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Hoffe ich darf hier überhaupt solche Fragen reinstellen?! |
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ja kann ja auch sein das er in der Woche kaoputt gegangen ist! Ich denke mal da hat er rechtlich auch keine Chance gegen dich!also ich würde den nicht zurück nehmen! |
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haste dein paket nicht versichern lassen? wenn ja dann weisst ja an wen dich wenden musst... |
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Zitat: Angeblich hat er mir sofort an dem Tag geschrieben das er kaputt ist, nur wären die Mail´s über ebay angeblich nicht angekommen!Zitat von Gorby ja kann ja auch sein das er in der Woche kaoputt gegangen ist! Ich denke mal da hat er rechtlich auch keine Chance gegen dich!also ich würde den nicht zurück nehmen!Dann hätte er es auf meiner privaten Mailadresse versucht! So´n Quatsch oder? Ich meine es gibt doch nix leichteres als auf dieses Ding zu klicken "mit Mitglied kontakt aufnehmen! Oder?? |
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Also ich würde es nicht zurück nehmen und es auf einen Rechtsstreit rauskommen lassen! Nach eienr Woche kann es ja jeder plötzlich behaupten und er muss dr beweisen das der wirklich sofort kaputt war und das er sofort hat mit dir Kontakt aufnehmen! |
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Zitat: Doch nur kann ich denen von der Post ja nicht beweisen, das er vorher heile war?!
Zitat von Import-Tuner haste dein paket nicht versichern lassen? wenn ja dann weisst ja an wen dich wenden musst... |
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wenn das so ist würde ich erstmal rücksprache mit deinem anwalt halten und warten was er dazu sagt.... |
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Na klasse... |
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Du hast doch sicher in der Beschreibung irgendwo stehen gehabt "Private Auktion, keine Garantie usw." oder? Dann würd ich mir gar keinen Kopf drum machen |
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Du bist Privatverkäufer, also hast du keine pflichten in sache Rücknahme oder Garantie! |
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Naja, falls du als "Privater Verkäufer" nicht expliziet die Übernahme einer Gewährleistung ausgeschlossen hast, stehst du in der Kreide! |
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womit hast du das verschickt? hast du die daten noch!? paketnummer etc!? dann kannste rausfinden wann er das paket angenommen hat, dann guckst du wann er dir die mail geschickt hat und wenn in dem zeitraum eine große zeitspanne is dann kannst du glück haben! |
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mahlzeit du das is nen privat verkauf und wenn du nicht geschrieben hast das du garantie dafür gibst das der lappi heile ist musst du für nix aufgommen kennst ja privatverkauf keine garantie und keine haftung |
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Zitat: Es gibt keine klare gesetzliche Vorgabe für diese Zeit. Es heißt im Gesetz "unmittelbar nach Inbetriebnahme und Kenntnisnahme...". Aber wer sagt denn, daß der Laptop nicht am Montag z.B. angenommen wurde und noch bis Freitag im Paket unter der Couch lag ? normaler weise hätte er den fehler nämlich dann direkt noch am selben tag melden müssen, max am nächsten tag! so kannst du argumentieren das er ihm vielleicht runter gefallen is oder was weiß ich. Abgesehen davon habe ich genau den gleichen Fall durch. Verkauft habe ich einen DAT-Player von Onkyo. Der Käufer hätte sich das Teil vorab ansehen und ausprobieren können. Das habe ich jedem Interessenten angeboten. Ich habe das Teil ohne Garantie etc. verkauft. Meine AGBs findet ihr hier Der Käufer stellte vor dem Kauf