[Unfall]Ersatzwagen?


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  • | 30.10.2004 22:10

Hi Leutz,

So jetzt ist es mal wieder passiert...

Ein älterer Herr hat mir schön die Vorfahrt genommen und ich ihm volle Kanne in die Seite rein. Auto klump, Airbags auf schön ins Gesicht. Brennt ein bisschen noch aber sonst alles ok.

Jetzt meine Frage:

Wie siehts da mit nen Mietersatzwagen aus? Kann sich da jeder einen nehmen? Wie gesagt bin nicht schuld also frage ich mich ob mir seine Versicherung einen bezahlt?!

Kennt sich da jemand besser aus?
Wäre schön.

Danke


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  • | 30.10.2004 22:13

also bei uns war das so das wir nen ersatzwagen über die versicherung des anderen bekommen haben!


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  • | 30.10.2004 22:28

Wenn du nachweisen kannst, dass du auf dein Fahrzeug angewiesen bist, dann wird das von der Versicherung des Unfallgegners mit hoher wahrscheinlichkeit übernommen bzw er muss es selbst bezahlen, wenn er nur Haftpflicht hat.
Wenn du Vollkasko hast, dann bekommst du auf jeden Fall einen Unfallersatzwagen.
Informier, dich mal am besten, bei deiner Versicherung und deinem Anwalt welcher Tagessatz für dich zugelassen wird.

Gruß Mike


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  • | 30.10.2004 22:36

danke, werd ich montag mal machen.


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  • | 31.10.2004 03:16

du bekommst auch einen Ersatzwagen wenn du nicht darauf angewiesen bist du hast nämlich einen Anspruch darauf. Du kannst auch wahlweise keinen Wagen nehmen und dir Nutzungsausfall geltend machen. Das zahlt auch seine Versicherung. Achte dabei nur darauf das du ein Auto in deiner Klasse nimmst, sprich wenn du einen Golf fährst nehm besser keinen Mercedes E Klasse. Denn dir wird nur das erstattet was ein vergleichbares Fahrzeug wie deines Kosten würde. Den Mehrpreis musst du dann selbst löhnen. Sollte dein PKW älter als xx Jahre sein (ich meine 10) wird eine Klasse abgezogen sprich du würdest statt des Golf einen Polo gezahlt bekommen.

Wie lange du den Wagen gezahlt bekommst hängt vom Schaden ab, sprich ob dein PKW Verkehrsunsicher ist und wie lange Reperatur/Wiederbeschaffung dauern würde. Am besten wirklich mit deiner Versicherung sprechen und dich beraten lassen. Frag auch nach welche Vers. dein Gegner hat, da jede Vers. sich anders anstellt und sich auch gern vor Zahlungen "drückt"

Hoffe dir damit etwas geholfen haben zu können.


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  • | 31.10.2004 03:41

Don Golfo hat das schön beschrieben.
Wenn du keine Schuld hast,bekommst du einen Nutzungsausfall gezahlt.
Entweder einstecken (exkl. MwSt) oder Vorführwagen ("Mietauto") deines Händlers nehmen und über die gegnerische Versicherung abdecken lassen. Klasse beachten, der deiner Fahrzeug entspricht.
Diesen bekommst du solange bezahlt, wie der Gutachter die Reperaturdauer ansieht.
Und dabei ist es egal, ob dein Auto Verkehrsunsicher ist oder nicht, du bekommst solange den Ausfall erstattet wie das Auto wirklich für die Reperatur benötigt.

Bsp: Alle Anbauteile kaputt, aber Auto verkehrssicher, dennoch voller Ersatz für Reperaturdauer.

Denk dran, Wertminderung und Auslagen (z.B. Telefon...) geltend zu machen sowie falls nötig "Schmerzensgeld" (ok,einfach sagen mir tut der Kopf weh und ab zum Arzt *g*). Desswegen am besten Anwalt nehmen. Die zahlt bei sicherer Schuldfrage auch die gegnerische Versicherung.


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  • | 31.10.2004 04:10

@Homerx2 das mit Verkehrssicher meinte ich deswegen ob eben schon Anspruch besteht ab Zeitpunkt des Unfalls oder eben nur für die Reperaturdauer. Sprich sollte nur eine Stoßstange ein paar Krazter haben wäre die Frage ob man dann sofort einen Mietwagen gezahlt bekommen würde. Aber da hier die Tüten auf sind ist der Wagen eh nicht mehr zu fahren also dürfte er ab sofort einen Wagen in Anspruch nehmen können ab dem Tag des Unfalls aber da genau nachfragen.

