Abmahnung! Bitte helfen! - Seite 2

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  • | 15.02.2007 18:31

Zitat:
Zitat von susisorglos80
Puh also ganz ehrlich.
Wenn ich die erste Abmahnung bekomme, überlege ich mir doch ob mein Verhalten am Arbeitsplatz angemessen ist.
Entweder ich ändere dieses Verhalten und der Arbeitsplatz bleibt mir erhalten, oder ich pimmel weiter rum und weiß das ich bald gehen kann.

Und wenn man erstmal raus ist, sollte man das akzeptieren. Alles andere gibt nur noch mehr ärger. ;)
Sehe ich genauso, und wenn du jetzt mit Richter und Anwalt kommst, kann es sein das du noch mal 1 oder2 Monate dableiben kannst, aber dann finden sie nen Grund um dich loszuwerden.:hut:


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  • | 15.02.2007 18:35

willst du überhaupt da bleiben wenn die dich schmeissen wollen? mir wäre das zu blöd!


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  • | 15.02.2007 18:36

kam die abmahnung nur per normaler post ? oder per einschreiben ??


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  • | 15.02.2007 19:10

Hallo,

wenn ich dazu auch mal was fragen darf, und zwar hast du ja geschrieben das du die Stelle von der Agentur für Arbeit bekommen hast. Wird deine Ausbildungsstelle durch die Agentur gefördert, oder besuchst du eine Maßnahme? Und die Anhörung die du bekommen hast ist ganz normal wenn Du dich dazu nicht äußerst wird der Sachverhalt nach Aktenlage entschieden und i.d.R. bekommst du dann eine Sperrzeit von 12 Wochen und dein Anspruch auf ALG I wird um ein viertel deiner Anspruchsdauer gekürzt. Wenn du den Bescheid bekommen solltest das eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe eintritt hast du die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen, oder für die Zeit wo die Sperrzeit eintritt kann man auch ALG II (Harzt IV) übergangsweise beantragen.


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  • | 15.02.2007 19:29

Hast du die Abmahnungen denn alle am selbentag erhalten?? denn ich glaube für ein fehlverhalten kann man nicht gleich 3 abmahnungen kassieren.


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  • | 15.02.2007 19:40

Zitat:
Zitat von Polo6nBunny
hey leute !

kompliziert es zu sagen aber ich wurde heute gekündigt von meiner arbeitsstelle:
die abmahnungen find ich sehr lächerlich:

1. weil ich einmal kurz im internet war!

2. weil ich meine krank meldung 1 tag später abgegeben hab

3. hab ich noch ein praktikum neben bei gemacht (freiwilliges) und mir gefiel es nicht! und habe es erst mit dem chef besprochen das ich aufhöre!und die vom arbeitsamt meinten ich müsste es mit denen klären, wobei es mir keiner davon was gesagt hat!
Also zu Punkt 1 kann ich dir sagen, dass dies bestimmt nicht lächerlich ist, dein Chef hätte dich schon bei Punkt 1 fristlos entlassen können, da gibt es leider nichts dran zu rütteln. Wie ich das so lese, wird es wohl (wie bei fast jeder Firma) verboten sein, während der Arbeitszeit ins I-Net zu gehen.

Zu Punkt 2 ich kann nur von meiner Firma aus sagen wie es ist und es ist so wenn man krank oder privat verhindert, so muss dies schon vor Beginn der Arbeit gemeldet werden, so stehts bei uns auch inner Ordnung. Der Chef rechnet ja mit dir und wenn die dich um 7.30 Uhr z.B erwarten und du erst um 11.30 anrufst dass du krank bist, würd ich als Chef auch wütend sein.

Zu Punkt 3 kann ich leider nichts genaues sagen, aber warum möchtest du da bleiben, wenn du eh schon beim Chef warst und sagst dass es dir da nicht gefällt, irgendwie versteh ich das net.

Zu den Abmahnungen: Die Abmahnung ist die Vorstufe zur Kündigung, also die ist Vorraussetzung damit dich dein Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen kann.
In einer Abmahnung können auch mehr als ein Fehlverhalten drinstehen, ist jedoch eines unberechtigt, so ist die Abmahnung ungültig und ich denk mal dass du keine drei Stück an einem Tag bekommen hast! ;) Somit könnten die Abmahnungen ungültig sein, will mich aber nicht drauf festlegen, da ich kein RA bin.
Mich würde jedoch interessieren was in der Kündigung steht. Wenn du in der Ausbildung bist, dürfen die dich nur aus wichtigem Grunde fristlos entlassen!

Mein Tipp: Wie jemand schon sagte, würde ich mit dem zuständigen Berater der IHK sprechen, notfalls mal ne Rechtsberatung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen, wenn du inner Ausbildung bist, dann kostet dich das nichts, weil du dann noch über die Eltern versichert bist


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  • | 15.02.2007 20:01

Wurden die Abmahnungen einfach per Post zugestellt oder war es ein Einschreiben?
Falls es ein normaler Brief war, sag doch einfach du hast nichts bekommen,,es kann dir dann doch keiner was nachweisen oder?


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  • | 15.02.2007 21:50

Zitat:
Zitat von Steini-GTI16V
Wurden die Abmahnungen einfach per Post zugestellt oder war es ein Einschreiben?
Falls es ein normaler Brief war, sag doch einfach du hast nichts bekommen,,es kann dir dann doch keiner was nachweisen oder?
Ähem, die Abmahnung kommt in die Personalakte....(siehe Post Nr. 008;))

Aus der Praxis: Arbeitsgerichtsverfahren enden oftmals vorzeitig mit einem Vergleich (sprich: Aushandeln der Abfindung), da meist beide Seiten von der Weiterbeschäftigung absehen.


