nach "schwarzfahren" ist man vorbestraft?????

halo Jungs
eine kurze Frage.
Gestern Nacht hab ich meiner Freundin die keinen gültigen Führerschein hatte, mein Auto fahren lassen. Nach c.a 600/m haben uns die „Grüne Menschen“ angehalten und was nachher passieren könnte kann jeder von euch gut vorstellen.
Ich weiß schon von dieser Forum ungefähre was auf mich zukommt,aber eins wollte noch fragen:
Falls man dafür eine Geldstrafe bekommt(weil es eine Straftat ist)ist dann man nachher vorbestraft?????
Gruß Natali


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  • | 12.03.2006 14:45

lies dir erstmal das hier durch:
http://www.pagenstecher.de/misc.php..threadid=131586

wenn dann noch fragen sind, werden die sicher beantwortet

das hab ich schon gelesen.ich habe was anderes gefragt!


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  • | 12.03.2006 14:55

Tzzzz selber Schuld!

Sowas macht ma halt nicht!

:hut:

€dit dp303: sowas wollen wir nicht mehr haben. danach hat sie nicht gefragt! das gab eine Verwarnung


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  • | 12.03.2006 14:58

@natali: dann hab ein wenig geduld, bis die profis wieder hier sind, die können dir das beantworten.

generell hat das thema schwarzfahren nix mit dem thema vorbestraft zu tun. da gibt es regeln, ab wann man als vorbestraft gilt. denke, wenn du wirklich ne gefängsnisstrafe bekommst (siehe verlinkten thread nur im härtefall) dann wirst du auch vorbestraft sein


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  • | 12.03.2006 14:59

Zitat:
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist eine Straftat
Allerdings gibt es Unterschiede zwischen "vorbestraft" im juristischen Sinne und "vorbestraft" im umgangssprachlinen Sinn. Danach gilt man als nicht vorbestraft.

>Hier< kannst du das ausführlich nachlesen.


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  • | 12.03.2006 15:06

ich leite folgendes jetzt mal aus dem anderen thread ab:

da schwarzfahren eine straftat ist und deine freundin da auch wahrscheinlich sozialstunden für bekommen wird wird sie dann auch vorbestraft sein.

was ich ganz sicher sagen kann, auch wenn du es nicht gefragt hast ist das sie eine führerscheinsperre bekommen wird.

ps: vorm gesetzgeber is es übrigens völlig latte ob es 600m oder 600km waren! fahren ohne führerschein is fahren ohne führerschein! ;)

Vielen dank @dp300 nett von dir:-)
@walpurgis das hab ich gelesen, aber leider antwort auf meine frage steht da nicht eindeutig (dass man nach der Geldstrafe nicht als vorbestraft bezeichnet wird, ich hab nicht viel Ahnung, vorbestraft ist man NUR nach Gefängnisstrafe? das "schwarzfahren" als strafttat bezeichnet wird macht micht große sorgen (wusste anfangs das nicht, echt dumm von mir:(


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  • | 12.03.2006 15:14

Also noch ausführlicher wie in dem beigefügten Link kann man es doch eigentlich nicht erklären.

Zitat:
Für alle daher zur Beruhigung vorweg: Nicht vorbestraft im umgangssprachlichen Sinne ist man nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe. Ebenso bei Jugendstrafen bis zu zwei Jahren, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur beim erstmaligen Verstoß.

Denn "vorbestraft" im Volksmund bezeichnet immer Einträge im Führungszeugnis, das man z.B. bei der Führerscheinprüfung oder beim künftigen Arbeitgeber vorlegen muss. Dort werden geringe Verstöße nicht aufgenommen.
Lies dir die Seite doch mal von Anfang bis Ende durch.


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  • | 12.03.2006 15:17

Ich kann dir nur sagen wie es bei mir war , bin mit 17 mit den Wagen von mein Vater gefahren am Ende gabs dann noch ein Unfall(parkendes Auto,niemand drin) weil wir etwas zu schnell unterwegs waren :rolleyes:
Naja das gab weder Geldstrafe noch Führerschein sperre , bin mir aber nicht sicher ob das immer so ist .
Und Geldstrafe oder auch Sozialstunden haben nichts mit Vorbestraft zu tun
mfg


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  • | 12.03.2006 15:21

@walpurgis: danke, genau das meinte ich!

ich danke euch alle
sorry @walpurgis du hast recht gehabt (danke fürs info)
ich weß nicht aber so dramatisch war das nicht ,dass die mich dafür so hard bestrafen müssen.
Mitternacht, Gewerbegebiet, éine 600meterige Sackgasse, und null lebende wesen(außer die Grünen) na gut, ich warte erstmal ab.
Gruß natali

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  • | 13.03.2006 19:27

Zitat:
Zitat von natali_mit_alfa
ich danke euch alle
sorry @walpurgis du hast recht gehabt (danke fürs info)
ich weß nicht aber so dramatisch war das nicht ,dass die mich dafür so hard bestrafen müssen.
Mitternacht, Gewerbegebiet, éine 600meterige Sackgasse, und null lebende wesen(außer die Grünen) na gut, ich warte erstmal ab.
Gruß natali
Es geht nicht darum, ob da Menschen waren oder nicht. wie alt bist Du???


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  • | 13.03.2006 20:08

Hm mir wurde während der Ausbildung gesagt, das, wenn ich jemand anderes nen Wagen leihe/vermiete, der keinen gültigen führerschein hat, hafte ICH aucg dafür. das heisst ne hohe geldstrafe und fahrverbot..
aber vorbestraft ist man dann nicht, das ist was anderes ;)


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  • | 13.03.2006 20:44

tja stiere sache aber sowas macht man auch nicht.

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