Mobilität: Das kommt 2020

| 01.01.2020


In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind zum Beispiel unter anderem härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse, ein höheres Bußgeld für Halten in zweiter Reihe (55 Euro) und mehr Rechte und Schutz für Radfahrer geplant. Der Bundesrat wird am 14. Februar 2020 über die Vorschläge und einige Änderungsanträge entscheiden.

Bereits am 6. Dezember 2019 trat eine mögliche dauerhafte Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Klasse AM auf 15 Jahre in Kraft. Ob und wie die einzelnen Bundesländer die Regelung umsetzen, wird das Jahr 2020 zeigen. Voraussichtlich wird es 2020 zudem eine höchstrichterliche Klärung im VW-Abgasskandal geben. Zudem sind erste Ergebnisse der laufenden Musterfeststellungsklage gegen VW zu erwarten.

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Im Bereich Elektromobilität tut sich 2020 einiges.

Der Bereich Elektromobilität hinkt den Zielen der Bundesregierung hinterher. Deshalb soll sich auch hier 2020 einiges ändern, vor allem finanziell. Der aktuelle Zuschuss für E-Autos unter 40.000 Euro soll von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plug-in-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro steigen.

Für Autos (Listenpreis über 40.000 bis maximal 65.000 Euro) ist ein Umweltbonus von 5.000 Euro für rein elektrische und 3.750 Euro für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge geplant. Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.

Außerdem will die Bundesregierung mehr öffentlich zugängliche Ladestationen. Statt aktuell 21.100 sollen es in den nächsten zwei Jahren rund 50.000 werden. mid/arei Bildquelle: Pixabay






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