Wer kann mir helfen? Und weiß Rat? - Seite 1

Seiten: 3123>

Hoffe ich darf hier überhaupt solche Fragen reinstellen?!

Also ich habe bei Ebay ein Notebook verkauft! Was wirklich heile war als ich es versendet habe!
So doof wie ich bin :( habe ich den Käufer dann nach Versand gut bewertet da er schnell gezahlt hatte!
Plötzlich eine Woche später, bekomm ich eine Mail der Lappi hätte Pixelfehler! Und ich soll´e ihm mit dem "neuen" Kaufpreis entgegen kommen.
Oder den Laptop zurücknehmen! Ich kann doch nicht den Laptop der bei mir die ganze Zeit heile war, mit Pixelfehlern wieder nehmen?!
Wer garantiert mir denn, das es auch mein Gerät ist und nicht das er extra so einen ersteigert hat um sowas abzuziehen und "seinen" mir anzudrehen?!

Habe mich an ebay gewendet, die sagen nur: "Bei Artikel die anders sind als in der Auktion beschrieben, muß man ihn wieder nehmen!"

Na toll...er war aber heile! Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen und weiß wie ich mich am besten verhalte?!
Oder was würdet ihr machen?!

Hilfe! :(


  • Nickpage von Gorby anzeigen Gorby



    Fast+Furious Regie


    1569 Beiträge
    Kennzeichen: EL

  • Nickpage von Gorby anzeigen Gorby



    Fast+Furious Regie


    1569 Beiträge
    Kennzeichen: EL
  • | 18.12.2006 18:48

ja kann ja auch sein das er in der Woche kaoputt gegangen ist! Ich denke mal da hat er rechtlich auch keine Chance gegen dich!also ich würde den nicht zurück nehmen!


  • Nickpage von Import-Tuner anzeigen Import-Tuner



    Pagen-Fan


    272 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 18.12.2006 18:51

haste dein paket nicht versichern lassen? wenn ja dann weisst ja an wen dich wenden musst...

Zitat:
Zitat von Gorby
ja kann ja auch sein das er in der Woche kaoputt gegangen ist! Ich denke mal da hat er rechtlich auch keine Chance gegen dich!also ich würde den nicht zurück nehmen!
Angeblich hat er mir sofort an dem Tag geschrieben das er kaputt ist, nur wären die Mail´s über ebay angeblich nicht angekommen!
Dann hätte er es auf meiner privaten Mailadresse versucht!

So´n Quatsch oder? Ich meine es gibt doch nix leichteres als auf dieses Ding zu klicken "mit Mitglied kontakt aufnehmen! Oder??


  • Nickpage von Gorby anzeigen Gorby



    Fast+Furious Regie


    1569 Beiträge
    Kennzeichen: EL

  • Nickpage von Gorby anzeigen Gorby



    Fast+Furious Regie


    1569 Beiträge
    Kennzeichen: EL
  • | 18.12.2006 18:53

Also ich würde es nicht zurück nehmen und es auf einen Rechtsstreit rauskommen lassen! Nach eienr Woche kann es ja jeder plötzlich behaupten und er muss dr beweisen das der wirklich sofort kaputt war und das er sofort hat mit dir Kontakt aufnehmen!

Zitat:
Zitat von Import-Tuner
haste dein paket nicht versichern lassen? wenn ja dann weisst ja an wen dich wenden musst...
Doch nur kann ich denen von der Post ja nicht beweisen, das er vorher heile war?!


  • Nickpage von Import-Tuner anzeigen Import-Tuner



    Pagen-Fan


    272 Beiträge
    Kennzeichen: OS
  • | 18.12.2006 19:05

wenn das so ist würde ich erstmal rücksprache mit deinem anwalt halten und warten was er dazu sagt....

Na klasse...:(

Naja...
Name: 108194-21307.gif Größe: 176x156 Dateigröße: 29419 Bytes

erstmal! Und falls noch jemanden was einfällt wäre es lieb wenn ihr euch bei mir meldet!!!

LG :kiss:


  • Nickpage von xytobiyx anzeigen xytobiyx






    2181 Beiträge
    Kennzeichen: VEC
  • | 18.12.2006 19:11

Du hast doch sicher in der Beschreibung irgendwo stehen gehabt "Private Auktion, keine Garantie usw." oder? Dann würd ich mir gar keinen Kopf drum machen


  • Nickpage von endee anzeigen endee



    Fast+Furious Statist


    1368 Beiträge
    Kennzeichen: HAM

  • Nickpage von endee anzeigen endee



    Fast+Furious Statist


    1368 Beiträge
    Kennzeichen: HAM
  • | 18.12.2006 19:12

Du bist Privatverkäufer, also hast du keine pflichten in sache Rücknahme oder Garantie!

