Frage zur Eintragung vom Fahrwerk und Rädern
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Moin, |
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wenn du das fahrwerk und deine sommerreifen zusammen hast eintragen lassen, stehen diese auch zusammen auf dem schrieb. die winterreifen waren wahrscheinlich schon vorher eingetragen, oder? wenn du dir fahrwerk und sommerreifen in brief und schein eintragen lässt steht dort zum einen das fahrwerk extra und die reifen sind als zusatz zu den serienmäßig eingetragenen aufgelistet. du darfst also alle reifen, die im schein irgendwo vermerkt sind´, mit dem fahrwerk fahren. |
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lies doch mal das gutachten genau... da steht doch bestimmt drin, dass rad/reifenkombinationen die serienmäßig oder nachträglich eingetragen worden sind weiterhin zulässig sind. vermutlich waren deine winterreifen schon immer eingetragen und somt ist das ganze dann zulässig. |
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also wenn du die Sommerreifen mit dem Fahrwerk eingetragen hast und du darfst dann auch die Winterreifen Standart fahren, ( wenn sie den Rollumfang nicht unter oder überschreiten) dann darfst du auch die Winterreifen fahren. |
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Also dürfte es ja keine Probleme geben. Danke... |
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