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Such dir selber den Gesetzestext raus, ist ja schließlich dein Ding und man macht sich mit der Mißachtung der Wünsche des Eigentümers strafbar. |
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Und immer dran denken ohne Blitz zu fotografieren - sonst erschrickt sich der Lack und blättert ab |
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stimmt! vette, wenn wir dich nicht hätten! |
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Jo, |
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so wirds sein... |
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Soviel zum Thema richtig lesen........ |
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ich lese alles immer sehr genau, danke! |
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Achte einfach einfach mal darauf wie du deine Antworten auslegst und lies dir deinen Thread durch ! |
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du bist persönlich geworden, was neid anbelangt... wer im glashaus sitzt... |
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Ok, |
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das is dann wiederum was anders! wenn ein profiphotograph auf seiner ausgewiesenen fotohomepage ein bild einstellt, dann is das werbung! das ist vom gesetzgeber her was ganz ganz anderes! der photograph bewirbt damit sein können, hat also einen komemrziellen hintergrund... unter umständen kann er dann sogar das bild noch für sich verkaufen (urheberrecht) |
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das jemand nicht will das seine nummernschilder zu erkennen sind kann ich gut versteh, da geht es mir selber so! aber ein einfaches foto......wo ist das problem! die leute sollten sich viel eher mal gescmeichelt fühlen das ihr auto fotografiert wird! in den meisten fällen beseutet das doch das jemand das auto gefallen hat was den besitzer doch freuen sollte! |
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Wie schon erwähnt, daß läßt sich im Moment der Aufnahme nicht nachvollziehen und genau darin liegt das Problem. |
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da können wir uns drauf einigen, das im moment der aufnahme nicht differenziert werden kann und somit eine rechtliche grauzone entsteht... |
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Davon ging ich aus....... |
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