TÜV-Verband: Neuerungen 2024

| 02.01.2024


Die neue HU-Plakette ist Grün: Bestehen Fahrzeughalter mit ihrem Pkw die Hauptuntersuchung (HU), erhalten sie vom TÜV im Jahr 2024 eine grüne Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2026. In welchem Monat die Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt die Zahl oben "bei 12 Uhr" auf der Plakette. Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an.

Fahrerassistenzsysteme verpflichtend für alle Neufahrzeuge
Ab Juli 2024 müssen alle Neufahrzeuge mit modernen Assistenzsystemen wie Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent oder Müdigkeitswarner ausgestattet sein. Für Lkw und Busse werden Abbiegeassistenten zur Pflicht. Die Systeme warnen die Fahrer, wenn sich Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel des Fahrzeugs befinden.

Winter- und Ganzjahresreifen nur mit Alpine Piktogramm: In Deutschland gibt es keine allgemeine, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt laut Paragraph 2 der Straßenverkehrs-Ordnung: "Bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" müssen Autos mit Winterreifen ausgerüstet sein. Zu erkennen sind die Spezialisten am so genannten Alpine-Symbol auf der Flanke, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Für ab dem Jahr 2018 produzierte Winterreifen und wintertaugliche Ganzjahresreifen ist die Kennzeichnung Pflicht. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

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Endlich werden für Lkw und Busse Abbiegeassistenten zur Pflicht.

Führerscheinumtausch geht weiter - Jahrgänge 1965 bis 1970 aufgepasst! Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Für Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1965 bis 1970, deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2024. Wer nach dem Termin mit seinem alten Führerschein unterwegs ist, zahlt bei einer Kontrolle zehn Euro Bußgeld und wird aufgefordert, das neue Dokument nachzureichen. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Ab dem 19. Januar sind dann die Führerscheine der Jahrgänge ab 1971 mit Papierführerschein zum Umtausch fällig.

Einheitliches Ladekabel für Elektrogeräte vorgeschrieben: In Deutschland neu verkaufte Elektrogeräte wie Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Lautsprecherboxen und Drucker müssen ab Dezember 2024 mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Damit wird eine EU-Vorgabe umgesetzt, die mit einheitlichen Vorgaben zu weniger Elektroschrott und einer höheren Nutzerfreundlichkeit führen soll.

Lieferkettengesetz gilt auch für den gehobenen Mittelstand: Ab dem 1. Januar 2024 gilt das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstmals für alle Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Arbeitnehmer in Deutschland. Bislang lag die Schwelle bei 3.000 Beschäftigten. Das Gesetz regelt die Einhaltung sozialer, menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten von Unternehmen, die als Zulieferer im globalen Handel in internationale Lieferketten eingebunden sind. mid/asg Bildquelle: Alexander Fox / pixabay.com






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