Wussten Sie eigentlich,

| 20.12.2014


Ab 2015 gilt in Deutschland: Wer in ein anderes Bundesland umzieht, muss nicht mehr zwingend das Kennzeichen seines Autos ändern. Eine gesetzliche Neuregelung, die ab 1. Januar bundesweit in Kraft tritt, ermöglicht die Mitnahme des bisherigen Nummernschildes - auch des Wunschkennzeichens - über alle Bundesländergrenzen hinweg. CosmosDirekt liefert dazu die wichtigsten Fakten.

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"Mit der neuen Regelung können Autobesitzer beim Umzug Zeit und
Geld sparen", erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von
CosmosDirekt. "Der Gang aufs Amt bleibt dennoch Pflicht für den
bisherigen Fahrzeughalter. Denn wer den Wohnort wechselt, muss
sich ummelden. Dabei wird die neue Anschrift auch in die
Fahrzeugpapiere eingetragen. Auf Wunsch bleibt jetzt aber das
bisherige Nummernschild bestehen."
- Wichtig: "Der aktuelle Wohnsitz des Fahrzeughalters hat Einfluss
auf die Höhe des zu zahlenden Kfz-Versicherungsbeitrags. Auch
deshalb müssen Autobesitzer ihrer Versicherung weiterhin
schnellstmöglich mitteilen, wenn sie umziehen", sagt Roman
Wagner.
- Egal, ob ein Umzug aus dem Norden in den Süden oder vom kleinen
Dorf in die große Stadt: Das Nummernschild aus der Heimatregion
ist für viele Autofahrer Teil der eigenen Identität. Dank der
neuen Regelung ist es Fahrzeugbesitzern jetzt möglich, mit dem
Kennzeichen auch am neuen Wohnort zu zeigen, wo "ihre Wurzeln
liegen".






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