Vor dem Urlaubsstart prüfen: Verbandkasten und Warnwesten dabei?

| 25.06.2015


Seit vergangenem Jahr schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) neben der Mitführungspflicht für Erste-Hilfe-Material auch genormte Warnwesten vor. Auch ein Blick auf das Verfalldatum der Inhaltsteile im Verbandkasten empfiehlt sich: Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Alle abgelaufenen Produkte im Verbandkasten sollten deshalb rechtzeitig ersetzt werden.

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Seit 1. Mai 2014 gilt die geänderte Mitführungspflicht für Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen. Die StVZO schreibt geeignetes Material vor, das nach "Art, Menge und Beschaffenheit" der DIN-Norm 13164 entspricht. Diese wurde im Januar 2014 neu gefasst, um die Zusammensetzung der Inhaltsteile im Verbandkasten den aktuellsten notfallmedizinischen Erkenntnissen anzupassen. Neu gehören seitdem zur verbindlichen Bestandteilliste des Verbandkastens: ein 14-teiliges Pflasterset (mit gebrauchsfertigen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden), zwei Hautreinigungstücher (einzeln verpackt) zur Reinigung unverletzter Hautpartien und ein Verbandpäckchen in Kindergröße. Deshalb verweist die Straßenverkehrszulassungsordnung jetzt auch auf die neue Norm.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in Berlin weist rechtzeitig vor dem Start der Urlaubszeit nicht nur auf diese Erweiterung hin, sondern erinnert auch an das Verfalldatum, mit dem eine Reihe von Inhaltsteilen im Verbandkasten gekennzeichnet wird: Staub, lange Aufbewahrungszeiten, extreme Temperaturen oder unsachgemäße Lagerung können die Klebestellen der Verpackungen im wahrsten Wortsinn "mürbe machen". Ist das aufgedruckte Datum überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände – sie müssen ausgetauscht werden.

Das Mitführen eines Pkw-Verbandkastens ist übrigens nicht nur in Deutschland, sondern in zahlreichen europäischen Ländern Pflicht. Wer im Urlaubsland mit einem Mietfahrzeug unterwegs ist, sollte bei der Übernahme deshalb auch auf einen vollständigen und funktionstüchtigen Verbandkasten achten oder einfach das eigene Erste-Hilfe-Produkt mitbringen.






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