Autoschlüssel in Kinder-Reichweite?

| 13.11.2013


Entgegen anders lautenden Vermutungen handeln Eltern von minderjährigen Kindern nicht grob fahrlässig, wenn sie die Fahrzeugschlüssel auf der Flurkommode in ihrer eigenen Wohnung liegen lassen. Sie müssten nicht damit rechnen, dass sich der Nachwuchs Schlüssel und Fahrzeug schnappt und damit Schäden anrichtet, so die Richter am Hagener Amtsgericht (AG Hagen, Az. 140 C 206/12).

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Ein Minderjähriger hatte den auf einer Anrichte im Flur liegen gelassenen Schlüssel des Familienautos entdeckt und unternahm kurzerhand eine Spritztour. Fahren ließ er einen Freund, der jedoch keine Fahrerlaubnis hatte. Bei einem Spurwechsel kam es zur Kollision mit einem Mercedes.

Zunächst beglich die Kfz-Haftpflichtversicherung des „ausgeliehenen" Pkws den Schaden, verlangte das Geld jedoch vom Unfallfahrer zurück. Zwar sind auch fremde Fahrer versichert, doch das nur, wenn sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Da dies nicht der Fall war, blieb die Forderung am Unfallfahrer hängen. Der verweigerte allerdings die Zahlung mit der Argumentation, dass der Vater seines Freundes den Schaden tragen müsse. Schließlich habe er den Schlüssel auf der Kommode liegen gelassen und somit erst den Anreiz geschaffen, mit dem Auto auf Tour zu gehen. Dies sei grob fahrlässig und eine Obliegenheitsverletzung gegenüber seiner Versicherung.

Das Amtsgericht Hagen lehnte der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge diese Argumentation ab. Ohne besondere Anhaltspunkte dürfen die Eltern jugendlicher Kinder davon ausgehen, dass diese nicht ohne Erlaubnis ihr Auto benutzen - speziell dann, wenn die Kinder keinen Führerschein haben. Fahrlässig sei hier nicht gehandelt worden. (news2do.com/mn)






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Autor: Yannik Maier