Wenn's im Ausland gekracht hat

| 23.07.2019


Als Erstes gilt grundsätzlich: Ruhe bewahren. "Das ist im Zweifel jedoch leichter gesagt als getan, wenn etwa ein aufgeregter oder gegebenenfalls sogar erboster Unfallgegner in einer fremden Sprache auf einen einredet und man selbst wenig bis gar nichts versteht", weiß das Goslar Institut.

Laut ADAC ist im Fall eines Falles die grüne Versicherungskarte als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung wichtig. Doch ehe die zum Einsatz kommt, wird der Unfallort gesichert. Dabei sollte noch vor dem Aussteigen die gelbe Warnweste angezogen werden. Das ist inzwischen in den meisten Ländern Europas vorgeschrieben. Ohne Weste kann es gegebenenfalls teuer werden.

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Immer die Ruhe bewahren - das gilt auch bei einem Unfall im Ausland.

Als dritter Schritt muss der Unfall protokolliert werden, am besten mit aussagefähigen Fotos. Im europäischen Unfallbericht werden die für eine möglichst problemlose Schadensregulierung wichtigen Informationen abgefragt. In Frankreich oder den Beneluxstaaten ist er wichtiger als in Deutschland, so die HUK-Coburg. Denn dort wird der Inhalt des Berichts per Unterschrift unwiderruflich anerkannt. Anmerkungen oder Widersprüche sollten daher unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden.

Grundsätzlich raten alle Experten dazu, bei einem Auslands-Unfall die Polizei zu holen und sich eine Kopie des Unfallprotokolls geben zu lassen. Und noch eine Hilfestellung: Die deutschen Autoversicherer stehen ihren Kunden über den kostenlosen Zentralruf (0800 25 02 600) zur Seite. mid/rhu Bildquelle: Dekra






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