Abmahnung! Bitte helfen! - Seite 3

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  • | 15.02.2007 23:01

ich werd nicht mehr... ein 5-fach Post... Highscore! :D


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  • | 15.02.2007 23:03

Zitat:
in meiner abmahnung (alle) stand dasselbe:

Verstoss gegen die Hausordnung, Fehlverhaltens und Arbeitsweigerung!

kein richtiger grund was ich genau gemacht habe!!!!
Der Arbeitgeber kann in einer Abmahnung auch mehrere Fehlverhalten beanstanden. Dann müssen allerdings alle beanstandeten Pflichtverstöße zutreffend sein. Ist dies bei nur einem Vorwurf nicht der Fall, wird die Abmahnung als ganze ungültig, auch soweit sie im übrigen zutreffend ist. (Quelle: Wikipedia)

Wie schon gesagt, würde mal nen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen und dem dass mal zeigen, die können meistens was machen!
Falls er dich gekündigt hat wegen dem Internet, ist die Kündigung ungültig siehe den Gesetzesauszug aus dem BGB!
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.


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  • | 15.02.2007 23:11

So einfach ist das nicht jemanden fristlos zu entlassen hast du alle 3 Abmahnungen zusammen bekommen oder nacheinander? Wieviel Zeit ist zwischen den Abmahnungen vergangen?
Und ja in Abmahnugen sollte ein Grund vorhanden sein sonst sieht es für den Arbeitgeber vorm Arbeitsgericht relativ schlecht aus. Wurdest du vor deiner ersten Abmahnung ermahnt?
Bei der Abgabe eines Krankenscheins hat man eine Tolleranz-Zeit von 3 Tagen also eigentlich kein Grund für eine Abmahnung.
Und wenn PCs mit einem Internetzugang ausgestattet sind und man nur "kurz" privat gegukt hat kann auch hier der Arbeitgeber nix machen


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  • | 15.02.2007 23:23

Zitat:
Zitat von ToreTTO-
So einfach ist das nicht jemanden fristlos zu entlassen hast du alle 3 Abmahnungen zusammen bekommen oder nacheinander? Wieviel Zeit ist zwischen den Abmahnungen vergangen?
Und ja in Abmahnugen sollte ein Grund vorhanden sein sonst sieht es für den Arbeitgeber vorm Arbeitsgericht relativ schlecht aus. Wurdest du vor deiner ersten Abmahnung ermahnt?
Bei der Abgabe eines Krankenscheins hat man eine Tolleranz-Zeit von 3 Tagen also eigentlich kein Grund für eine Abmahnung.
Und wenn PCs mit einem Internetzugang ausgestattet sind und man nur "kurz" privat gegukt hat kann auch hier der Arbeitgeber nix machen
Nochmal: 3 Abmahnungen Pflicht vor fristloser Kündigung is Humbug!!! Für ne fristlose Kündigung reicht EINE Abmahnung schon aus. Und bei schwerwiegenden Fehlverhalten ist auch die eine Abmahnung entbehrlich! Bis wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber zu sein hat, ist im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Eine generelle Karenzzeit von 3 Tagen gibt es da meines Erachtens nicht (ist aber bei dem meisten Arbeitgebern so - muss aber halt nicht zwingend so sein).

Zum Inhalt der Abmahnung(en):
Wenn da also wirklich nur sowas wie "Verstoß gegen die Hausordnung" drin steht, kannste die Abmahnungen knicken! Dann würde sich der Weg zum Anwalt lohnen (Abfindung), kommt halt auf die Art der Stelle an, weiß ja noch immer net, welchen Status du hattest (Azubi, ABM, Praktikant, Beschäftigte, Mini-Job, etc..).


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  • | 16.02.2007 00:32

Mal eben nur zur Info : Bist du in der Probezeit noch ja oder nein ????

Andererseits ist es doch auch so...Abmahnungen kommen nicht einfach so. Entweder du hast echt Blödsinn gemacht oder die wollen dich los werden. Wenn das Letztere zutrifft, dann ist das Arbeitsklima doch auch hin oder?! Weiß nicht ob es dann noch so toll ist dort zu arbeiten?
Haben die drei Abmahnungen gleichzeitig geschickt?
Dachte immer die müßten persönlich gegeben werden und unterschrieben von dir?
Außerdem muß so glaube ich, eine gewisse Zeit dazwischen liegen!
Wissen tu´ ich das aber nicht genau.
Wenn du nichts gemacht hast, dann geh doch schnellstens zum Betriebsrat - der hilft dir sicher weiter!
Ich wünsche Dir alles Gute, hoffe die Sache klärt sich noch!!!
LG :)

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