keinerlei Fragen. Das Gerät war zum Zeitpunkt des Verpackens absolut in Ordnung. Daß das Gerät bereits vorher schon mehrmals in Reparatur war steht ja nicht zur Debatte, wichtig ist ja, daß es uneingeschränkt funktioniert. Sonst wäre es ein Betrug. Ich habe das Geld überwiesen bekommen und das Paket versichert mit der Post verschickt. Die Ware war mehrmals eingehüllt und umwickelt. Dann bekam ich plötzlich diese Nachricht: Guten Abend Herr F., ich habe gestern Mittag den DAT-Recorder erhalten und habe versucht, ihn in Betrieb zu nehmen (selbstverständlich - denn ich wollte ihn ja als Masterrecorder einsetzen). Jedoch mit wenig Erfolg: Er verweigert den korrekten Bandeinzug JEDER Dat-Kassette, die ich ihm füttere - inclusive Ihrer, die mit größter Wahrscheinlichkeit auf einem anderen Gerät aufgezeichnet wurde. Bei der befreundeten Fachwerkstatt, in die ich ihn kurzerhand brachte teilte man mir mit, dass die Capstan-Steuerung nicht ordnungsgemäß arbeitet, und dass dieses Problem mit Sicherheit schon länger besteht und nicht durch den Transport entstanden sein kann. Zudem wurde an dem Gerät vor der Öffnung bereits festgestellt (den Zustand haben wir mit Fotos dokumentiert), dass dies schon einige Male passiert war (und äußerst nachlässig zugeschraubt wurde dazu!). Einen Hinweis zu Ihrer Einstellung dem Gerät gegenüber gab der öligen Bettbezug um den Recorder, das den angeblichen Top-Zustand nicht mehr wirklich erkennen ließ; d. h. Sie hatten angegeben, das Gerät wäre "nicht schmierig oder abgegrabbelt" - weshalb dann diese eklige Verpackung???. In Ihrem Haftungsausschluss geben Sie an, die "Auktion" und deren Modalitäten (und eine solche ist es zwar im Ebay-Jargon, jedoch nicht nicht ex definitione) würde dem Fernabsatzgesetz unterliegen; da Sie jedoch als Privatperson auftreten, zieht das FAB sowieso nicht, da dieses sich auf ein Verhältnis zwischen Unternehmer (der Sie ja nicht sind oder sein wollen) und Privatperson (also mich) beschränkt, Geschäftsverhältnisse zwischen Privatpersonen also ausschließt. Die Situation sieht nun folgendermaßen aus: Ich kann Ihnen anhand des Gutachtens einer Fachwerkstatt einen Mangel nachweisen, der bereits vor dem Kauf bestand. Ein weiteres, noch ganz neutrales Gutachten dazu werde ich ggf. direkt beim Hersteller-Support einholen. Entsprechend §434 BGB lag also bereits bei Gefahrenübergang, d. h. bei der Abgabe des Paketes an der Post, ein Sachmangel nachweislich vor. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass Sie anhand der vorhandenen Spuren an dem Gerät als Verkäufer bereits von dem Defekt des Gerätes wussten bzw. dreist die Unwahrheit schrieben mit der Behauptung, Sie hätte ein DAT-Tape ohne Probleme bespielen und abspielen können, was definitiv nicht möglich gewesen sein kann. Entsprechend dem hier greifenden mit §444 (mit §442 BGB - bei mir liegt kein fahrlässiges Verschulden, indem ich den Angaben vertraute, zudem wäre eine Berlin-Reise unverhältnismäßig gewesen) kann die Sachmängelhaftung für das Gerät aufgrund von arglistigem Verschweigens NICHT ausgeschlossen werden. Aufgrund dieser Sachmängelhaftung erkläre ich hiermit die Minderung des Kaufpreises gemäß §441 (denn eigentlich bin ich an dem Gerät interessiert, aber nur in funktionsfähigem Zustand) um die Kosten der Reparatur (die ca. 90 Euro ausmachen, schriftlicher Kostenvoranschlag kommt noch), alternativ biete ich den Rücktritt vom Kauf an. Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Entweder wir regeln die Sache außergerichtlich in Einvernehmen miteinander, d. h. ich bekomme binnen 7 Werktagen den Auktionsbetrag inklusive der Versandkosten auf mein Konto zurückerstattet und sende Ihnen das Gerät wieder ordentlich in der Verpackung zurück/ respektive ich lasse den Recorder auf Ihre Kosten reparieren und kann endlich damit arbeiten und es gibt keine weiteren Konsequenzen. Alternativ wird mein Anwalt die Angelegenheit innerhalb von zweieinhalb Monaten erledigen (wie bereits zweimal geschehen, er ist ganz gut in Übung...), ich werde Sie wegen Betruges anzeigen, natürlich Ihren Ebay-Account schließen lassen (wie ebenso in besagten zwei Fällen geschehen; und das ging wesentlich schneller vonstatten als die beiden Prozesse) und Sie werden meine Anwaltskosten tragen. Ich erwarte von Ihnen zu hören, Norbert I. So. Da hab ich erstmal geschluckt. Was nu ? Ich habe einen sehr guten Rechtsanwalt im Bekanntenkreis. Ich rief ihn an und schilderte ihm kurz meinen Fall. Er meinte, ich solle ihm mal die Mail rüber schicken und er wird mir dann daraufhin antworten. GESAGT -> GETAN Ich bekam folgendes zurück: Hi, habe mir das mal durchgelesen. Also, der Käufer hat keinerlei Chancen.Mit Anwalt drohen ist bei Ebay üblich, mache ich auch manchmal. In diesem Falle, unter Privatleuten, kommt das BGB in Sachen Internetauktionen nicht zum Tragen. Gilt nur unter Kaufleuten. Das Risiko liegt immer beim Erwerber. Und da nach EU-Recht die Garantie ausgeschlossen wurde, hat der Gute Pech gehabt. Ich würde ihm noch mal `ne Mail schicken und auf den ordnungsgemäßen und überprüften Zustand vor dem Absenden hinweisen und dass von einer Reparatur nichts bekannt ist. Nochmal auf den Garantieausschluß hinweisen. Und auf einen evtl. Transportschaden. Da muß er sich an die Post wenden, auch hier liegt das Risiko beim Empfänger. Also m.E. gibt`s da keine Probleme. Gruß B. G. Und der Anwalt ist tätig für eine sehr große Bank... Also hab ich ihm vertraut und erstmal nix weiter unternommen. Denn: Alles was man sagt kann gegen einem verwendet werden ! Dann kam das hier: Sehr geehrter Herr F., Ihr bedauerliches Nicht-Anworten werte ich als Ablehnung meines Angebots; ich gebe Ihnen noch 48 Stunden für eine positive Reaktion. Ansonsten können Sie sich schon einmal einen guten Anwalt besorgen und werden in den nächsten Tagen von meinem hören. Ebay wird selbstverständlich in nächster Zeit für Sie keine Rolle mehr spielen, Ihr Account wird demnächst geschlossen. Norbert I. Ab diesem Tag habe ich nie wieder etwas von dem Vogel gehört. Wie mein Anwalt schon sagte, er hat KEINE Chance, wenn die Gewährleistung etc. ausgeschlossen wurde. Es ist kein Problem, wenn etwas wirklich defekt sein sollte. Dann bin ich der letzte der da nicht Verständnis zeigt, aber wer mir doof kommt und meint er könnte meine Gutmütigkeit und meine Dummheit ausnutzen ist bei mir an der falschen Adresse... Und ebay hatte ich auch kontaktiert. Es ist gar nicht möglich einen Account schließen zu lassen. Das könnte nur durch eine einstweilige Verfügung geschehen, ausgestellt von einem Richter. Und dazu bräuchte er mindestens Beweise. Außerdem will er ja angeblich schon 2x Erfolg gehabt haben mit Leuten die nicht auf ihn eingehen... Demnach müßte er ja eine bzw. zwei negative Bewertungen bei ebay hinterlassen haben... Hatte er aber nicht. Habe mir seine Bewertungen angesehen, alle abgegebenen Bewertungen positiv. Und dann brachte mich noch folgender Spruch ins Grübeln: ............ erledigen (wie bereits zweimal geschehen, er ist ganz gut in Übung...), ............. das hört sich sehr "normal" geschrieben an, im Gegensatz zu dem Rest des Textes, welcher eher juristischen Stil aufweißt. Der Mix darauf läßt darauf schließen, daß er den Text irgend wo her kopierte. Oder er bekam ihn evtl. selbst mal... Man weiß es nicht... Dem Typen hat das Teil wahrscheinlich nicht gefallen oder wer weiß was warum der so drauf ist. Hoffe, ich konnte dir mit meinem Fall helfen... Gruß |
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Hallo "Dagobert_Berlin", |
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