Erstes Gebot: Der Zug hat Vorfahrt!

| 05.04.2017


Obwohl das sehr eindeutig geregelt ist, kommt es an Bahnübergängen in Deutschland immer wieder zu gefährlichen Situationen und zu schweren Unfällen. Ein paar Tipps vom Fachmann helfen dabei, gefährliche Situationen zu vermeiden.

Der Vorrang für Schienenfahrzeuge gilt selbst dann, wenn ihn etwa an Feldwegen oder in Hafengebieten kein Andreaskreuz signalisiert. Für die Wartepflicht braucht es weder Schranken, noch Rotlicht. "Warten muss ein Auto nach dem Gesetz auch, wenn ein Bahnbediensteter mit einer weiß-rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet", so Eberhard Lang von TÜV Süd.

Wenn sich an stark befahrenen Eisenbahnstrecken Staus vor Bahnübergängen bilden, ist Vorsicht angesagt, speziell, wenn sich kurz hinter Schranken oder Blinklicht noch eine normale Ampel befindet. "Es ist keine gute Idee, in den Bahnübergang einzufahren, wenn man darauf zu stehen kommen würde", warnt der Experte. Im Zweifelsfall immer noch vor dem Andreaskreuz warten, zumal es die StVO auch so vorschreibt.

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Kein Interpretations-Spielraum: Vor der geschlossenen Schranke müssen Autofahrer immer anhalten.

Auf und vor Bahnübergängen schreiben die Verkehrsregeln "mäßige Geschwindigkeit" vor. Zudem ist Überholen ab dem Schild zur Ankündigung verboten. Eine Horrorvision: Eine Motorpanne direkt auf dem Bahnübergang. Ein Trick für den Notfall bringt das Auto von den Gleisen. Gleichzeitig den Anlasser betätigen und im ersten oder Rückwärtsgang einkuppeln, rät der TÜV Süd. Das bringt Autos mit Schaltgetriebe zumindest für ein paar Meter weiter vor oder zurück.

Beim Warten sollte der Motor abgestellt werden, außer er wird fürs Scheibendefrosten benötigt. Zudem muss das Auto beleuchtet sein. Je nach Lichtschaltung sollte also von Hand das Standlicht eingeschaltet werden, wenn der Motor nicht läuft. mid/rhu
Bildquelle: TÜV Süd






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