen (so wars bei mir) können sie dir auch nen befristeten Vertrag andrehen. Wer traut sich schon direkt nach der Ausbildung seinen Arbeitgeber zu verklagen??? Denn sonst gibt er dir ne Fristgerechte Kündigung und ob er dich dann noch einstellt wenn du ihn vor Gericht gezerrt hast ist wohl keine Diskussion wert.


So ist es zumindest im Lebensmittel-Grosshandel festegelegt!


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  • | 11.10.2004 11:17

also ich kenne es so das nach der bestandenen prüfung der lehrvertrag erfüllt ist! so war es bei mir und bei allen anderen die mit mir die ausbildung beendet haben ! unsere lehrer in der berufsschule hatten sowas auch nie erwähnt das der areitgeber
einen länger beschäftigen muss .....

  • MissNoName84
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  • MissNoName84
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  • | 11.10.2004 11:24

Zitat:
Zitat von SaschaHB
also ich kenne es so das nach der bestandenen prüfung der lehrvertrag erfüllt ist! so war es bei mir und bei allen anderen die mit mir die ausbildung beendet haben ! unsere lehrer in der berufsschule hatten sowas auch nie erwähnt das der areitgeber
einen länger beschäftigen muss .....
Also bei uns steht das in so ner "Betriebsvereinbarung", die der Betriebsrat mit der Geschäftsführung getroffen hat. Ist auch keine Pflicht, sonst gäbe es ja Branchenübergreifende Gesetze oder wenigstens etwas darüber in Tarifverträgen!

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