Regelung nach der Ausbildung?
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Hi Leutz! |
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also wenn es nicht ausdrücklich in deinem vertrag steht dann müssen die dich nicht weiter beschäftigen mit abschluss deiner prüfung ist dein vertrag eigentlich abgeschlossen! |
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So sieht es aus...mit bestandener Prüfung, ist der Lehrvertrag erfüllt! |
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Zitat: Also laut dem traif vertrag muss der arbeit geben dich 1 jahr übernehmen aber nur wenn der auch genug arbeit hat ! wenn der der handelskammer beweisen kann das er kaum arbeit hat haste pech gehabt ! wenn du nicht willst kannst du auch direkt gehen ! so war es zumindest bei mir vor 2 jahren ! ich weiß ja nicht ob sich das geändert hat!
Zitat von CorsaB_Freak18 Hi Leutz!Ich bin zum 1.Februar ausgelernt. Nun wurde mir gesagt das der Betrieb mich ein halbes Jahr übernehmen muss! Stimmt das?! Also ich meine wenn ja wäre das zwar super aber ich habe das Gefühl das sowas im Lehrvertrag geregelt wird oder?! Hängt das wieder nur mit der Auftragslage zusammen?! Hoffe einer von Euch weiss das |
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Tja das habe ich mir schon gedacht! Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem bestehen der Prüfung..... Und da wir in fucking germany ja soooooooo wahnsinnig viel Arbeit haben wir mein Arbeitgeber ab Feb. das Rote A |
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Zitat: Genauso ist es!
Zitat von Opel-Andi So sieht es aus...mit bestandener Prüfung, ist der Lehrvertrag erfüllt! |
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Zitat: frag doch einfach mal direkt, wie dass mit übernehmen aussieht?!?Zitat von CorsaB_Freak18 Tja das habe ich mir schon gedacht! Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem bestehen der Prüfung..... Und da wir in fucking germany ja soooooooo wahnsinnig viel Arbeit haben wir mein Arbeitgeber ab Feb. das Rote Amit den rechten die die haben können die dich absägen wie die wollen...(steht im ab-vertrag sicher was drinn..) einfach mal versuchen.. viel glück.... mfg micha - |
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Was Opel Andi sagt ist eigentlich richtg.... aber jetzt kommt das große AAAAABBBERRRRRRRR.... Denn seid 1998 gibt es eine kleine Klausel im Mantel Tarif Vertrag der eigentlich so viel ich weiß NUR für die Industrie gilt das ein Auszubildender Nach der Ausbildung 1 Jahr übernommen werden muß nach erfolgreicher Beendigung seiner Ausbildung... Er kann gekündigt werden WENN sein Arbeitgeber der Industrie und Handelskammer vorlegen kann das keine Arbeit für den EX azubi vorhanden ist oder Der Arbeitgeber nicht mit dem Ex Azubi klar kommt sprich er kommt oft zu spät u.s.w. |
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Dein Arbeitgeber MUSS dich übernehmen, wenn du in einem Betrieb gelertn hast, der IG Metall Zugehörig ist! |
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Bei mir im Betrieb ist es auch nen halbes Jahr... aber das werden wir garantiert übernommen... Unabhängig von der Auftragslage! |
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Kann dir nur soviel dazu sagen: |
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also ich kenne es so das nach der bestandenen prüfung der lehrvertrag erfüllt ist! so war es bei mir und bei allen anderen die mit mir die ausbildung beendet haben ! unsere lehrer in der berufsschule hatten sowas auch nie erwähnt das der areitgeber |
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Zitat: Also bei uns steht das in so ner "Betriebsvereinbarung", die der Betriebsrat mit der Geschäftsführung getroffen hat. Ist auch keine Pflicht, sonst gäbe es ja Branchenübergreifende Gesetze oder wenigstens etwas darüber in Tarifverträgen!
Zitat von SaschaHB also ich kenne es so das nach der bestandenen prüfung der lehrvertrag erfüllt ist! so war es bei mir und bei allen anderen die mit mir die ausbildung beendet haben ! unsere lehrer in der berufsschule hatten sowas auch nie erwähnt das der areitgeber einen länger beschäftigen muss ..... |
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