Wenn du sagst das ding war heile, dann war es das! Da kann der sich auf den Kopf stellen! Er muss schließlich dir beweisen das du es kaputt abgeschickt hast, nicht du ihm das es Heile war! Wenn du jemanden zum bezeugen hast, das das Gerät heile war als du es abgeschickt hast, dann stehts schon 2:1!

Also, sag ihm du hast es heile abgeschickt und gut ist! Wenn er sich aufpisst dann lass ihn doch! Wenn er sich an Ebay wenden will, dann geh zum Anwalt!

Fertig ist das!

:hut:


  • Nickpage von Meteorman anzeigen Meteorman






    1896 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 18.12.2006 19:43

Naja, falls du als "Privater Verkäufer" nicht expliziet die Übernahme einer Gewährleistung ausgeschlossen hast, stehst du in der Kreide!

ABER:

Zu beschriebenem Fall:

Pixelfehler - Die Frage ist was versteht der Käufer unter Pixelfehlern.
Die meisten TFT's haben ab Werk Pixelfehler. Das fällt im Normalfall nicht auf und die Teile werden denn auch so verkauft.
Wenn man einen TFT garantiert ohne Pixelfehler haben will, kostet diese Prüfung sogar extra (wird in div. Onlineshops angeboten).

Wenn dier dein Käufer so einen "normalen Pixelfehler" als Minderungsgrund für den Kaufpreis anbieten will, würde ich natürlich sofort Abstand von jeglicher Rücknahme oder Rückzahlung nehmen.

Falls das Gerät jedoch gravierende Fehler aufweist, welche jetzt (nach dem Erhalt der Ware) erst aufgetreten sind, wirst du insofern du die Gewährleistung nicht in der Auktion ausgeschlossen hast, in Regress gezogen werden können.

Hast du die private Gewährleistung ausgeschlossen, kann dir der Käufer nichts.
Da steht Aussage gegen Aussage.


  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C

  • Nickpage von CandyRed anzeigen CandyRed



    Kupplungsmörder


    5113 Beiträge
    Kennzeichen: OS-C
  • | 18.12.2006 20:16

womit hast du das verschickt? hast du die daten noch!? paketnummer etc!? dann kannste rausfinden wann er das paket angenommen hat, dann guckst du wann er dir die mail geschickt hat und wenn in dem zeitraum eine große zeitspanne is dann kannst du glück haben!

normaler weise hätte er den fehler nämlich dann direkt noch am selben tag melden müssen, max am nächsten tag! so kannst du argumentieren das er ihm vielleicht runter gefallen is oder was weiß ich.


  • Nickpage von IceWeasel anzeigen IceWeasel



    Fahrschüler


    39 Beiträge
    Kennzeichen: ST

  • Nickpage von IceWeasel anzeigen IceWeasel



    Fahrschüler


    39 Beiträge
    Kennzeichen: ST
  • | 19.12.2006 00:02

mahlzeit du das is nen privat verkauf und wenn du nicht geschrieben hast das du garantie dafür gibst das der lappi heile ist musst du für nix aufgommen kennst ja privatverkauf keine garantie und keine haftung


mach dir ma keinen kopf rein rechtlich bist du auf der sicheren seite


  • Nickpage von Dagobert_Berlin anzeigen Dagobert_Berlin



    Radkappenfetischist


    661 Beiträge
    Kennzeichen: TF
  • | 19.12.2006 00:29

Zitat:
normaler weise hätte er den fehler nämlich dann direkt noch am selben tag melden müssen, max am nächsten tag! so kannst du argumentieren das er ihm vielleicht runter gefallen is oder was weiß ich.
Es gibt keine klare gesetzliche Vorgabe für diese Zeit. Es heißt im Gesetz "unmittelbar nach Inbetriebnahme und Kenntnisnahme...". Aber wer sagt denn, daß der Laptop nicht am Montag z.B. angenommen wurde und noch bis Freitag im Paket unter der Couch lag ?

Abgesehen davon habe ich genau den gleichen Fall durch.
Verkauft habe ich einen DAT-Player von Onkyo.
Der Käufer hätte sich das Teil vorab ansehen und ausprobieren können. Das habe ich jedem Interessenten angeboten.
Ich habe das Teil ohne Garantie etc. verkauft. Meine AGBs findet ihr hier
Der Käufer stellte vor dem Kauf keinerlei Fragen.
Das Gerät war zum Zeitpunkt des Verpackens absolut in Ordnung.
Daß das Gerät bereits vorher schon mehrmals in Reparatur war steht ja nicht zur Debatte, wichtig ist ja, daß es uneingeschränkt funktioniert. Sonst wäre es ein Betrug.
Ich habe das Geld überwiesen bekommen und das Paket versichert mit der Post verschickt. Die Ware war mehrmals eingehüllt und umwickelt.
Dann bekam ich plötzlich diese Nachricht:

