Wenn Autofahrer auftauen

| 06.01.2017


Denn gleich 49 Prozent lassen laut einer Forsa-Umfrage lieber den Motor ihres Fahrzeugs laufen, um so die zugefrorenen Fensterscheiben bequem aufzutauen. Dieses Verhalten nervt nicht nur die Nachbarn, sondern es schadet auch der Umwelt. Das Warmlaufenlassen im Leerlauf ist außerdem strafbar, erklärt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt: "Autofahrer, die ihren Motor längere Zeit vor dem Losfahren starten, können wegen unnötiger Lärm- und Abgasbelästigung gebührenpflichtig verwarnt werden. Sie müssen mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen."

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Eiskratzen kann auch Spaß machen. Doch die Hälfte aller Autofahrer lässt aus Bequemlichkeit lieber den Motor laufen, um so die Scheiben vom Eis zu befreien.

In jedem Fall gilt: Erst Gas geben, wenn Scheiben und Scheinwerfer vollständig vom Eis befreit sind. Ist die Windschutzscheibe nicht so weit freigekratzt, wie die Scheibenwischer reichen, droht ebenfalls ein Bußgeld. Und noch etwas ist zu beachten: Führt die eingeschränkte Sicht zu einem Unfall, kann dies laut Versicherer CosmosDirekt im Bereich der Vollkasko zu einer partiellen Kürzung von Ansprüchen führen. mid/rlo
Bildquelle: ProMotor






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