Die Organisation Dislife sagt russischen Falschparkern den Kampf an: Ein Hologramm ermahnt rücksichtslose Autofahrer, wenn sie ihren Wagen auf einem Behindertenparkplatz abstellen wollen.
Wer ein parkendes Auto beschädigt und wegfährt, ohne auf dessen Fahrer zu warten oder die Polizei zu verständigen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen. Dabei spielt Unfallflucht nicht nur bei Parkremplern eine Rolle, sondern auch bei schwereren Unfällen.
Eine Firma muss nicht die günstigste Möglichkeit wählen, eine Ölspur auf der Straße zu beseitigen. So entschied das Landgericht Heidelberg und wies die Einwände der Kfz-Haftpflichtversicherung einer Autofahrerin zurück, die die Reinigung nicht bezahlen wollte (Az. 4 S 10/14).