Guten Abend Herr F.,
ich habe gestern Mittag den DAT-Recorder erhalten und habe versucht, ihn in
Betrieb zu nehmen
(selbstverständlich - denn ich wollte ihn ja als Masterrecorder einsetzen).
Jedoch mit wenig Erfolg: Er
verweigert den korrekten Bandeinzug JEDER Dat-Kassette, die ich ihm füttere
- inclusive Ihrer, die mit
größter Wahrscheinlichkeit auf einem anderen Gerät aufgezeichnet wurde. Bei
der befreundeten
Fachwerkstatt, in die ich ihn kurzerhand brachte teilte man mir mit, dass
die Capstan-Steuerung nicht
ordnungsgemäß arbeitet, und dass dieses Problem mit Sicherheit schon länger
besteht und nicht durch den
Transport entstanden sein kann. Zudem wurde an dem Gerät vor der Öffnung
bereits festgestellt (den
Zustand haben wir mit Fotos dokumentiert), dass dies schon einige Male
passiert war (und äußerst
nachlässig zugeschraubt wurde dazu!). Einen Hinweis zu Ihrer Einstellung dem
Gerät gegenüber gab der
öligen Bettbezug um den Recorder, das den angeblichen Top-Zustand nicht mehr
wirklich erkennen ließ;
d. h. Sie hatten angegeben, das Gerät wäre "nicht schmierig oder
abgegrabbelt" - weshalb dann diese
eklige Verpackung???.
In Ihrem Haftungsausschluss geben Sie an, die "Auktion" und deren
Modalitäten (und eine solche ist es
zwar im Ebay-Jargon, jedoch nicht nicht ex definitione) würde dem
Fernabsatzgesetz unterliegen; da Sie
jedoch als Privatperson auftreten, zieht das FAB sowieso nicht, da dieses
sich auf ein Verhältnis zwischen
Unternehmer (der Sie ja nicht sind oder sein wollen) und Privatperson (also
mich) beschränkt,
Geschäftsverhältnisse zwischen Privatpersonen also ausschließt.
Die Situation sieht nun folgendermaßen aus: Ich kann Ihnen anhand des
Gutachtens einer Fachwerkstatt
einen Mangel nachweisen, der bereits vor dem Kauf bestand. Ein weiteres,
noch ganz neutrales Gutachten
dazu werde ich ggf. direkt beim Hersteller-Support einholen. Entsprechend
§434 BGB lag also bereits bei
Gefahrenübergang, d. h. bei der Abgabe des Paketes an der Post, ein
Sachmangel nachweislich vor.
Zudem kann davon ausgegangen werden, dass Sie anhand der vorhandenen Spuren
an dem Gerät als
Verkäufer bereits von dem Defekt des Gerätes wussten bzw. dreist die
Unwahrheit schrieben mit der
Behauptung, Sie hätte ein DAT-Tape ohne Probleme bespielen und abspielen
können, was definitiv nicht
möglich gewesen sein kann. Entsprechend dem hier greifenden mit §444 (mit
§442 BGB - bei mir liegt kein
fahrlässiges Verschulden, indem ich den Angaben vertraute, zudem wäre eine
Berlin-Reise
unverhältnismäßig gewesen) kann die Sachmängelhaftung für das Gerät aufgrund
von arglistigem
Verschweigens NICHT ausgeschlossen werden.
Aufgrund dieser Sachmängelhaftung erkläre ich hiermit die Minderung des
Kaufpreises gemäß §441 (denn
eigentlich bin ich an dem Gerät interessiert, aber nur in funktionsfähigem
Zustand) um die Kosten der
Reparatur (die ca. 90 Euro ausmachen, schriftlicher Kostenvoranschlag kommt
noch), alternativ biete ich
den Rücktritt vom Kauf an.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Entweder wir regeln die Sache
außergerichtlich in Einvernehmen
miteinander, d. h. ich bekomme binnen 7 Werktagen den Auktionsbetrag
inklusive der Versandkosten auf
mein Konto zurückerstattet und sende Ihnen das Gerät wieder ordentlich in
der Verpackung zurück/
respektive ich lasse den Recorder auf Ihre Kosten reparieren und kann
endlich damit arbeiten und es gibt
keine weiteren Konsequenzen. Alternativ wird mein Anwalt die Angelegenheit
innerhalb von zweieinhalb
Monaten erledigen (wie bereits zweimal geschehen, er ist ganz gut in
Übung...), ich werde Sie wegen
Betruges anzeigen, natürlich Ihren Ebay-Account schließen lassen (wie ebenso
in besagten zwei Fällen
geschehen; und das ging wesentlich schneller vonstatten als die beiden
Prozesse) und Sie werden meine
Anwaltskosten tragen.
Ich erwarte von Ihnen zu hören, Norbert I.

