Gabelstaplerschein + Staplerfahrer Klaus - Seite 1

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  • | 28.01.2006 11:37

Also meine Frage, darf ich mit normalen Autofühererschein (B) einen Gabelstapler fahren(FLURFÖRDERUNGSGERÄRT)??

weil es gibt ja eigendlich einen eigenen Führerscehin dafür.

abe rinner Fahrschule habe ich gelernt das ich Gabelstapler bis 20km/H fahren darf und arbeitsmachsienen bis 20 km/h

also wer kann mich aufklären???

TXh

den film zum Downloaden in Post Nummer 9


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  • | 28.01.2006 11:44

soweit ich weiß muss man da nen extra schein für machen....


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  • | 28.01.2006 11:51

Musst du definitiv!!! Wenn du son Ding inner Firma bewegen willst...


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  • | 28.01.2006 11:53

und warum steht das in lerbuch so drin???


wer kann mich mal genau aufklären??


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  • | 28.01.2006 11:56

Mit der Klasse L darfst du "selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderungsfahrzeuge" bis 25 km/h führen. Das bezieht sich darauf, diese Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen.

Die Berufsgenosenschaften verlangen in der Regel, dass die Personen, die einen Stapler fahren sollen, eine besondere Ausbildung gemacht haben. Das hat dann allerdings nichts mit Verkehrsrecht zu tun, sondern mit speziellen Vorschriften der Genossenschaften.

edit:
Ich sollte vielleicht noch ergänzen, dass an die Ausrüstung des Staplers erhebliche Anforderungen gestellt werden, wenn das Teil sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen soll.


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  • | 28.01.2006 11:56

Zitat:
Zitat von SaschaHB
soweit ich weiß muss man da nen extra schein für machen....
würde ich nicht so sagen.

den die meisten einsatzorte sind je auf privatgrundstücken. bei vielen firmen reicht oft nur eine einweisung.
warscheinlich gilt die aussage der fahrschule auf den öffentlichen straßenverkehr und öffentlich zugänglichen plätzen (z.B.parkplätze).

ich würde den gabelstaplerschein ähnlich einem schweißerpass setzen, der nur eine gewisse fähigkeit/wissen nachweist.

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  • | 28.01.2006 11:57

da muß man extra eine unterweisung machen mehr gibts da nicht zu sagen...das mit dem auto führerschein ist quatsch...


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  • | 28.01.2006 12:01

Zitat:
Zitat von Nightwish
Mit der Klasse L darfst du "selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderungsfahrzeuge" bis 25 km/h führen. Das bezieht sich darauf, diese Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen.

Die Berufsgenosenschaften verlangen in der Regel, dass die Personen, die einen Stapler fahren sollen, eine besondere Ausbildung gemacht haben. Das hat dann allerdings nichts mit Verkehrsrecht zu tun, sondern mit speziellen Vorschriften der Genossenschaften.

edit:
Ich sollte vielleicht noch ergänzen, dass an die Ausrüstung des Staplers erhebliche Anforderungen gestellt werden, wenn das Teil sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen soll.
alles klar, jetzt weiß ich bescheit :D

THX


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  • | 28.01.2006 12:03

jep, bei dem schein für flurbeförderungsfahrzeugen, also gabelstablern etc. geht es nicht darum das du dann damit auf der straße fahren kannst sondern ledeglich darum das du den umgang damit lernst wenn er beladen ist, das fängt damit an wie du unter paletten zu fahren hast, dann mußt du z.b. einen kleinen parkur fahren (aufladen----um hütchen fahren---abladen) und dir wird ne menge gezeigt was du alles nicht machen darfst ;)


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  • | 28.01.2006 12:09

Zitat:
Zitat von CandyRed
jep, bei dem schein für flurbeförderungsfahrzeugen, also gabelstablern etc. geht es nicht darum das du dann damit auf der straße fahren kannst sondern ledeglich darum das du den umgang damit lernst wenn er beladen ist, das fängt damit an wie du unter paletten zu fahren hast, dann mußt du z.b. einen kleinen parkur fahren (aufladen----um hütchen fahren---abladen) und dir wird ne menge gezeigt was du alles nicht machen darfst ;)
da fällt mir gerade der FILM ein "Staplerfahrer Klaus - Der erste Arbeitstag"

[B]der Film zum Downloaden[/b]

wer Ihn noch nicht gesehen hat, muss Ihn sich mal anschauen, mega geil!!!


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  • | 28.01.2006 12:10

zum thema was man nicht mit nem stapler machen darf... sage ich nur : siehe Staplerfahrer Klaus :D


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  • | 28.01.2006 12:11

Der Film is einfach nur geil!!! :rofl:


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  • | 28.01.2006 12:13

auf dem Betriebsgelände is das mit dem Schein Latte, muß sich halt die Firmenversicherung mit rumschlagen wenn was passiert.
Auf der Straße muß aber der FS mit dem Gewicht vom Stapler passen.

Also Klasse B und der Stapler wiegt 5 Toist nicht erlaubt !!!! Ähnlich Radlader usw. ....


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  • | 28.01.2006 12:18

Zitat:
Zitat von SaschaHB
zum thema was man nicht mit nem stapler machen darf... sage ich nur : siehe Staplerfahrer Klaus :D
guck mal einen Post über dir :applaus:


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  • | 28.01.2006 12:44

Zitat:
Zitat von Bassti
auf dem Betriebsgelände is das mit dem Schein Latte, muß sich halt die Firmenversicherung mit rumschlagen wenn was passiert.
Blödsinn, schon mal was vom Arbeitsschutzgesetz gehört ????

Sollte ein Unfall mit Personenschanden passieren wird es garantiert
riesigen Ärger geben. Unter anderem wegen Verlustes des Versicherungsschutzes
und Regreßforderungen gegen die Firma und Fahrer(Unwissenheit schützt
vor Strafe nicht)
Schadensersatzklagen, strafrechtliche Folgen wegen Mißachtung des
Arbeitsschutzgesetzes, grob-fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge oder
gar (grob-)fahrlässiger Tötung (im schlimmsten Fall).

Und bei grobfahrlässiger Tötung, kann es im Knast enden :rolleyes:


Und wer meint mit einer pissigen "Einweisung" aus dem Scheider zu sein,
irrt gewaltig. Man muß schon richtigen Staplerschein haben.....

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