In der Autobild stand dazu mal ein sehr schöner Bericht da einige Versicherungen versuchen nichts zu zahlen wenn man keinen Leihwagen nimmt sondern ziehen etliche % ab und es habe Urteile gegeben wonach nur die MwSt abgezogen werden dürfe jedoch noch von anderen Punkten abhängig. Deswegen mit eigener Vers. in Verbindung setzen.
"Einfach" zum Doc gehen ist heut auch nicht mehr so leicht möglich bzw dafür Geld zu bekommen. Früher wurde für HWS einiges gezahlt das hat sich jedoch mittlerweile geändert, mein Kenntnisstand war das es dafür entweder einen Pauschalbetrag gäbe oder aber nichts mehr gezahlt wird.

Ab einer gewissen Summe, hier sicher überschritten wird eh alles der Gutachter ermitteln aber auch hier gillt mit Gutachten zur eigenen Versicherung gehen und überprüfen lassen.
Welchen Wert hatte dein PKW ? Manchmal ist es nicht schlecht wenn der Wagen als totalschaden abgeschrieben wird und in manchen Fällen ist es besser wenn er noch zu reparieren ist.

Fakt ist DU selbst entscheidest was mit deinem Wagen gemacht wird. Im Gutachten werden die Preise eingesetzt wie sie ein Fachhändler nehmen würde sprich Listenpreise, agbezogen werden ein paar % je nach Alter / Zustand etc. aber wo du den Wagen reparieren lässt oder ob du ihn so verkaufst entscheidest du selbst.

Bei meinem Wagen war es günstiger ihn wieder fit zu machen und ich muss sagen nun kann er sich wieder sehen lassen. :-)


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  • | 31.10.2004 10:24

Das mit dem Gutachter stimmt nicht ganz.
Der Gutachter wird als Richtlinie genommen, wenn du den Wagen aber in einer Werkstatt machen lässt, dann werden die Kosten bezahlt die du bei der Werkstatt zahlen müsstest.
Desweiteren geht es in der Regel nicht nach Fahrzeugklassen, sondern nach Tagessatz, zb stehen dir für deinen Wagen 60€ pro Tag zu, das wäre dann zb Golf Klasse, aber wenn du dich bei verschiedenen Autovermietungen umschaust wirst du sehen, dass du bei einigen Autovermietungen für 60€ was größeres bekommst als eine Golf-Klasse.
Deswegen informiere dich am besten bei der Versicherung, welchen Tagessatz sie zahlt.

Gruß Mike


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  • | 31.10.2004 23:39

Recht herzlichen Dank füer eure Mühen und Erklärungen! Werde mich morgen gleich drum kümmern. Mal sehen was bei rauskommt.


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  • | 01.11.2004 01:20

Noch eine Sache.
Aus Erfahrung weiß ich, dass Autovermietungen bei dem Preis meist noch etwas runter gehen, wenn du vor hast den Wagen für ne längere Zeit zu mieten, zb ne Woche oder länger.
Wenn die Versicherung nicht schon einen festen Vertragspartner hat, kann man sich so meist ein größeres Auto anleihen für den besagten Tagessatz.
5-10% Nachlass sind durchaus drin.

Gruß Mike


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  • | 01.11.2004 03:51

@homerx2

da hab ich mal ne frage unzwar steht in deinem bricht das man bei kopfschmerzen sofort zum arzt sollte!!!!

hab da einfach mal die frage wie des ist, wenn jem. mit zu weit zurueck herunter gelassener rueckenlehne faehrt!!!??? (kennen wir alle, da es einfach cool ist) wuerde ich nichts bezahlen da sie nicht vorschriftsgemaess gefahren sind! es gibt naemlich einen bestimmten winkel in dem eine rueckenlehne eingestellt sein sollte und wenn dieser nicht eingestellt ist wuerde ich auch nichts bezahlen wenn jem. meint er muesste schmerzensgeld beantragen!! (solange ich dies nachweisen kann)!!!! (Fotos vom unfall bzw. vom inneren vom verunfallten gegnerischen fahrzeug!!!)

Vielleicht kann mal jem. stellung dazu nehmen!!!

THX schon mal im vorraus!

mfg

Ralle

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