So. Da hab ich erstmal geschluckt. Was nu ? :frage:

Ich habe einen sehr guten Rechtsanwalt im Bekanntenkreis. Ich rief ihn an und schilderte ihm kurz meinen Fall. Er meinte, ich solle ihm mal die Mail rüber schicken und er wird mir dann daraufhin antworten.

GESAGT -> GETAN

Ich bekam folgendes zurück:

Hi,
habe mir das mal durchgelesen. Also, der Käufer hat keinerlei Chancen.Mit Anwalt drohen ist bei Ebay üblich, mache ich auch manchmal. In diesem Falle, unter Privatleuten, kommt das BGB in Sachen Internetauktionen nicht zum Tragen. Gilt nur unter Kaufleuten. Das Risiko liegt immer beim Erwerber. Und da nach EU-Recht die Garantie ausgeschlossen wurde, hat der Gute Pech gehabt.
Ich würde ihm noch mal `ne Mail schicken und auf den ordnungsgemäßen und überprüften Zustand vor dem Absenden hinweisen und dass von einer Reparatur nichts bekannt ist. Nochmal auf den Garantieausschluß hinweisen. Und auf einen evtl. Transportschaden. Da muß er sich an die Post wenden, auch hier liegt das Risiko beim Empfänger.
Also m.E. gibt`s da keine Probleme.
Gruß
B. G.

Und der Anwalt ist tätig für eine sehr große Bank...
Also hab ich ihm vertraut und erstmal nix weiter unternommen.
Denn: Alles was man sagt kann gegen einem verwendet werden !

Dann kam das hier:

Sehr geehrter Herr F., Ihr bedauerliches Nicht-Anworten werte ich als Ablehnung meines Angebots; ich gebe Ihnen noch 48 Stunden für eine positive Reaktion. Ansonsten können Sie sich schon einmal einen guten Anwalt besorgen und werden in den nächsten Tagen von meinem hören. Ebay wird selbstverständlich in nächster Zeit für Sie keine Rolle mehr spielen, Ihr Account wird demnächst geschlossen. Norbert I.

Ab diesem Tag habe ich nie wieder etwas von dem Vogel gehört. Wie mein Anwalt schon sagte, er hat KEINE Chance, wenn die Gewährleistung etc. ausgeschlossen wurde.
Es ist kein Problem, wenn etwas wirklich defekt sein sollte. Dann bin ich der letzte der da nicht Verständnis zeigt, aber wer mir doof kommt und meint er könnte meine Gutmütigkeit und meine Dummheit ausnutzen ist bei mir an der falschen Adresse...

Und ebay hatte ich auch kontaktiert. Es ist gar nicht möglich einen Account schließen zu lassen. Das könnte nur durch eine einstweilige Verfügung geschehen, ausgestellt von einem Richter. Und dazu bräuchte er mindestens Beweise.

Außerdem will er ja angeblich schon 2x Erfolg gehabt haben mit Leuten die nicht auf ihn eingehen... Demnach müßte er ja eine bzw. zwei negative Bewertungen bei ebay hinterlassen haben... Hatte er aber nicht. Habe mir seine Bewertungen angesehen, alle abgegebenen Bewertungen positiv.

Und dann brachte mich noch folgender Spruch ins Grübeln:
............ erledigen (wie bereits zweimal geschehen, er ist ganz gut in
Übung...), ............. das hört sich sehr "normal" geschrieben an, im Gegensatz zu dem Rest des Textes, welcher eher juristischen Stil aufweißt. Der Mix darauf läßt darauf schließen, daß er den Text irgend wo her kopierte. Oder er bekam ihn evtl. selbst mal... Man weiß es nicht...

Dem Typen hat das Teil wahrscheinlich nicht gefallen oder wer weiß was warum der so drauf ist.

Hoffe, ich konnte dir mit meinem Fall helfen...
Gruß

Hallo "Dagobert_Berlin",
ja dankeschön!

Habe auch einen Text unter der Auktion, und zwar folgenden:

Ich bin kein Händler, sondern nach BGB eine Privatperson und schließe hiermit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch.

Also dann kann er mir ja nichts!
Und das Gerät war ja wie gesagt wirklich in Ordnung! Wer ja schön blöd solche Mängel zu verheimlichen!
Bin ja mal gespannt wann mir mit "Anwalt" gedroht wird!!!

Dankeschön! Liebe Grüße!!!:D

Seiten: 3123>

Deinen Freunden empfehlen