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  • | 15.02.2007 21:54

Ganz genau kann dir das nur ein Anwalt sagen der sich damit auskennt und keiner der nur eine vermutung hat dafür. Der forscht dann auch nach was alles war und was du machen kannst aber wie schon gesagt wurde wenn er dich los werden will schaft er das locker.Die finden immer mittel und wege.


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  • | 15.02.2007 22:30

Zitat:
Zitat von racer 2fast
kam die abmahnung nur per normaler post ? oder per einschreiben ??
kam per normale post!!!


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  • | 15.02.2007 22:33

Zitat:
Zitat von Jas0
Hast du die Abmahnungen denn alle am selbentag erhalten?? denn ich glaube für ein fehlverhalten kann man nicht gleich 3 abmahnungen kassieren.
wie gesagt die erste kam am 15.12. wegen internet... und heute hab ich 2 bekommen wegen dem gelben und weil ich die arbeit abgebrochen hab und ich das erst mit dem chef geklärt hab statt mit dem arbeitsamt...(was mir aber auch keiner gesagt hat das ich da als erstes hin gehen muss)...

EDIT: DerLange_313
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  • | 15.02.2007 22:35

Zitat:
Zitat von Steini-GTI16V
Wurden die Abmahnungen einfach per Post zugestellt oder war es ein Einschreiben?
Falls es ein normaler Brief war, sag doch einfach du hast nichts bekommen,,es kann dir dann doch keiner was nachweisen oder?
ja aber die arbeitstelle schicken ja die abmahnungen ja auch zum arbeitsamt...


EDIT: DerLange_313
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  • | 15.02.2007 22:37

Zitat:
Zitat von WCC_BigDane
Zitat:
Zitat von Polo6nBunny
hey leute !

kompliziert es zu sagen aber ich wurde heute gekündigt von meiner arbeitsstelle:
die abmahnungen find ich sehr lächerlich:

1. weil ich einmal kurz im internet war!

2. weil ich meine krank meldung 1 tag später abgegeben hab

3. hab ich noch ein praktikum neben bei gemacht (freiwilliges) und mir gefiel es nicht! und habe es erst mit dem chef besprochen das ich aufhöre!und die vom arbeitsamt meinten ich müsste es mit denen klären, wobei es mir keiner davon was gesagt hat!
Also zu Punkt 1 kann ich dir sagen, dass dies bestimmt nicht lächerlich ist, dein Chef hätte dich schon bei Punkt 1 fristlos entlassen können, da gibt es leider nichts dran zu rütteln. Wie ich das so lese, wird es wohl (wie bei fast jeder Firma) verboten sein, während der Arbeitszeit ins I-Net zu gehen.

Zu Punkt 2 ich kann nur von meiner Firma aus sagen wie es ist und es ist so wenn man krank oder privat verhindert, so muss dies schon vor Beginn der Arbeit gemeldet werden, so stehts bei uns auch inner Ordnung. Der Chef rechnet ja mit dir und wenn die dich um 7.30 Uhr z.B erwarten und du erst um 11.30 anrufst dass du krank bist, würd ich als Chef auch wütend sein.

Zu Punkt 3 kann ich leider nichts genaues sagen, aber warum möchtest du da bleiben, wenn du eh schon beim Chef warst und sagst dass es dir da nicht gefällt, irgendwie versteh ich das net.

Zu den Abmahnungen: Die Abmahnung ist die Vorstufe zur Kündigung, also die ist Vorraussetzung damit dich dein Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen kann.
In einer Abmahnung können auch mehr als ein Fehlverhalten drinstehen, ist jedoch eines unberechtigt, so ist die Abmahnung ungültig und ich denk mal dass du keine drei Stück an einem Tag bekommen hast! ;) Somit könnten die Abmahnungen ungültig sein, will mich aber nicht drauf festlegen, da ich kein RA bin.
Mich würde jedoch interessieren was in der Kündigung steht. Wenn du in der Ausbildung bist, dürfen die dich nur aus wichtigem Grunde fristlos entlassen!

Mein Tipp: Wie jemand schon sagte, würde ich mit dem zuständigen Berater der IHK sprechen, notfalls mal ne Rechtsberatung beim Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen, wenn du inner Ausbildung bist, dann kostet dich das nichts, weil du dann noch über die Eltern versichert bist
in meiner abmahnung (alle) stand dasselbe:

Verstoss gegen die Hausordnung, Fehlverhaltens und Arbeitsweigerung!

kein richtiger grund was ich genau gemacht habe!!!!


EDIT: DerLange_313
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  • | 15.02.2007 22:38

muss man denn nun die abmahnungen unterschreiben oder nicht?

EDIT: DerLange_313
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  • | 15.02.2007 22:40

Ich komm da net ganz mit.

Was genau hast du denn jetzt gearbeitet??? Ausbildung? ABM? Oder was?

Zur Abmahnung:

Wirksam wird ne Abmahnung erst, wenn

1. der konkrete Sachverhalt genannt wird, durch den du gegen deinen Arbeitsvertrag(?) verstoßen haben sollst,

2. dein Arbeitgeber dich darauf hinweist, dass er das angemahnte Verhalten in Zukunft nicht mehr diulden wird und

3. dir mögliche Konsequenzen für weiteres Fehlverhalten ankündigt (Kündigung).

Und benutze mal bitte den EDIT-Button!;)

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